Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es in Deutschland nicht für alle und nicht überall. Wer wenig Geld hat, bekommt über den Beratungshilfeschein für höchstens 15 Euro eine Anwältin oder einen Anwalt. Daneben gibt es Stellen, die für ihre Mitglieder kostenlos beraten, und einige öffentliche oder gemeinnützige Angebote. Auf dieser Seite sehen Sie, welcher Weg zu Ihrer Lage passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenig Einkommen? Beratungshilfe beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz beantragen. Sie zahlen höchstens 15 Euro, die Kanzlei darf darauf verzichten (§ 1 und § 4 BerHG, Nr. 2500 VV RVG). Mehr dazu: Der Beratungshilfeschein.
- Hamburg und Bremen: Hier gibt es statt Beratungshilfe die öffentliche Rechtsberatung (ÖRA Hamburg, Arbeitnehmerkammer Bremen). In Berlin haben Sie die Wahl (§ 12 BerHG).
- Schon vor Gericht? Dann ist Prozesskostenhilfe der richtige Weg (§ 114 ZPO).
- Mitglied in Gewerkschaft, Mieterverein, Sozialverband oder Automobilclub? Dort ist Rechtsberatung für Mitglieder meist im Beitrag enthalten (§ 7 RDG).
- Erstberatung beim Anwalt: Für Verbraucher höchstens 190 Euro, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 RVG). Manche Kanzleien beraten beim ersten Gespräch kostenlos – das ist erlaubt, aber freiwillig.
- Online und am Telefon bekommen Sie kostenlos vor allem allgemeine Informationen. Eine Prüfung Ihres Einzelfalls ist Rechtsberatung und kostet in der Regel Geld.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
| Ihre Lage | Angaben |
| geringes Einkommen, noch kein Gerichtsverfahren | Möglicher Weg: Beratungshilfe über das Amtsgericht (§ 1 BerHG) Kosten für Sie: höchstens 15 € |
| geringes Einkommen, Klage läuft oder steht bevor | Möglicher Weg: Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beim Gericht (§ 114 ZPO, § 76 FamFG) Kosten für Sie: je nach Einkommen keine oder Raten |
| Wohnsitz in Hamburg, geringes Einkommen | Möglicher Weg: Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) Kosten für Sie: 5 bis 15 € je Anliegen |
| Wohnsitz im Land Bremen, geringes Einkommen | Möglicher Weg: Öffentliche Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Kosten für Sie: derzeit 10 € |
| Ärger mit Arbeitgeber oder Vermieter | Möglicher Weg: Gewerkschaft oder Mieterverein, wenn Sie Mitglied sind (§ 7 RDG) Kosten für Sie: im Mitgliedsbeitrag |
| Ärger mit einem Vertrag, Handyanbieter, Versicherung | Möglicher Weg: Verbraucherzentrale (§ 8 RDG) Kosten für Sie: je Bundesland verschieden, teils kostenlos |
| Schulden | Möglicher Weg: anerkannte Schuldnerberatungsstelle (§ 8 RDG) Kosten für Sie: oft kostenlos |
| Sie haben eine Rechtsschutzversicherung | Möglicher Weg: Anwalt nach Deckungszusage der Versicherung Kosten für Sie: je nach Vertrag, ggf. Selbstbeteiligung |
| Sie verdienen mehr | Möglicher Weg: anwaltliche Erstberatung, Preis vorher erfragen (§ 34 RVG) Kosten für Sie: höchstens 190 € für Verbraucher ohne Vereinbarung |
Alle Anlaufstellen mit Hinweisen, wann sie wirklich kostenlos sind, finden Sie auf der Seite Wo finde ich eine kostenlose Rechtsberatung?
Beratungshilfe: der wichtigste Weg zur fast kostenlosen Beratung
Nach dem Beratungshilfegesetz bekommen Menschen mit wenig Geld eine anwaltliche Beratung und, wenn nötig, eine außergerichtliche Vertretung. Das gilt in allen Rechtsgebieten, im Straf- und Bußgeldrecht allerdings nur für die Beratung (§ 2 BerHG). Es kommt nicht darauf an, ob Sie Grundsicherungsgeld beziehen: Entscheidend ist, dass Sie nach Ihrem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe ohne Raten bekämen (§ 1 Abs. 2 BerHG).
Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz (§ 4 BerHG) – persönlich, per Post oder online über service.justiz.de/beratungshilfe. Sie können auch zuerst zur Kanzlei gehen; der Antrag muss dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung beim Gericht sein (§ 6 Abs. 2 BerHG). Die Kanzlei rechnet den Rest mit der Staatskasse ab.
Wie hoch Ihr Einkommen sein darf und welche Unterlagen Sie brauchen, erklärt die Seite Der Beratungshilfeschein.
Sonderregeln in Hamburg, Bremen und Berlin
- Hamburg: Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) berät Menschen mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Hamburg. Die Gebühr beträgt höchstens 15 Euro, bei sehr niedrigem Einkommen 5 Euro; Termin nötig. Mehr: kostenlose Rechtsberatung in Hamburg.
- Bremen: Die öffentliche Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer kostet derzeit 10 Euro; keine rein telefonische Beratung. Mehr: kostenlose Rechtsberatung in Bremen.
- Berlin: Sie können zwischen der öffentlichen Rechtsberatung einiger Bezirksämter und der Beratungshilfe über das Amtsgericht wählen (§ 12 Abs. 2 BerHG). Mehr: kostenlose Rechtsberatung in Berlin.
Kostenlose Rechtsberatung online und per Telefon
Viele suchen nach „Anwalt online fragen kostenlos“. Hier hilft eine klare Unterscheidung:
- Allgemeine Informationen zu Gesetzen, Fristen und Anlaufstellen sind keine Rechtsberatung und oft kostenlos – so wie auf dieser Website. Rechtsdienstleistung ist erst die rechtliche Prüfung Ihres konkreten Falls (§ 2 Abs. 1 RDG).
