Geflüchtete können sich in Deutschland kostenlos beraten lassen – vor allem bei der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, bei Flüchtlingsräten, Wohlfahrtsverbänden und Refugee Law Clinics. Eine Anwältin oder einen Anwalt bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen der Staat. Seit dem 12. Juni 2026 gilt die europäische Asylreform (GEAS); viele Fristen sind kurz. Lassen Sie sich deshalb so früh wie möglich beraten – am besten vor der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Wichtigste in Kürze
- Kostenlose Asylverfahrensberatung: unabhängig von Behörden, freiwillig, möglichst vor der Anhörung und bis zum Ende des Verfahrens (§ 12a AsylG).
- Rechtsauskunft des BAMF: Seit 12.06.2026 können Sie beim BAMF eine kostenlose Rechtsauskunft verlangen (§ 12b AsylG). Sie ersetzt keine unabhängige Beratung.
- Frist bei Ablehnung: Klage beim Verwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, in bestimmten Fällen innerhalb von einer Woche (§ 74 Abs. 1 AsylG). Ein Widerspruch ist nicht möglich.
- Kosten vor Gericht: Gerichtskosten werden in Asylverfahren nicht erhoben (§ 83b AsylG). Für den Anwalt gibt es Prozesskostenhilfe nur bei Aussicht auf Erfolg.
- Hilfe finden: Landesflüchtlingsrat Ihres Bundeslandes (fluechtlingsrat.de) oder die Adressdatenbank adressen.asyl.net.
Was hat sich mit der Asylreform 2026 geändert?
Seit dem 12. Juni 2026 gelten in der ganzen EU neue Regeln für das Asylverfahren (Gemeinsames Europäisches Asylsystem, GEAS). Deutschland hat sie mit dem GEAS-Anpassungsgesetz umgesetzt. Wichtige Änderungen:
- Screening: Wer ohne Erlaubnis einreist, wird zuerst überprüft (Identität, Gesundheit, Sicherheit).
- Grenzverfahren: Für bestimmte Gruppen gibt es Verfahren an der Grenze oder am Flughafen, die bis zu zwölf Wochen dauern können.
- Beschleunigte Verfahren: etwa bei Herkunft aus einem als sicher eingestuften Staat. Dann gilt oft die kurze Klagefrist von einer Woche, und die Klage hält eine Abschiebung nicht automatisch auf.
- Rechtsauskunft: Antragstellende können eine kostenlose Rechtsauskunft verlangen; in Deutschland erteilt sie das BAMF auf Wunsch, in einigen Fällen ist sie ausgeschlossen (§ 12b AsylG).
Weil sich so viel geändert hat, sind ältere Merkblätter und Internetseiten oft nicht mehr richtig. Fragen Sie bei einer Beratungsstelle nach dem aktuellen Stand.
Kostenlose Asylverfahrensberatung
Der Bund fördert eine Asylverfahrensberatung, die unabhängig von Behörden, ergebnisoffen, kostenlos, individuell und freiwillig ist (§ 12a Abs. 1 AsylG). Sie erklärt das Verfahren, bereitet auf die Anhörung vor und kann im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes auch rechtlich beraten. Sie soll möglichst früh beginnen, schon vor der Anhörung, und kann bis zum Ende des Verfahrens dauern (§ 12a Abs. 2 AsylG). Angeboten wird sie von Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie, AWO, DRK und Paritätischem sowie von Flüchtlingsinitiativen, oft direkt in oder bei den Aufnahmeeinrichtungen.
Die Beratung des BAMF nach § 12b AsylG ist etwas anderes: Das BAMF entscheidet selbst über Ihren Antrag. Wer eine unabhängige Einschätzung möchte, wendet sich an eine unabhängige Beratungsstelle.
Anlaufstellen für Geflüchtete
Landesflüchtlingsräte
| Beschreibung | Unabhängige Vertretungen von Flüchtlingsinitiativen in allen 16 Bundesländern. Sie beraten selbst oder vermitteln an Beratungsstellen und spezialisierte Anwältinnen und Anwälte in Ihrer Nähe. |
| Kontakt | Übersicht aller Landesflüchtlingsräte mit Adresse, Telefon und Website: fluechtlingsrat.de |
| Info/Tipp | Der richtige Einstieg, wenn Sie nicht wissen, wohin. |
PRO ASYL
| Beschreibung | Bundesweite Menschenrechtsorganisation mit Einzelfallberatung zu Asyl- und Aufenthaltsrecht. |
| Kontakt | nur per E-Mail: beratung(at)proasyl.de (laut proasyl.de, Stand 10/2026) |
| Info/Tipp | Für persönliche Beratung vor Ort verweist PRO ASYL auf die Flüchtlingsräte und lokale Beratungsstellen. |
Refugee Law Clinics
| Beschreibung | Jurastudierende beraten an vielen Universitäten zum Asyl- und Aufenthaltsrecht, unentgeltlich und unter Anleitung von Volljuristen (§ 6 Abs. 2 RDG). |
| Kontakt | Standorte über refugeelawclinics.de |
| Info/Tipp | Law Clinics vertreten in der Regel nicht vor Gericht. Bei einer laufenden Klagefrist brauchen Sie zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt. |
Migrationsberatung und Jugendmigrationsdienste
| Beschreibung | Kostenlose Beratung zu Alltag, Sprachkurs, Arbeit, Wohnen, Familie und Behörden. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) ist für Menschen ab 28 Jahren da (bei Fragen zum Asylverfahren verweist sie an spezielle Flüchtlingsberatungsstellen); die Jugendmigrationsdienste für 12- bis 27-Jährige. |
| Kontakt | Online-Beratung per App mbeon in mehreren Sprachen (mbeon.de); Jugendmigrationsdienste und jmd4you über jugendmigrationsdienste.de |
| Info/Tipp | Diese Dienste sind keine Anwaltsberatung, helfen aber, die richtige Stelle zu finden. |
Beratungsstellen in Ihrer Nähe
Die Datenbank des Informationsverbunds Asyl und Migration listet Beratungsstellen in ganz Deutschland, sortiert nach Ort und Thema: adressen.asyl.net. Dort finden Sie auch die Rechtsberaterkonferenz, einen Zusammenschluss von auf Asylrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.
