Kostenlose Rechtsberatung in Brandenburg

Einen Rechtsanwalt zu beauftragen, kann mit hohen Kosten enden. Oftmals suchen Verbraucher keinen Rechtsanwalt auf, weil sie sich den fachmännischen Rat finanziell nicht erlauben können. Laut Beratungshilfegesetz (BerHG) über den Paragraphen § 15 steht allerdings jedem Rechtssuchenden eine Beratung zu.

Voraussetzungen für eine kostenlose Rechtsberatung

Brandenburg und die Europäische Union haben eine Reform angestoßen, die den Bürgern mit nicht ausreichend finanziellen Mitteln auch eine Möglichkeit bieten soll, unter Umständen einen rechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Die Reform findet sich in der Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen, wenn der Hilfesuchende bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem:

  • Die Beantragung einer Prozesskostenhilfe (PKH)
  • Keine Möglichkeit, einen rechtlichen Rat über einen anderen Weg zu erhalten
  • Den finanziellen Nachweis, dass eine rechtliche Beratung mit eigenen finanziellen Mitteln nicht möglich ist

Welche Nachweise zu erbringen sind

Um einen Beratungshilfeschein zu beantragen, sollten Rechtssuchende Nachweise erbringen, wie zum Beispiel

  • den Hartz IV Bewilligungsnachweis
  • einen Verdienstnachweis für geringfügig Beschäftigte
  • einen Nachweis der Vorsorgekosten
  • den gültigen Mietvertrag

Diese Unterlagen sind beim zuständigen Amtsgericht bei der Antragstellung vorzulegen. Das Amtsgericht prüft hingegen die Bedürftigkeit und teilt dem Hilfesuchenden den Anspruch zu. Dieses Verfahren gleicht den Vorgehensweisen der Amtsgerichte in den Bundesländern

Welche Einschränkung die Zuteilung versagen könnten

Die kostenlose Rechtsberatung ist für Bürger gedacht, die sich anhand ihrer finanziellen Situation im Ernstfall keinen anwaltlichen Rat einholen können. Wird allerdings nachgewiesen, dass der Streitfall vom Rechtssuchenden Mutwillig herbeigerufen wurde, kann der Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung versagt werden.

Online kann die Beratung auch kostenfrei sein.

Bei den für ihren Wohnbezirk zuständigen Amtsgerichten können Bürger mit geringem Einkommen eine kostenlose Rechtsberatung beantragen. In Brandenburg gibt es 25 Amtsgerichte. Einige davon finden Sie in der nachfolgenden Auflistung. Brandenburger Bürger dürfen aber auch einige der zahlreichen Berliner Angebote zur kostenlosen Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hier gibt es in Brandenburg eine kostenlose Rechtsberatung:

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseMagdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
KontaktTel: (03381) 398-500
Fax: (03381) 398-555 (Recht)
Fax 2 : (03381) 398-640 (Verw.)
E-Mail: poststelle@agbrb.brandenburg.de
Web: http://www.ag-brandenburg.brandenburg.de
ÖffnungszeitenMo, Di, Do und Fr: 09.00 bis 12.00 Uhr
Nur Dienstag auch 14.00 bis 18.00 Uhr
Info/TippInsbesondere an Dienstagnachmittagen ist damit zu rechnen, dass Anträge nur eingeschränkt aufgenommen werden können, weil der zuständige Sachbearbeiter gegebenenfalls nicht im Dienst ist

Amtsgericht Cottbus

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseGerichtsplatz 2
03046 Cottbus
KontaktTel: (0355) 6372-0
Fax: (0355) 6372-200
E-Mail: poststelle@agcb.brandenburg.de
Web: www.ag-cottbus.brandenburg.de
ÖffnungszeitenSprechzeiten:
Mo, Di und Do: 09.00 – 12.00 Uhr
Nur Dienstag auch 14.00 – 17.00 Uhr
Info/TippEinkommensnachweise mitbringen

Amtsgericht Frankfurt/Oder

BeschreibungFinanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseMüllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
KontaktTel: (0335) 366-0
Fax: (0335) 366-5729
E-Mail: poststelle@agff.brandenburg.de
Web: www.ag-frankfurt-oder.brandenburg.de
ÖffnungszeitenDienstag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Info/TippBringen Sie einen gültigen Pass mit sonst könnte Ihnen die Einlasskontrolle den Zutritt verweigern.

Verbraucherzentrale Potsdam

Beschreibung
Die Verbraucherzentrale erteilt Verbrauchern und Verbraucherinnen sehr guten und rechtlich sattelfesten Rat in allen Lebenssituationen wie etwa Reklamationen, Verträge, Geld, Versicherungen oder Digitales.
Adresse
Babelsberger Straße 18
14473 Potsdam
KontaktTel: (0331) 98 22 999 5
(Landesweites Servicetelefon; Mo-Fr: 9-18 Uhr)
Web: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratungsstellen/potsdam
ÖffnungszeitenMo: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Di: 14:00 – 18:00 Uhr
Do: 9:00 – 13:00 Uhr, 15:00 -18:00 Uhr
Fr 9 – 13 Uhr
Info/TippBuchen Sie über die oben angegebene Webadresse einen Termin um Wartezeiten zu vermeiden.

Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsultieren Sie dazu einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.

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