Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Kostenlose Rechtsberatung in Brandenburg

FaktengeprüftAktualisiert: 9. Oktober 2026Mit Gesetzesquellen

Kostenlose Rechtsberatung gibt es in Brandenburg über die Beratungshilfe. Wer wenig verdient, beantragt beim Amtsgericht seines Wohnorts einen Berechtigungsschein und lässt sich damit von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten. Ganz umsonst ist das nicht: Die Kanzlei darf 15 € verlangen, kann aber darauf verzichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag: beim Amtsgericht am Wohnsitz (§ 4 BerHG). Brandenburger Gerichte bitten meist um schriftliche Anträge per Post oder Gerichtsbriefkasten – nicht per E-Mail.
  • Sprechzeiten: an vielen Gerichten nur Mo, Di und Do vormittags, Di auch nachmittags; mittwochs und freitags gibt es vielerorts keine Sprechzeit. Prüfen Sie die Zeiten Ihres Gerichts vorher.
  • Potsdam: Beratungshilfe in Zimmer 040, Hegelallee 8: Di 13–17, Do 9–12, Fr 9–11 Uhr.
  • Voraussetzung ist geringes Einkommen und Vermögen – nicht ein PKH-Antrag oder ein bestimmter Leistungsbezug (§ 1 BerHG).
  • Nachträglich: Waren Sie zuerst beim Anwalt, haben Sie vier Wochen Zeit für den Antrag (§ 6 Abs. 2 BerHG).
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Wer in Brandenburg Beratungshilfe bekommt

Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz des Bundes. Beratungshilfe gibt es, wenn Sie die Kosten einer Beratung nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, keine andere zumutbare Hilfe haben und die Beratung nicht mutwillig ist (§ 1 BerHG). Mutwillig wäre es, wenn jemand, der selbst zahlen müsste, in derselben Lage vernünftigerweise keinen Anwalt fragen würde. Als bedürftig gilt, wer Prozesskostenhilfe ohne Raten bekäme. Ob Sie Grundsicherungsgeld, Rente oder einen kleinen Lohn bekommen, spielt nur über die Höhe des Einkommens eine Rolle.

Der Schein gilt für Beratung und, wenn nötig, außergerichtliche Vertretung in allen Rechtsgebieten, im Straf- und Bußgeldrecht nur für Beratung (§ 2 BerHG). Für dieselbe Sache gibt es ihn nur einmal, und nicht, wenn darüber schon vor Gericht gestritten wird (§ 4 BerHG). Lehnt das Gericht ab, können Sie Erinnerung einlegen (§ 7 BerHG). Alles Weitere: Der Beratungshilfeschein.

Für den Antrag bereitlegen: gültiger Ausweis, Einkommensbelege der letzten Monate, aktueller Leistungsbescheid (falls vorhanden), Mietvertrag, Kontoauszüge, Belege über Kredite oder Unterhalt und die Schreiben zu Ihrem Anliegen. Das Formular lässt sich über die Onlinedienste der Justiz ausfüllen und dann ausgedruckt einreichen.

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Amtsgerichte in Brandenburg

Die Gerichte sind auf das Portal der ordentlichen Gerichtsbarkeit Brandenburg umgezogen. Welches Gericht für Ihre Gemeinde zuständig ist, zeigt auch das bundesweite Gerichtsverzeichnis.

Amtsgericht Potsdam

BeschreibungEigene Beratungshilfestelle (Zimmer 040) für Menschen mit Wohnsitz im Bezirk Potsdam.
AdresseHegelallee 8
14467 Potsdam
KontaktBeratungshilfe: 0331 2017-2317
Zentrale: 0331 2017-0
Web: Amtsgericht Potsdam
ÖffnungszeitenBeratungshilfe: Di 13.00–17.00 Uhr (Einlass bis 16.30 Uhr), Do 9.00–12.00 Uhr, Fr 9.00–11.00 Uhr; Mo und Mi keine Sprechzeit (laut Website, Stand 10/2026)
Info/TippAnträge möglichst schriftlich per Post oder in den Gerichtsbriefkasten; Formulare gibt es an der Eingangsschleuse. Wer schlecht Deutsch spricht, bringt eine Begleitperson zum Übersetzen mit.

Amtsgericht Cottbus

BeschreibungZuständig für Cottbus und Umgebung, mit Zweigstelle in Guben.
AdresseGerichtsplatz 2
03046 Cottbus
(Zweigstelle Guben: Alte Poststraße 66, 03172 Guben)
KontaktCottbus: 0355 6372-0
Guben: 03561 408-0
Web: Amtsgericht Cottbus
ÖffnungszeitenCottbus: Mo, Di, Do 9.00–12.00 Uhr, Di zusätzlich 14.00–17.00 Uhr
Guben: Mo und Do 9.00–12.00 Uhr, Di 14.00–17.00 Uhr (laut Website, Stand 10/2026)
Info/TippFür einen persönlichen Besuch vorab telefonisch einen Termin vereinbaren (laut Gericht auch in Eilfällen); schriftliche Anträge gehen ohne Termin.

