Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Kostenlose Rechtsberatung Strafrecht

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Polizeifahrzeug mit Blaulicht

Eine Vorladung von der Polizei, eine Anzeige oder ein Strafbefehl im Briefkasten: Im Strafrecht ist schneller Rat wichtig. Kostenlose Hilfe ist hier aber knapp. Beschuldigte bekommen mit Beratungsschein nur eine Beratung, keine Verteidigung. In schweren Fällen stellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Für Opfer von Straftaten gibt es dagegen mehrere kostenlose Angebote.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweigen ist Ihr Recht: Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nichts zur Sache sagen und dürfen vorher einen Verteidiger fragen (§ 136 StPO).
  • Beratungshilfe: Im Strafrecht gibt es mit Beratungsschein nur eine Beratung, keine Vertretung (§ 2 Abs. 2 BerHG). Eigenanteil höchstens 15 Euro.
  • Pflichtverteidiger: Bei schweren Vorwürfen, Untersuchungshaft oder Anklage vor dem Landgericht wird ein Verteidiger bestellt (§ 140 StPO). Werden Sie verurteilt, müssen Sie seine Kosten in der Regel tragen (§ 465 StPO).
  • Opfer: Der WEISSE RING hilft unter 116 006 und vermittelt eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Bei schweren Taten bekommen Opfer unabhängig vom Einkommen einen Anwalt (§ 397a StPO).
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Wenn Sie beschuldigt werden

Bekommen Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter, gilt: Sie müssen bei der Polizei nicht erscheinen und nichts zur Sache aussagen. Sie haben das Recht, jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, einen Verteidiger zu befragen (§ 136 Abs. 1 StPO). Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen Sie aber machen. Sagen Sie zur Sache erst etwas, wenn Ihr Verteidiger die Akte gesehen hat.

Beratungshilfe: nur Beratung

Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht können Sie sich bei geringem Einkommen von einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl beraten lassen, für höchstens 15 Euro. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht deckt der Schein aber nur die Beratung ab, nicht die Verteidigung, nicht die Akteneinsicht und nicht das Schreiben an Polizei oder Staatsanwaltschaft (§ 2 Abs. 2 Beratungshilfegesetz). Ablauf: Der Beratungshilfeschein.

Pflichtverteidiger: wann der Staat einen Anwalt bestellt

In bestimmten Fällen muss ein Verteidiger mitwirken (notwendige Verteidigung, § 140 StPO). Dazu gehören unter anderem:

  • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Mindeststrafe ein Jahr).
  • Die Hauptverhandlung findet vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht oder dem Schöffengericht statt.
  • Sie werden einem Richter zur Entscheidung über Untersuchungshaft vorgeführt oder befinden sich in Haft.
  • Ein Berufsverbot droht.
  • Die Tat ist schwer, die Sach- oder Rechtslage schwierig, oder Sie können sich erkennbar nicht selbst verteidigen.

Liegt so ein Fall vor, bekommen Sie auf ausdrücklichen Antrag unverzüglich einen Pflichtverteidiger, spätestens vor einer Vernehmung (§ 141 Abs. 1 StPO). In einigen Fällen, etwa bei Vorführung zur Haftentscheidung, bestellt das Gericht ihn von Amts wegen. Sie dürfen einen Anwalt Ihres Vertrauens vorschlagen.

Wichtig: Der Pflichtverteidiger wird zunächst vom Staat bezahlt. Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Kosten des Verfahrens in der Regel tragen (§ 465 StPO), dazu gehören auch die Gebühren des Pflichtverteidigers. Der Pflichtverteidiger ist also keine „kostenlose“ Verteidigung, sondern sichert, dass Sie überhaupt verteidigt werden.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz zahlt oft nur bei Vorwürfen, die auch fahrlässig begangen werden können, zum Beispiel im Straßenverkehr. Bei Vorsatztaten sind viele Verträge eingeschränkt. Lassen Sie die Deckung früh anfragen.

Kostenlose Hilfe für Opfer von Straftaten

  • WEISSER RING: Der Verein hilft Kriminalitätsopfern über ein bundesweites Opfer-Telefon (116 006), eine Onlineberatung und örtliche Außenstellen. Er kann einen Beratungsscheck für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung ausstellen und bei Anträgen auf Entschädigung helfen (weisser-ring.de, Stand 10/2026).
  • Opferanwalt ohne Kosten: Wer durch bestimmte schwere Taten verletzt wurde, etwa durch Sexualstraftaten, versuchte Tötung oder Taten mit schweren Folgen, bekommt als Nebenkläger auf Antrag einen Anwalt bestellt, ohne Prüfung des Einkommens (§ 397a Abs. 1 StPO). In anderen Fällen ist Prozesskostenhilfe für den Opferanwalt möglich (§ 397a Abs. 2 StPO).
  • Staatliche Entschädigung: Opfer von Gewalttaten können Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV beantragen, zum Beispiel für Behandlungskosten oder bei bleibenden Schäden. Zuständig ist das Versorgungsamt bzw. die dafür bestimmte Landesbehörde.
  • Beratungshilfe: Auch Opfer können einen Beratungsschein bekommen. Für Schmerzensgeld und Schadensersatz, die zivilrechtlich geltend gemacht werden, ist dann auch die außergerichtliche Vertretung möglich.

Bußgeld und Verkehr

Ein Bußgeldbescheid ist keine Strafe, sondern betrifft eine Ordnungswidrigkeit. Wie Sie dagegen vorgehen und welche Frist gilt, erklären wir auf der Seite Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Gibt es eine kostenlose Rechtsberatung im Strafrecht?

Für Beschuldigte nur sehr eingeschränkt: Mit Beratungsschein zahlen Sie höchstens 15 Euro, bekommen aber nur eine Beratung. Opfer können über den WEISSEN RING einen Beratungsscheck für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung erhalten.

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter bekommen. Muss ich hingehen?

Zur Polizei müssen Sie nicht. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie folgen, zur Sache aussagen müssen Sie aber auch dort nicht. Lassen Sie sich vorher beraten.

Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?

Zunächst die Staatskasse. Bei einer Verurteilung werden die Kosten in der Regel Ihnen auferlegt. Bei einem Freispruch zahlt der Staat.

Kann ich einen Pflichtverteidiger selbst beantragen?

Ja, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Stellen Sie den Antrag schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und nennen Sie, wenn möglich, eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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