Der Beratungshilfeschein wird in Deutschland im Rahmen der Beratungshilfe ausgestellt. Dabei handelt es sich um eine der Sozialleistungen des Staates, die sich speziell an Rechtsuchende richtet, die die Kosten, welche aufgrund einer Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt entstehen, nicht aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen können. Diese Regelung wird um den Zusatz erweitert, dass auch solche Menschen eine Beratungshilfescheinberechtigung besitzen, denen keine andere zumutbare Möglichkeit der juristischen Hilfenahme zur Verfügung steht. Der Beratungshilfeschein deckt die Wahrnehmung von Recht außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und so genannte obligatorische Güteverfahren ab.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Wie wird ein Beratungshilfeschein beantragt?
Der Beratungshilfeschein kann vom Amtsgericht ausgestellt und direkt dort beantragt werden. Alternativ dazu kann er auch vom Rechtsanwalt, der das Mandat für den Rechtssuchenden übernommen hat, beantragt werden. Es ist jedoch gegebenenfalls empfehlenswert, den Antrag direkt bei Gericht zu stellen – wird er nämlich abgelehnt, so hat der Rechtsanwalt prinzipiell das Recht, die bislang erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Soll ein Beratungshilfeschein beantragt werden, so müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt 
Wer erteilt die Beratung? Und in welchen Belangen?
Wird eine Beratungshilfe gewährt, so kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Rechtsbeistand oder durch das Amtsgericht erfolgen. Wichtigster Gegenstand, auf den sich die Beratungshilfe bezieht, ist tatsächlich eine Beratung durch einen Anwalt o.Ä.. Sollte ein Verfahren erforderlich werden, so kann gegebenenfalls auch eine Vertretung vor Gericht durch die Beratungshilfe abgedeckt werden. Zu den Angelegenheiten, die durch die Beratungshilfe abgedeckt werden, zählen unter anderem solche des Zivil-, des Arbeits-, des Verwaltungs-, des Verfassungs-, des Sozial- und des Steuerrechts. In Fällen des Straf- und des Ordnungswidrigkeitsrechts gilt der Beratungshilfeschein ausschließlich für eine Beratung und nicht für eine Vertretung.
Ausnahmeregelungen in Bremen, Hamburg und Berlin
In Bremen und Hamburg wird keine Beratungshilfe gewährt, hier kann die öffentliche Rechtsberatung kostenlos konsultiert werden. In Berlin können sich Rechtssuchende zwischen einer öffentlichen Beratung und der Beratungshilfe für einen anwaltlichen Rechtsbeistand entscheiden.
Wird die Rechtsberatung mit dem Rechtsberatungsschein wirklich kostenlos?
Prinzipiell ja, dem Rechtsanwalt steht es jedoch frei, gegebenenfalls eine Gebühr in Höhe von 10 € zu verlangen.
