Kostenlose Rechtsberatung Reiserecht

Das ganze Jahr haben Sie und Ihre Familie sich auf den Urlaub gefreut. Doch Ihre Hoffnungen auf einen unbeschwerten Urlaub haben sich nicht erfüllt.

  • Die Unterkunft hatte erhebliche Mängel (Baulärm, keine Strandnähe wie vereinbart, unsaubere Zimmer, kein funktionierendes Bad usw.)
  • Die Verpflegung war unzureichend oder fiel sogar gänzlich aus
  • Der Pool war schmutzig, entsprach nicht den Sicherheitsvorschriften
  • Die versprochene Kinderbetreuung fehlte
  • Transfer vom Flughafen fiel aus
  • Mehrstündige Flugverspätungen – verpasste Anschlussflüge und Transferleistungen
  • Das Kreuzfahrtschiff fuhr auf einer ganz anderen Route
  • Die gebuchte Kabine war nicht verfügbar

Bei solchen und ähnlichen Reisemängeln steht Ihnen eine Reisepreisminderung, somit Rückerstattung eines Teils der Reisekosten zu. Reiseveranstalter, Reedereien und Fluggesellschaften reagieren meist zuerst ablehnend auf Regressforderungen der Reisenden. Sicherer gehen Sie, wenn Sie sich gleich an eine Rechtsberatung zum Reiserecht wenden. Das kann ein einzelner Anwalt, eine Kanzlei sein oder ein Online-Anbieter für Reise- und Flugrechte. In jedem Fall wird erst einmal eine Ersteinschätzung Ihrer Mängelklagen vorgenommen. Dabei erfahren Sie, ob Sie Aussicht auf eine Rückerstattung haben und in welcher Höhe sich die Reisepreisminderung bewegen wird.

Reisemängel genau dokumentieren

Niemand fährt in den Urlaub oder geht auf eine Geschäftsreise, ohne ein fotofähiges Gerät, sei es das Handy oder eine Kamera. Dokumentieren Sie Reisemängel wie den Zustand von Zimmer, Dusche, Pool, Buffet usw. unbedingt mit Fotos. Die Fotos müssen genau den von Ihnen beanstandeten Mangel deutlich machen. Nicht bei allen Reisemängeln ist es möglich ein Foto zu machen. Fällt beispielsweise der Transfer zum entfernten Hotel aus, dann können Sie das nicht abbilden. Sichern Sie sich vor Ort Zeugen mit Name und Adresse, die den Mangel bezeugen können. Flugverspätungen sind eigentlich leicht nachzuverfolgen. Dennoch wird empfohlen, auch hier der Forderung nach Entschädigung gleich die eigene Dokumentation beizufügen. Das können Fotos der Abflugtafel sein. Sie können sich auch am Check-In-Schalter die Verspätung dokumentieren lassen. Das kann die Bearbeitung vereinfachen.

Kostenlose Rechtsberatung bei Fluggastrechten

Infolge der Häufung von Fällen, bei denen lange Flugverspätungen von den Fluggesellschaften erst einmal generell abgewehrt werden, bieten zahlreiche Internet-Portale für Fluggastrechte die schnelle Rechtsberatung, Bearbeitung und Auszahlung der Entschädigung online an. Das Einreichen der Forderung ist kostenlos. Wählen Sie nur Anbieter, die eine Provision erst im Erfolgsfall verlangen. Der Vorteil ist, dass über diese Fluggastrechtvertretungen die Bearbeitung meist schneller geht und die Entschädigung bereits gezahlt wird, auch wenn die Fluggastgesellschaft die Zahlung noch verzögert.

Rechte wahrnehmen bei Reisemängeln

Bei Reisemängeln bei Pauschalreisen, Unterkunft und sonstigen Mängeln können Sie bei zahlreichen Kanzleien für Reiserecht eine kostenlose Ersteinschätzung online vornehmen lassen. Dann wissen Sie, ob es sich lohnt, eine Reisepreisminderung anzufordern. Nehmen Sie anschließend aufgrund eines Angebots des Anwalts eine Rechtsberatung in Anspruch, können Sie bei geringem Einkommen die kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht beantragen, ebenfalls Prozesshilfe, falls es zum Gerichtsverfahren kommt. In sehr vielen Fällen können Forderungen in Zusammenhang mit Reisemängeln außergerichtlich geklärt werden.

Stornierung

Sie müssen eine Reise stornieren? Gerade bei Pauschalreisen sind die Stornokosten sehr unterschiedlich. Oft werden allerdings weit überhöhte Stornopauschalen verlangt, die einer Rechtsprüfung nicht standhalten. Es muss immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Ob sich die gerichtliche Prüfung der überhöhten Kosten lohnt, das kann der Anwalt schon bei einer kostenlosen Ersteinschätzung sagen. Es lohnt sich, insbesondere vor längeren Fernreisen und der kostspieligen Familienreise eine Reiseversicherung inklusive Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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