Zwei Beispiele aus den Stadtstaaten:
| Name | Asylverfahrensberatung der Caritas, Hamburg |
| Beschreibung | kostenlose, unabhängige und vertrauliche Beratung im Asylverfahren; Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, bei Bedarf mit Sprachmittlung |
| Adresse | Danziger Straße 66, 20099 Hamburg |
| Kontakt | asylverfahrensberatung.hh@caritas-im-norden.de, Termine unter 0160 965 705 86 |
| Öffnungszeiten | nur nach Terminvereinbarung (laut Website, Stand 10/2026) |
| Name | KuB – Kontakt- und Beratungsstelle für Geflüchtete und Migrant*innen, Berlin |
| Beschreibung | kostenlose Beratung zu Asyl und Aufenthalt, Beratung für geflüchtete Frauen, psychosoziale Beratung |
| Adresse | Oranienstraße 159, 10969 Berlin-Kreuzberg |
| Kontakt | 030 614 94 00, kontakt@kub-berlin.org |
| Öffnungszeiten | Asyl- und Aufenthaltsberatung Mo, Di, Do, Fr 9–13 Uhr ohne Termin (laut Website, Stand 10/2026) |
Weitere Stellen in Ihrem Land: Hamburg, Berlin und die übrigen Bundesländer über die Karte auf der Startseite.
Kostenloser Anwalt für Geflüchtete: Was ist möglich?
- Beratungshilfe: Für eine Beratung außerhalb des Gerichts, etwa vor der Anhörung oder zu einem Bescheid der Ausländerbehörde, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, erfüllt die Einkommensvoraussetzung meist. Eigenanteil höchstens 15 Euro. Mehr: Der Beratungshilfeschein.
- Prozesskostenhilfe: Für die Klage beim Verwaltungsgericht übernimmt der Staat die Anwaltskosten, wenn Sie wenig Geld haben und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO mit § 114 ZPO). Die Frist läuft trotzdem – reichen Sie die Klage rechtzeitig ein. Mehr: Prozesskostenhilfe.
- Gerichtskosten: In Streitigkeiten nach dem Asylgesetz werden keine Gerichtskosten erhoben (§ 83b AsylG). Kosten entstehen aber für einen Anwalt, wenn keine Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
- Kosten vorher klären: Fragen Sie vor dem Auftrag, was die Vertretung kostet und ob Ratenzahlung möglich ist.
Ablehnung des Asylantrags: Was tun?
- Datum der Zustellung notieren. Ab dann läuft die Frist.
- Rechtsbehelfsbelehrung lesen: Dort steht, ob Sie zwei Wochen oder eine Woche Zeit haben (§ 74 Abs. 1 AsylG) und ob zusätzlich ein Eilantrag nötig ist, um eine Abschiebung aufzuhalten.
- Sofort Beratung suchen: Asylverfahrensberatung, Flüchtlingsrat oder Anwalt. Nehmen Sie den Bescheid, das Anhörungsprotokoll und alle Papiere mit.
- Klage einreichen: beim Verwaltungsgericht, schriftlich oder bei der Rechtsantragstelle des Gerichts. Die Begründung kann nachgereicht werden; die Tatsachen und Beweismittel müssen Sie aber innerhalb eines Monats nach Zustellung angeben (§ 74 Abs. 2 AsylG).
Gut vorbereitet zur Beratung
- alle Bescheide, Briefe und Ausweispapiere mitnehmen, auch Kopien,
- Fragen vorher in Stichworten aufschreiben,
- wenn nötig eine Person mitnehmen, die übersetzt; viele Beratungsstellen arbeiten mit Sprachmittlern – fragen Sie bei der Terminvereinbarung,
- nach dem Gespräch Notizen machen: Was ist zu tun, bis wann?
Fragen zu Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug und Ausländerbehörde beantwortet unsere Seite Ausländerrecht. Alle weiteren Anlaufstellen: Wo finde ich eine kostenlose Rechtsberatung?
Häufige Fragen
Gibt es kostenlose Anwälte für Flüchtlinge?
Ganz kostenlos sind Anwälte nur, wenn der Staat zahlt: außergerichtlich über Beratungshilfe (Eigenanteil höchstens 15 Euro), vor Gericht über Prozesskostenhilfe, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Kostenlose Beratung ohne Anwalt bieten die unabhängige Asylverfahrensberatung, Flüchtlingsräte und Refugee Law Clinics.
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen abgelehnten Asylantrag zu klagen?
In der Regel zwei Wochen nach Zustellung, in bestimmten Fällen nur eine Woche (§ 74 Abs. 1 AsylG). Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Was ist die Rechtsauskunft des BAMF?
Seit 12. Juni 2026 erteilt das BAMF auf Wunsch eine kostenlose Rechtsauskunft zum Verfahren (§ 12b AsylG). Für eine unabhängige Beratung zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Asylverfahrensberatungsstelle nach § 12a AsylG.
Wo finde ich eine Beratungsstelle in meiner Nähe?
Über den Flüchtlingsrat Ihres Bundeslandes (fluechtlingsrat.de) oder die Datenbank adressen.asyl.net.
Kostet die Klage beim Verwaltungsgericht Geld?
Gerichtskosten fallen in Asylsachen nicht an (§ 83b AsylG). Für einen Anwalt können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.