Unberechtigte Gebühren, ein falsch beratener Fonds, Ärger mit dem Kredit oder eine gesperrte Überweisung: Bei Streit mit einer Bank oder Sparkasse gibt es eine kostenlose Anlaufstelle, die viele nicht kennen, den Ombudsmann. Er ist schneller und billiger als ein Prozess.
Das Wichtigste in Kürze
- Ombudsmann und Schlichtung: Für Verbraucher kostenlos. Beim Ombudsmann der privaten Banken ist der Spruch bis 10.000 Euro für die Bank bindend.
- Zuständig je nach Bank: Private Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und Bausparkassen haben eigene Stellen. Nimmt Ihre Bank nirgends teil, springt die Bundesbank ein, bei Geldanlagen die BaFin.
- Schulden: Anerkannte Schuldnerberatungsstellen beraten oft kostenlos.
- Verbraucherzentrale: Bank- und Anlageberatung gegen Gebühr, zum Beispiel in NRW 90 Euro.
- Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen zahlen Sie für Beratung und Schreiben an die Bank höchstens 15 Euro.
Kostenlose Schlichtung bei Streit mit der Bank
Beschweren Sie sich zuerst schriftlich bei Ihrer Bank. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle, der Ihre Bank angeschlossen ist. Welche das ist, steht in den Geschäftsbedingungen der Bank. Die Verfahren sind für Verbraucher kostenlos (Übersicht: Europäisches Verbraucherzentrum, Stand 10/2026):
- Private Banken: Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken. Der Schlichtungsspruch ist für die Bank bis 10.000 Euro bindend, für Sie nicht (bankenombudsmann.de).
- Sparkassen: Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband; einige Sparkassen haben regionale Stellen, etwa in Baden-Württemberg.
- Volks- und Raiffeisenbanken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
- Landesbanken und Förderbanken: Ombudsmann des VÖB.
- Bausparkassen: Schlichtungsstelle Bausparen.
- Investmentfonds und Sachwerte: Ombudsstelle für Investmentfonds bzw. Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen.
- Auffangstellen: Nimmt Ihre Bank an keinem Verfahren teil, ist die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank zuständig, etwa für Kredite, Überweisungen, Karten und Basiskonto. Bei Geldanlagen ist es die Schlichtungsstelle der BaFin.
Ein Schlichtungsspruch bindet Sie nicht. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie danach immer noch klagen.
Falsch beraten bei der Geldanlage
Haben Sie durch eine Geldanlage Geld verloren, weil die Bank Sie nicht über die Risiken aufgeklärt hat, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Er setzt voraus, dass ein Beratungsfehler nachweisbar ist. Fordern Sie deshalb zuerst Ihre Beratungsunterlagen bei der Bank an. Danach ist die zuständige Ombudsstelle der günstigste Weg. Lohnt sich eine Klage, gibt es bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO). Spezialisiert sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Konto, Kredit, Bürgschaft: wichtige Regeln
- Basiskonto: Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen (§ 31 Zahlungskontengesetz).
- Pfändungsschutzkonto: Bei einer Kontopfändung schützt ein P-Konto einen monatlichen Grundfreibetrag. Ihre Bank muss ein bestehendes Konto auf Verlangen umwandeln (§ 850k ZPO).
- Kredit widerrufen: Einen Verbraucherkredit können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 495 BGB).
- Bürgschaft für Angehörige: Eine Bürgschaft kann sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn sie den Bürgen, etwa Ehepartner oder Kinder, finanziell krass überfordert (§ 138 BGB und Rechtsprechung). Lassen Sie eine Bürgschaft vor der Unterschrift prüfen.
Beratung zu Geld und Schulden
- Schuldnerberatung: Anerkannte Schuldnerberatungsstellen von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen dürfen rechtlich beraten (§ 8 RDG) und helfen auch beim Weg in die Verbraucherinsolvenz. Bei der Verbraucherzentrale NRW ist die Schuldner- und Insolvenzberatung zum Beispiel kostenlos.
- Verbraucherzentrale: Beratung zu Bank- und Kapitalmarktrecht gegen Gebühr; in NRW 90 Euro für die Beratung und 180 Euro für eine Vertretung gegenüber der Bank (verbraucherzentrale.nrw/preise, Stand 10/2026). Andere Bundesländer haben andere Preise.
- Beratungshilfe: Mit Beratungsschein vom Amtsgericht höchstens 15 Euro (Beratungshilfegesetz). Das Gericht kann Sie zuerst auf eine kostenlose Schuldnerberatung verweisen. Mehr: Der Beratungshilfeschein.
Streit mit dem Finanzamt gehört nicht zum Bankrecht. Hinweise dazu finden Sie auf der Seite Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wo beschwere ich mich kostenlos über meine Bank?
Zuerst bei der Bank selbst, dann bei ihrer Schlichtungsstelle: Ombudsmann der privaten Banken, Schlichtungsstelle des Sparkassenverbands oder Beschwerdestelle des BVR. Welche zuständig ist, steht in den AGB der Bank.
Muss ich den Spruch des Ombudsmanns akzeptieren?
Nein. Sie können danach klagen. Beim Ombudsmann der privaten Banken ist der Spruch nur für die Bank bindend, bis 10.000 Euro.
Ich habe Schulden. Wo bekomme ich kostenlose Hilfe?
Bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis. Dort gibt es oft Wartezeiten; bei einer drohenden Kontopfändung sollten Sie sofort ein P-Konto einrichten lassen.
Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