Amtsgericht Frankfurt (Oder)

BeschreibungZuständig für Frankfurt (Oder) und – über die Zweigstelle – Eisenhüttenstadt.
AdresseMüllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
(Zweigstelle: Diehloer Straße 62, 15890 Eisenhüttenstadt)
KontaktFrankfurt (Oder): 0335 366-0
Eisenhüttenstadt: 03364 4050-0
Web: Amtsgericht Frankfurt (Oder)
ÖffnungszeitenDi 9.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr, Mi und Do 9.00–12.00 Uhr; Mo und Fr keine Sprechzeit (laut Website, Stand 10/2026)
Info/TippPersönliche Anträge immer vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren – auch in Eilfällen.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

BeschreibungDen Berechtigungsschein gibt es hier nur auf schriftlichen Antrag.
AdresseMagdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
KontaktZentrale: 03381 398-500
Web: Amtsgericht Brandenburg an der Havel
ÖffnungszeitenMo 9.00–12.00 Uhr, Di 9.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr, Do 9.00–12.00 Uhr; Mi und Fr keine Sprechzeit (laut Website, Stand 10/2026)
Info/TippDienstags zwischen 16 und 17 Uhr und in Vertretungszeiten können Anträge nur eingeschränkt aufgenommen werden. Am einfachsten: Antrag in den Gerichtsbriefkasten.

Amtsgericht Oranienburg

BeschreibungHier stellen Sie den Antrag auf Beratungshilfe, wenn Sie im Bezirk dieses Gerichts wohnen.
AdresseBerliner Straße 38
16515 Oranienburg
KontaktZentrale: 03301 5739-200
Web: Amtsgericht Oranienburg
ÖffnungszeitenMo 9.00–12.00 Uhr, Di 9.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr, Do 9.00–12.00 Uhr (laut Website, Stand 10/2026)
Info/TippBeratungshilfe ist laut Gericht durchweg schriftlich möglich – per Post oder über den Nachtbriefkasten am Gebäude. Für persönliche Anliegen vorab einen Termin unter 03301 5739-200 vereinbaren.

Weitere Anlaufstellen

Verbraucherzentrale Brandenburg, Potsdam

BeschreibungBeratung zu Verträgen, Reklamationen, Geld, Versicherungen und Digitalem nach § 8 RDG. Die Beratung ist kostenpflichtig; die Preise stehen auf der Website.
AdresseBabelsberger Straße 18 (am Hauptbahnhof, Ausgang Nord)
14473 Potsdam
KontaktLandesweites Servicetelefon: 0331 98229995 (Mo–Fr 9–17 Uhr)
Web: verbraucherzentrale-brandenburg.de
ÖffnungszeitenBeratung nur nach Terminvereinbarung (laut Website, Stand 10/2026)
Info/TippTermine lassen sich auch online buchen. Die Beratungsstelle ist barrierefrei.
  • Gewerkschaft, Mieterverein, Sozialverband: Mitglieder werden dort beraten (§ 7 RDG); das geht der Beratungshilfe vor.
  • Gerichtsverfahren: Dafür gibt es Prozesskostenhilfe beim Gericht des Verfahrens (§ 114 ZPO).
  • Wohnsitz in Berlin? Dort gelten eigene Regeln mit Wahlrecht zwischen öffentlicher Rechtsberatung und Beratungshilfe: Rechtsberatung in Berlin.

Mit der Karte wechseln Sie in ein anderes Bundesland.

Häufige Fragen

Ist die Rechtsberatung mit Beratungshilfeschein wirklich kostenlos?

Fast. Der Schein vom Amtsgericht kostet nichts. Die Kanzlei darf von Ihnen höchstens 15 € verlangen und kann darauf verzichten (Nr. 2500 VV RVG); alles Weitere bezahlt das Land Brandenburg.

Wo beantrage ich Beratungshilfe in Potsdam?

Beim Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, Zimmer 040 – dienstags 13–17 Uhr, donnerstags 9–12 Uhr, freitags 9–11 Uhr (laut Website, Stand 10/2026). Schneller geht oft ein schriftlicher Antrag in den Briefkasten des Gerichts.

Muss ich vorher Prozesskostenhilfe beantragt haben?

Nein. Das Gericht prüft nur, ob Sie Prozesskostenhilfe ohne Raten bekämen – also ob Ihr Einkommen niedrig genug ist. Einen PKH-Antrag brauchen Sie dafür nicht.

Kann ich als Brandenburger die Berliner Rechtsberatung nutzen?

Die Berliner öffentliche Rechtsberatung und die Berliner Amtsgerichte sind für Menschen mit Wohnsitz in Berlin da. Für Sie ist das Amtsgericht an Ihrem Brandenburger Wohnort zuständig.

Kann ich den Antrag per E-Mail schicken?

Nein, eine einfache E-Mail reicht nicht. Schicken Sie den unterschriebenen Antrag per Post, werfen Sie ihn in den Gerichtsbriefkasten oder stellen Sie ihn zu den Sprechzeiten persönlich.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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