Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Kostenlose Rechtsberatung Mietrecht

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen

Ärger mit der Nebenkostenabrechnung, eine Mieterhöhung oder sogar eine Kündigung: Im Mietrecht geht es schnell um viel Geld und um die eigene Wohnung. Ganz kostenlos ist eine Rechtsberatung im Mietrecht nur selten. Es gibt aber mehrere Wege, die deutlich günstiger sind als ein Anwalt zum vollen Preis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieterverein: Rechtsberatung für Mitglieder, bezahlt über den Mitgliedsbeitrag (zum Beispiel Berliner Mieterverein: 11 Euro im Monat, ermäßigt 6,50 Euro).
  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen stellt das Amtsgericht einen Beratungsschein aus. Sie zahlen höchstens 15 Euro an die Anwältin oder den Anwalt.
  • Ohne Mitgliedschaft am Telefon: Die Hotline des Deutschen Mieterbunds steht allen offen, kostet aber 2,49 Euro pro Minute.
  • Kostenlos ohne Mitgliedschaft: In Berlin bieten die Bezirke eine kostenlose Mieterberatung an. In Hamburg und Bremen gibt es die öffentliche Rechtsberatung für wenige Euro.
  • Fristen beachten: Wer gegen eine Kündigung, eine Mieterhöhung oder eine Abrechnung vorgehen will, sollte sich früh beraten lassen. Manche Fristen sind kurz.
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Mieterverein: Beratung für Mitglieder

Mietervereine dürfen ihre Mitglieder rechtlich beraten. Das erlaubt ihnen § 7 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Im Deutschen Mieterbund sind nach eigenen Angaben über 300 örtliche Mietervereine zusammengeschlossen. Den Verein in Ihrer Nähe finden Sie über die Vereinssuche des Deutschen Mieterbunds.

Die Beratung ist für Mitglieder ohne zusätzliche Gebühr, sie wird aber über den Beitrag bezahlt. Die Beiträge legt jeder Verein selbst fest. Ein Beispiel: Beim Berliner Mieterverein beträgt der Normalbeitrag 11 Euro im Monat, der Sozialbeitrag 6,50 Euro, dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 7,50 Euro (Beitragsordnung, gültig ab Januar 2025). Viele Vereine bieten zusätzlich einen Rechtsschutz für Mietprozesse an. Ob er enthalten ist und ab wann er greift, steht in der Satzung des jeweiligen Vereins.

Typische Fragen für die Beratung im Mieterverein:

  • Prüfung des Mietvertrags vor der Unterschrift
  • Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung
  • Mängel in der Wohnung und Mietminderung
  • Mieterhöhung, auch nach einer Modernisierung
  • Kündigung durch den Vermieter, zum Beispiel wegen Eigenbedarf
  • Rückzahlung der Kaution
  • Schreiben an den Vermieter

Einige Vereine nehmen auch Gewerbemieter auf, meist mit einer eigenen Mitgliedschaft. Fragen Sie im Zweifel direkt beim Verein nach.

Beratungshilfe: Rechtsberatung für 15 Euro

Wer wenig verdient, kann beim Amtsgericht am Wohnort einen Beratungsschein beantragen. Mit dem Schein berät Sie eine Anwältin oder ein Anwalt Ihrer Wahl. Im Mietrecht ist neben der Beratung auch die außergerichtliche Vertretung möglich, zum Beispiel ein Schreiben an den Vermieter (§§ 1 und 2 Beratungshilfegesetz). Sie zahlen höchstens 15 Euro Eigenanteil, die Anwältin oder der Anwalt kann darauf auch verzichten.

Entscheidend ist Ihr Einkommen und Vermögen, nicht ob Sie Grundsicherungsgeld oder eine andere Leistung beziehen. Den Antrag können Sie auch nachträglich stellen: spätestens vier Wochen, nachdem die Beratung begonnen hat (§ 6 Abs. 2 BerHG). Wie der Antrag abläuft, erklären wir auf der Seite Der Beratungshilfeschein.

Online und am Telefon: was kostenlos ist und was nicht

Viele suchen nach einem „Online-Anwalt für Mietrecht“, der kostenlos hilft. Ehrlich gesagt: Eine vollständige Rechtsberatung am Telefon oder online gibt es fast nie gratis. Diese Angebote gibt es tatsächlich:

BeschreibungTelefonische Mietrechtsberatung des Deutschen Mieterbunds, auch für Nichtmitglieder
Kontakt09007 / 20 00 12
Öffnungszeitentäglich 10 bis 20 Uhr (laut Website, Stand 10/2026)
Info/Tipp2,49 Euro pro Minute über die Telefonrechnung. Eine Beratung von 20 Minuten kostet also rund 50 Euro. Fragen vorher aufschreiben und Unterlagen bereitlegen. Quelle: mieterbund.de

 

BeschreibungSchriftliche Online-Rechtsberatung des Deutschen Mieterbunds (mieterbund24.de)
KontaktRegistrierung auf www.mieterbund24.de
ÖffnungszeitenAnfragen Mo bis Fr von 8 bis 14 Uhr werden meist innerhalb von sechs Stunden beantwortet (laut Website, Stand 10/2026)
Info/Tipp25 Euro je Rechtsfrage, eine Nachfrage zum selben Fall innerhalb von zehn Tagen ist enthalten. Quelle: mieterbund.de

Bei Nummern, die mit 0900 beginnen, gilt eine gesetzliche Preisgrenze: höchstens 3 Euro pro Minute und höchstens 30 Euro je Anruf, wenn ein fester Preis pro Verbindung gilt (§ 112 Telekommunikationsgesetz). Achten Sie auf die Preisansage zu Beginn.

