Kostenlose Rechtsberatung in Rheinland-Pfalz

Eine Rechtsberatung ist per Gesetz jedem Rechtssuchenden zugesichert und war bereits Bestandteil einer Urteilsfindung beim Bundesverfassungsgericht. Ein Rechtssuchender kann, aufgrund mangelnder persönlicher und/ oder wirtschaftlicher Verhältnisse eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hierbei sind wichtige Voraussetzungen zu erfüllen, die wie folgt aussehen können:

  • Der Rechtssuchende übt eine geringfügige Beschäftigung aus und kann somit die Kosten einer Rechtsberatung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln tragen
  • Der Rechtssuchende ist Bezieher von Hartz IV und verfügt über einen aktuellen Bewilligungsbescheid
  • Der Rechtssuchende bezieht eine Basisrente und kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln begleichen
  • Der Rechtssuchende hat bereits erfolgreich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt

In welchen Fällen ein Beratungshilfeschein verwehrt bleibt

Ein Rechtssuchender sollte sich vor Antragstellung bewusst sein, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Die hat den Hintergrund, dass der Beratungshilfeschein dem Rechtssuchenden ermöglicht, eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Die Voraussetzungen einer Zusicherung einer Rechtsberatung sind im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.

Ein Beratungsgutschein kann verwehrt bleiben, wenn erwiesen wird, dass Rechtssuchender den Rechtsstreit schuldhaft herbeigeführt hat. Der Rechtssuchende muss belegen, dass sein Handeln nicht schuldhaft zu dieser Situation geführt hat.

In Streitfällen, die sich in verschiedenen Verfahren ähnlich lagern, kann eine Entscheidung eines Gerichts dazu führen, dass ein Beratungshilfeschein versagt bleibt. Dies begründet sich in der Weise, dass ein vorgelagerter Fall in der gleichen Sache bereits zu einem Beschluss durch ein Gericht geführt hatte. Im Klartext bedeutet dies: Ein Rechtssuchender kann einen Rechtsberatungshilfeschein nicht mehrmals für eine gleiche Sache beantragen. Wurde ein Urteil durch ein Gericht gefällt, ist die Entscheidung in einem ähnlichen oder gleichen Fall gleich zu werten.

Online ist auch eine kostenlose Beratung möglich.

In Rheinland-Pfalz finden Bürger/innen anwaltliche Beratungsstellen, die Rechtssuchenden mit geringem Einkommen sowie auch Jugendlichen schnell und unbürokratisch eine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Diese Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Folgende anwaltliche Beratungsstellen bieten kostenlose Rechtsberatungen:

Amtsgericht Bad Kreuznach

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseRingstraße 79
55543 Bad Kreuznach
KontaktTel: (0671) 708-0
Fax: (0671) 708-272
E-Mail: agkh@ko.mjv.rlp.de
ÖffnungszeitenMi: 14:00 – 16:00 Uhr
Info/Tipp

Haus des Jugendrechts Kaiserslautern

BeschreibungDieses Haus bietet in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Kaiserslautern Kaiserslautern und dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine anwaltliche Beratungsstelle. Diese ist an zwei Tagen in der Woche stundenweise besetzt.
AdresseAugustastraße 3
67655 Kaiserslautern
KontaktTel.: 06 31 / 369 – 2050
Fax: 06 31 / 369 – 2059
E-Mail: pdkaiserslautern.hdjr@polizei.rlp.de
ÖffnungszeitenVariieren und müssen telefonisch erfragt werden.
Info/Tipp

Amtsgericht Landau in der Pfalz

BeschreibungFinanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseMarienring 13
76829 Landau in der Pfalz
KontaktTel: (06341) 22-0
E-Mail: lgld@zw.mjv.rlp.de
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung
Info/Tipp

Haus des Jugendrechts Ludwigshafen am Rhein

BeschreibungHeranwachsende bekommen hier eine juristische Beratung in  familien- und strafrechtlichen sowie bei allen Jugendschutz-relevanten Sachverhalten.
AdresseBerliner Straße 52
67059 Ludwigshafen
KontaktPfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V.
Telefon: 0621/5929 6122
Fax: 0621/5929 6121
E-Mail: info@pfaelzischerverein.de
ÖffnungszeitenVariieren und müssen telefonisch erfragt werden
Info/Tipp

Haus des Jugendrechts Mainz

BeschreibungDies ist ein Kooperationsmodell von Jugendhilfe, Jugendamt und Polizei. Heranwachsende bekommen hier eine juristische Beratung in  familien- und strafrechtlichen sowie bei allen Jugendschutz-relevanten Sachverhalten.
AdresseErthalstraße 2
55118 Mainz
KontaktE-Mail: info@hdjr-mainz.de
Web: www.hdjr-mainz.de
ÖffnungszeitenMi: 14:00 – 16:00 Uhr
Info/Tipp

Amtsgericht Pirmasens

Beschreibung
Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseBahnhofstraße 22-26
66953 Pirmasens
KontaktTel: (06331) 871-1
ÖffnungszeitenMi: 14:00 – 16:00 Uhr
Info/Tipp

Sozialverband VdK Rheinland Pfalz

BeschreibungDie rheinland-pfälzische VdK-Niederlassung gewährt ihren Mitgliedern  – finanzielle Bedürftigkeit vorausgesetzt – eine kostenlose Beratung. In vielen Städten unterhält der VdK Niederlassungen, die nachfolgende Adresse ist also nur ein Beispiel.
AdresseSozialverband VdK Rheinland Pfalz e.V.
Kreisverband Mainz-Bingen in Mainz

Erthalstraße 1
55116 Mainz
KontaktTel.: 0 61 31/ 60 47 23 – 0
E-Mail: kv-mainz-bingen@vdk.de
E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de
Web: www.vdk.de/kv-mainz-bingen/
Web: www.vdk.de/rheinland-pfalz/
ÖffnungszeitenMo-Do 9.00 – 12.00 Uhr
Info/Tipp

Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsultieren Sie dazu einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.

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