Kostenlose Rechtsberatung in Rheinland-Pfalz
Eine Rechtsberatung ist per Gesetz jedem Rechtssuchenden zugesichert und war bereits Bestandteil einer Urteilsfindung beim Bundesverfassungsgericht. Ein Rechtssuchender kann, aufgrund mangelnder persönlicher und/ oder wirtschaftlicher Verhältnisse eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hierbei sind wichtige Voraussetzungen zu erfüllen, die wie folgt aussehen können:
- Der Rechtssuchende übt eine geringfügige Beschäftigung aus und kann somit die Kosten einer Rechtsberatung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln tragen
- Der Rechtssuchende ist Bezieher von Hartz IV und verfügt über einen aktuellen Bewilligungsbescheid
- Der Rechtssuchende bezieht eine Basisrente und kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln begleichen
- Der Rechtssuchende hat bereits erfolgreich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt
In welchen Fällen ein Beratungshilfeschein verwehrt bleibt
Ein Rechtssuchender sollte sich vor Antragstellung bewusst sein, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Die hat den Hintergrund, dass der Beratungshilfeschein dem Rechtssuchenden ermöglicht, eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Die Voraussetzungen einer Zusicherung einer Rechtsberatung sind im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.
Ein Beratungsgutschein kann verwehrt bleiben, wenn erwiesen wird, dass Rechtssuchender den Rechtsstreit schuldhaft herbeigeführt hat. Der Rechtssuchende muss belegen, dass sein Handeln nicht schuldhaft zu dieser Situation geführt hat.
In Streitfällen, die sich in verschiedenen Verfahren ähnlich lagern, kann eine Entscheidung eines Gerichts dazu führen, dass ein Beratungshilfeschein versagt bleibt. Dies begründet sich in der Weise, dass ein vorgelagerter Fall in der gleichen Sache bereits zu einem Beschluss durch ein Gericht geführt hatte. Im Klartext bedeutet dies: Ein Rechtssuchender kann einen Rechtsberatungshilfeschein nicht mehrmals für eine gleiche Sache beantragen. Wurde ein Urteil durch ein Gericht gefällt, ist die Entscheidung in einem ähnlichen oder gleichen Fall gleich zu werten.
Online ist auch eine kostenlose Beratung möglich.
In Rheinland-Pfalz finden Bürger/innen anwaltliche Beratungsstellen, die Rechtssuchenden mit geringem Einkommen sowie auch Jugendlichen schnell und unbürokratisch eine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Diese Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Folgende anwaltliche Beratungsstellen bieten kostenlose Rechtsberatungen:
Amtsgericht Bad Kreuznach
Beschreibung | Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Ringstraße 79 55543 Bad Kreuznach |
Kontakt | Tel: (0671) 708-0 Fax: (0671) 708-272 E-Mail: agkh@ko.mjv.rlp.de |
Öffnungszeiten | Mi: 14:00 – 16:00 Uhr |
Info/Tipp | – |
Haus des Jugendrechts Kaiserslautern
Beschreibung | Dieses Haus bietet in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Kaiserslautern Kaiserslautern und dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine anwaltliche Beratungsstelle. Diese ist an zwei Tagen in der Woche stundenweise besetzt. |
Adresse | Augustastraße 3 67655 Kaiserslautern |
Kontakt | Tel.: 06 31 / 369 – 2050 Fax: 06 31 / 369 – 2059 E-Mail: pdkaiserslautern.hdjr@polizei.rlp.de |
Öffnungszeiten | Variieren und müssen telefonisch erfragt werden. |
Info/Tipp |
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Beschreibung | Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Marienring 13 76829 Landau in der Pfalz |
Kontakt | Tel: (06341) 22-0 E-Mail: lgld@zw.mjv.rlp.de |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Nachmittags nur nach Vereinbarung |
Info/Tipp | – |
Haus des Jugendrechts Ludwigshafen am Rhein
Beschreibung | Heranwachsende bekommen hier eine juristische Beratung in familien- und strafrechtlichen sowie bei allen Jugendschutz-relevanten Sachverhalten. |
Adresse | Berliner Straße 52 67059 Ludwigshafen |
Kontakt | Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V. Telefon: 0621/5929 6122 Fax: 0621/5929 6121 E-Mail: info@pfaelzischerverein.de |
Öffnungszeiten | Variieren und müssen telefonisch erfragt werden |
Info/Tipp | – |
Haus des Jugendrechts Mainz
Beschreibung | Dies ist ein Kooperationsmodell von Jugendhilfe, Jugendamt und Polizei. Heranwachsende bekommen hier eine juristische Beratung in familien- und strafrechtlichen sowie bei allen Jugendschutz-relevanten Sachverhalten. |
Adresse | Erthalstraße 2 55118 Mainz |
Kontakt | E-Mail: info@hdjr-mainz.de Web: www.hdjr-mainz.de |
Öffnungszeiten | Mi: 14:00 – 16:00 Uhr |
Info/Tipp | – |
Amtsgericht Pirmasens
Beschreibung | Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Bahnhofstraße 22-26 66953 Pirmasens |
Kontakt | Tel: (06331) 871-1 |
Öffnungszeiten | Mi: 14:00 – 16:00 Uhr |
Info/Tipp | – |
Sozialverband VdK Rheinland Pfalz
Beschreibung | Die rheinland-pfälzische VdK-Niederlassung gewährt ihren Mitgliedern – finanzielle Bedürftigkeit vorausgesetzt – eine kostenlose Beratung. In vielen Städten unterhält der VdK Niederlassungen, die nachfolgende Adresse ist also nur ein Beispiel. |
Adresse | Sozialverband VdK Rheinland Pfalz e.V. Kreisverband Mainz-Bingen in Mainz Erthalstraße 1 55116 Mainz |
Kontakt | Tel.: 0 61 31/ 60 47 23 – 0 E-Mail: kv-mainz-bingen@vdk.de E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Web: www.vdk.de/kv-mainz-bingen/ Web: www.vdk.de/rheinland-pfalz/ |
Öffnungszeiten | Mo-Do 9.00 – 12.00 Uhr |
Info/Tipp | – |
Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsultieren Sie dazu einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.