Manche Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung per Formular oder Telefon an. Das ist zulässig. Es ist aber meist nur eine kurze Einschätzung, ob sich ein Auftrag lohnt, keine vollständige Prüfung Ihres Falls. Fragen Sie vorher, was danach kostet.

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Kostenlos ohne Mitgliedschaft: Berlin, Hamburg und Bremen

  • Berlin: Die Bezirke finanzieren eine kostenlose Mieterberatung, für die Sie kein Vereinsmitglied sein müssen. In Pankow beraten 2026 zum Beispiel drei beauftragte Träger (berlin.de/ba-pankow/mieterberatung). Sprechzeiten und Orte stehen auf der Seite Ihres Bezirksamts unter dem Stichwort „Mieterberatung“. Mehr zu Berlin: kostenlose Rechtsberatung in Berlin.
  • Hamburg: Statt Beratungshilfe gibt es die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA). Sie berät Menschen mit geringem Einkommen auch im Mietrecht, für höchstens 15 Euro, bei sehr niedrigem Einkommen 5 Euro. Mitglieder eines Mietervereins werden in Mietsachen in der Regel nicht beraten, weil sie dort schon Hilfe bekommen (hamburg.de). Mehr: Rechtsberatung in Hamburg.
  • Bremen: Die öffentliche Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer kostet derzeit 10 Euro, Folgetermine sind gebührenfrei (arbeitnehmerkammer.de). Mehr: Rechtsberatung in Bremen.

Wichtige Regeln im Mietrecht (BGB)

Damit Sie vor der Beratung wissen, worum es geht, hier die häufigsten Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch:

  • Mietpreisbremse: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Die Regel wurde verlängert; die Landesverordnungen dürfen höchstens bis 31. Dezember 2029 gelten. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind ausgenommen (Bundesregierung). Ob Ihre Stadt dazugehört, regelt die Verordnung Ihres Bundeslandes.
  • Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen, in vielen Städten nur um 15 Prozent (Kappungsgrenze, § 558 BGB).
  • Mietminderung: Hat die Wohnung einen erheblichen Mangel, ist die Miete kraft Gesetz gemindert (§ 536 BGB). Melden Sie den Mangel schriftlich und lassen Sie sich vor dem Kürzen beraten.
  • Nebenkostenabrechnung: Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen; Einwände müssen Sie ebenfalls innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Kaution: höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB).
  • Kündigung durch den Mieter: in der Regel drei Monate Frist (§ 573c BGB).
  • Kündigung durch den Vermieter: nur mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf (§ 573 BGB). Bei besonderer Härte können Sie widersprechen (§ 574 BGB); der Widerspruch muss schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses erklärt werden (§ 574b BGB).

Eine Reform des Mietrechts ist in Arbeit. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (unter anderem zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen) wurde im Juli 2026 erstmals im Bundestag beraten, ist aber noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.

Rechtsberatung für Vermieter

Auch Vermieter suchen Rat, etwa zum Mietvertrag, zur Mieterhöhung oder zur Kündigung. Für sie gibt es die Haus- und Grundeigentümervereine: Bei Haus & Grund sind nach eigenen Angaben rund 840 Ortsvereine organisiert, die ihre Mitglieder rechtlich beraten (Vereinssuche Haus & Grund). Auch Vermieter mit geringem Einkommen können Beratungshilfe beantragen.

Fragen zu Kauf, Grundbuch oder Bauen gehören nicht zum Mietrecht. Dazu finden Sie Hinweise auf den Seiten Immobilienrecht und Baurecht.

Häufige Fragen

Gibt es eine kostenlose Rechtsberatung im Mietrecht?

Ohne Gegenleistung nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei der Mieterberatung der Berliner Bezirke. Sonst zahlen Sie entweder einen Mitgliedsbeitrag im Mieterverein oder mit Beratungsschein höchstens 15 Euro.

Berät der Mieterverein auch ohne Mitgliedschaft?

Die persönliche Beratung ist in der Regel Mitgliedern vorbehalten. Ob Sie nach dem Eintritt sofort beraten werden oder eine Wartezeit gilt, regelt jeder Verein selbst. Ohne Mitgliedschaft bleibt die kostenpflichtige Telefon- oder Online-Beratung des Deutschen Mieterbunds.

Was kostet eine telefonische Rechtsberatung im Mietrecht?

Beim Deutschen Mieterbund 2,49 Euro pro Minute. Andere 0900-Angebote dürfen höchstens 3 Euro pro Minute kosten. Eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung einer Kanzlei ersetzt keine Beratung.

Bekomme ich einen Beratungsschein für einen Streit mit dem Vermieter?

Ja, wenn Ihr Einkommen und Vermögen gering sind und Sie keine andere zumutbare Hilfe haben. Sind Sie bereits Mitglied in einem Mieterverein, kann das Amtsgericht Sie dorthin verweisen.

Was mache ich bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf?

Nicht vorschnell ausziehen oder unterschreiben. Lassen Sie prüfen, ob die Kündigung formell richtig und begründet ist und ob ein Härtefall nach § 574 BGB vorliegt. Beachten Sie die Frist für den Widerspruch.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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