- Online-Antrag auf Beratungshilfe: Über service.justiz.de/beratungshilfe können Sie vorab prüfen, ob Beratungshilfe in Frage kommt, und den Antrag stellen.
- Anwaltliche Beratung online oder am Telefon kostet in der Regel Geld. Es gelten dieselben Grenzen wie in der Kanzlei: für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro für das erste Beratungsgespräch (§ 34 RVG). Auch mit Beratungshilfeschein können Sie sich von einer Kanzlei beraten lassen, die online oder telefonisch arbeitet, wenn sie Beratungshilfe übernimmt.
- Kostenpflichtige Hotlines (0900): Erlaubt sind höchstens 3 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Verbindung (§ 112 TKG). Legen Sie Unterlagen bereit, bevor Sie anrufen, und achten Sie auf ein vollständiges Impressum.
- Foren: Was Sie dort schreiben, ist meist öffentlich. Geben Sie keine Namen, Aktenzeichen oder Adressen preis.
Was kostet ein Anwalt, wenn es nicht kostenlos ist?
Für Beratung sollen Anwalt und Mandant eine Gebühr vereinbaren. Fehlt eine Vereinbarung, darf ein Verbraucher für das erste Beratungsgespräch höchstens 190 Euro und für eine weitere Beratung oder ein schriftliches Gutachten höchstens 250 Euro zahlen (§ 34 RVG). Übernimmt die Kanzlei danach den Fall, wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Für Selbständige und Unternehmen gelten diese Obergrenzen nicht.
Eine kostenlose Erstberatung durch eine Kanzlei ist zulässig (LG Essen, Urteil vom 10.10.2013 – 4 O 226/13), einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Fragen Sie deshalb vor dem ersten Gespräch, was es kostet. Mehr auf der Seite Rechtsberatungskosten und in unseren 6 Fragen vor dem Gang zum Anwalt.
Fristen nicht verpassen
Viele Rechtsprobleme haben kurze Fristen: zum Beispiel drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG), zwei Wochen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG) oder einen Monat für einen Widerspruch gegen einen Bescheid (§ 84 SGG, § 70 VwGO). Die Frist läuft auch, während Sie eine Beratung suchen. Kümmern Sie sich deshalb früh um Hilfe und lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines Bescheids.
Kostenlose Rechtsberatung nach Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht
- Strafrecht, Verkehrsrecht, Ausländerrecht, Finanzrecht
- Kaufrecht, Vertragsrecht, Reiserecht, Versicherungen
- Baurecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerberater
Kostenlose Rechtsberatung für bestimmte Gruppen
- für Arbeitslose
- für Bedürftige
- für Bürgerinnen und Bürger
- für Studierende
- für Kinder und Jugendliche
- für Geflüchtete
Wer darf überhaupt beraten?
Rechtsberatung im Einzelfall dürfen in Deutschland vor allem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben. Daneben erlaubt das Rechtsdienstleistungsgesetz unter anderem unentgeltliche Hilfe im Familien- und Freundeskreis, studentische Law Clinics unter juristischer Anleitung (§ 6 RDG), die Beratung von Vereinsmitgliedern (§ 7 RDG) und Beratung durch Verbraucherzentralen und Wohlfahrtsverbände (§ 8 RDG). Das frühere Rechtsberatungsgesetz gilt seit 1. Juli 2008 nicht mehr.
Kostenlose Rechtsberatung in Ihrem Bundesland
Klicken Sie auf Ihr Bundesland. Dort finden Sie die Amtsgerichte für den Beratungshilfeantrag und geprüfte Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg
- Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Häufige Fragen
Kann ich einen Anwalt online kostenlos fragen?
Allgemeine Informationen finden Sie kostenlos, etwa bei Gerichten, Behörden, Verbraucherzentralen und auf Ratgeberseiten. Eine Antwort auf Ihren konkreten Fall ist Rechtsberatung; die gibt es kostenlos nur, wenn eine Kanzlei freiwillig darauf verzichtet oder wenn Sie Mitglied einer beratenden Organisation sind. Mit Beratungshilfeschein zahlen Sie höchstens 15 Euro.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe?
Wer nach Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe ohne Raten bekäme, keine andere zumutbare Hilfe hat und nicht mutwillig handelt, hat Anspruch auf Beratungshilfe (§ 1 BerHG). Ganz kostenlos ist sie nur, wenn die Kanzlei auf die 15 Euro verzichtet.
Gibt es eine bundesweite kostenlose Rechtsberatung?
Eine einheitliche Stelle gibt es nicht. Bundesweit gilt aber die Beratungshilfe über die Amtsgerichte – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, wo öffentliche Rechtsberatungsstellen zuständig sind.
Was ist ein kostenloser Rechtsbeistand?
Meist ist damit eine Anwältin oder ein Anwalt gemeint, deren Kosten der Staat trägt: außergerichtlich über Beratungshilfe, im Gerichtsverfahren über Prozesskostenhilfe, im Strafverfahren in bestimmten Fällen über einen Pflichtverteidiger (§ 140 StPO). Wird jemand verurteilt, trägt er grundsätzlich die Verfahrenskosten (§ 465 StPO); dazu kann auch die Vergütung des Pflichtverteidigers gehören.
Ist die Erstberatung beim Anwalt kostenlos?
Nicht automatisch. Ohne Vereinbarung kostet sie Verbraucher höchstens 190 Euro (§ 34 RVG). Manche Kanzleien bieten das erste Gespräch kostenlos an; fragen Sie vorher nach.
Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.