Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

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Krankmeldung und Versicherungsunterlagen

Die Versicherung zahlt nicht, zahlt zu wenig oder wirft Ihnen vor, beim Abschluss etwas verschwiegen zu haben: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, lohnt sich der Weg zum Ombudsmann. Für private Versicherungen gibt es zwei kostenlose Schlichtungsstellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsombudsmann: Kostenlos für Kunden, etwa bei Hausrat, Haftpflicht, Kfz, Unfall, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis 10.000 Euro ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend.
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung: Dafür gibt es einen eigenen, ebenfalls kostenlosen Ombudsmann.
  • Gesetzliche Krankenkasse: Das ist Sozialrecht. Widerspruch und Klage beim Sozialgericht sind kostenlos.
  • Verbraucherzentrale: Beratung zum Versicherungsrecht gegen Gebühr, zum Beispiel in NRW 60 Euro.
  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen höchstens 15 Euro für Beratung und Schreiben an die Versicherung.
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Die Ombudsleute: kostenlos und ohne Anwalt

BeschreibungVersicherungsombudsmann e.V.: Schlichtung bei Streit mit Versicherern und Versicherungsvermittlern (unter anderem Sach-, Kfz-, Reise-, Unfall-, Lebens-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung)
Kontakt0800 3696000 (aus dem deutschen Festnetz kostenfrei), beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Online-Beschwerde auf www.versicherungsombudsmann.de
Info/TippKostenlos. Für Versicherer, die Mitglied sind, ist die Entscheidung bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro bindend; Sie selbst können danach trotzdem klagen. Nicht zuständig für private Kranken- und Pflegeversicherung. Quellen: versicherungsombudsmann.de, evz.de (Stand 10/2026)

 

BeschreibungOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kontakt0800 2550444 (aus dem deutschen Festnetz kostenfrei), ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
Info/TippKostenlos. Die Empfehlung ist für keine Seite bindend, wird von den Versicherern aber oft befolgt. Quelle: evz.de (Stand 10/2026)

Wenden Sie sich zuerst schriftlich an die Versicherung und geben Sie ihr Gelegenheit zur Antwort. Legen Sie der Beschwerde beim Ombudsmann Vertrag, Ablehnungsschreiben und Ihren Schriftverkehr bei.

Weitere günstige Beratung

  • Verbraucherzentrale: Beratung zu Versicherungsverträgen, auch vor dem Abschluss. In NRW kostet sie 60 Euro, eine Vertretung gegenüber der Versicherung 120 Euro (verbraucherzentrale.nrw/preise, Stand 10/2026).
  • Beratungshilfe: Mit Beratungsschein vom Amtsgericht zahlen Sie höchstens 15 Euro (Beratungshilfegesetz). Mehr: Der Beratungshilfeschein.
  • Anwalt: Bei hohen Summen, etwa einer abgelehnten Berufsunfähigkeitsrente, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll sein. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro (§ 34 RVG).

Wichtige Regeln im Versicherungsvertragsgesetz

  • Widerruf: Einen neuen Versicherungsvertrag können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 8 VVG), eine Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen (§ 152 VVG).
  • Gesundheitsfragen: Sie müssen nur die Umstände angeben, nach denen der Versicherer vor Vertragsschluss in Textform gefragt hat (§ 19 VVG). Ob er wegen einer falschen Angabe zurücktreten darf, hängt unter anderem vom Verschulden ab, und er muss Fristen einhalten (§ 21 VVG). Ein solcher Rücktritt sollte immer geprüft werden.

Gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Streit mit der gesetzlichen Krankenkasse, der Pflegekasse oder der Rentenversicherung ist Sozialrecht. Dort legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein, und das Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Eine erste kostenlose Einschätzung gibt die Unabhängige Patientenberatung unter 0800 011 77 22. Alles Weitere: Sozialrecht.

Häufige Fragen

Die Versicherung zahlt nicht. Was kann ich kostenlos tun?

Schriftlich widersprechen und die Ablehnung begründen lassen. Hilft das nicht, Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder, bei privater Kranken- und Pflegeversicherung, beim PKV-Ombudsmann einlegen. Beides ist kostenlos.

Kostet der Versicherungsombudsmann etwas?

Nein, für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Sie brauchen auch keinen Anwalt.

Ist die Entscheidung des Ombudsmanns verbindlich?

Beim Versicherungsombudsmann für den Versicherer bis 10.000 Euro, für Sie nie. Beim PKV-Ombudsmann ist die Empfehlung für beide Seiten unverbindlich.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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