Kostenlose Rechtsberatung in Brandenburg
Einen Rechtsanwalt zu beauftragen, kann mit hohen Kosten enden. Oftmals suchen Verbraucher keinen Rechtsanwalt auf, weil sie sich den fachmännischen Rat finanziell nicht erlauben können. Laut Beratungshilfegesetz (BerHG) über den Paragraphen § 15 steht allerdings jedem Rechtssuchenden eine Beratung zu.
Voraussetzungen für eine kostenlose Rechtsberatung
Brandenburg und die Europäische Union haben eine Reform angestoßen, die den Bürgern mit nicht ausreichend finanziellen Mitteln auch eine Möglichkeit bieten soll, unter Umständen einen rechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Die Reform findet sich in der Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen, wenn der Hilfesuchende bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem:
- Die Beantragung einer Prozesskostenhilfe (PKH)
- Keine Möglichkeit, einen rechtlichen Rat über einen anderen Weg zu erhalten
- Den finanziellen Nachweis, dass eine rechtliche Beratung mit eigenen finanziellen Mitteln nicht möglich ist
Welche Nachweise zu erbringen sind
Um einen Beratungshilfeschein zu beantragen, sollten Rechtssuchende Nachweise erbringen, wie zum Beispiel
- den Hartz IV Bewilligungsnachweis
- einen Verdienstnachweis für geringfügig Beschäftigte
- einen Nachweis der Vorsorgekosten
- den gültigen Mietvertrag
Diese Unterlagen sind beim zuständigen Amtsgericht bei der Antragstellung vorzulegen. Das Amtsgericht prüft hingegen die Bedürftigkeit und teilt dem Hilfesuchenden den Anspruch zu. Dieses Verfahren gleicht den Vorgehensweisen der Amtsgerichte in den Bundesländern
Welche Einschränkung die Zuteilung versagen könnten
Die kostenlose Rechtsberatung ist für Bürger gedacht, die sich anhand ihrer finanziellen Situation im Ernstfall keinen anwaltlichen Rat einholen können. Wird allerdings nachgewiesen, dass der Streitfall vom Rechtssuchenden Mutwillig herbeigerufen wurde, kann der Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung versagt werden.
Online kann die Beratung auch kostenfrei sein.
Bei den für ihren Wohnbezirk zuständigen Amtsgerichten können Bürger mit geringem Einkommen eine kostenlose Rechtsberatung beantragen. In Brandenburg gibt es 25 Amtsgerichte. Einige davon finden Sie in der nachfolgenden Auflistung. Brandenburger Bürger dürfen aber auch einige der zahlreichen Berliner Angebote zur kostenlosen Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hier gibt es in Brandenburg eine kostenlose Rechtsberatung:
Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Beschreibung | Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Magdeburger Straße 47 14770 Brandenburg an der Havel |
Kontakt | Tel: (03381) 398-500 Fax: (03381) 398-555 (Recht) Fax 2 : (03381) 398-640 (Verw.) E-Mail: poststelle@agbrb.brandenburg.de Web: http://www.ag-brandenburg.brandenburg.de |
Öffnungszeiten | Mo, Di, Do und Fr: 09.00 bis 12.00 Uhr Nur Dienstag auch 14.00 bis 18.00 Uhr |
Info/Tipp | Insbesondere an Dienstagnachmittagen ist damit zu rechnen, dass Anträge nur eingeschränkt aufgenommen werden können, weil der zuständige Sachbearbeiter gegebenenfalls nicht im Dienst ist |
Amtsgericht Cottbus
Beschreibung | Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Gerichtsplatz 2 03046 Cottbus |
Kontakt | Tel: (0355) 6372-0 Fax: (0355) 6372-200 E-Mail: poststelle@agcb.brandenburg.de Web: www.ag-cottbus.brandenburg.de |
Öffnungszeiten | Sprechzeiten: Mo, Di und Do: 09.00 – 12.00 Uhr Nur Dienstag auch 14.00 – 17.00 Uhr |
Info/Tipp | Einkommensnachweise mitbringen |
Amtsgericht Frankfurt/Oder
Beschreibung | Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Müllroser Chaussee 55 15236 Frankfurt (Oder) |
Kontakt | Tel: (0335) 366-0 Fax: (0335) 366-5729 E-Mail: poststelle@agff.brandenburg.de Web: www.ag-frankfurt-oder.brandenburg.de |
Öffnungszeiten | Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Info/Tipp | Bringen Sie einen gültigen Pass mit sonst könnte Ihnen die Einlasskontrolle den Zutritt verweigern. |
Verbraucherzentrale Potsdam
Beschreibung | Die Verbraucherzentrale erteilt Verbrauchern und Verbraucherinnen sehr guten und rechtlich sattelfesten Rat in allen Lebenssituationen wie etwa Reklamationen, Verträge, Geld, Versicherungen oder Digitales. |
Adresse | Babelsberger Straße 18 14473 Potsdam |
Kontakt | Tel: (0331) 98 22 999 5 (Landesweites Servicetelefon; Mo-Fr: 9-18 Uhr) Web: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratungsstellen/potsdam |
Öffnungszeiten | Mo: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Di: 14:00 – 18:00 Uhr Do: 9:00 – 13:00 Uhr, 15:00 -18:00 Uhr Fr 9 – 13 Uhr |
Info/Tipp | Buchen Sie über die oben angegebene Webadresse einen Termin um Wartezeiten zu vermeiden. |
Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsultieren Sie dazu einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.