Kostenlose Rechtsberatung Sozialrecht

Deutschland ist ein Sozialstaat, in dem es ein umfangreiches Sozialrecht gibt. Das Sozialrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete zur Regelung sozialer Sicherheit, z.B. durch die Festlegung und Zahlung eines Existenzminimums bei Bedürftigkeit. Einbezogen sind soziale Rechte von Kindern und der Erwachsenenschutz.

Rechtsanwälte für Sozialrecht vertreten ihre Mandanten auf Gebieten, wie:

  • Erwerbsminderung und Berufsunfähigekeit
  • Arbeitslosengeld, Hartz IV, Grundsicherung im Alter
  • Leistungen für Familie, Kinder, Schule
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Unfallversicherung

Problem mit Hartz IV

Immer wieder kommt es zu Unregelmäßigkeiten bei Leistungen auf der Basis von Hartz IV. Nicht jeder Bescheid vom Jobcenter hält einer Rechtsprüfung stand. Häufig werden an Hartz-IV-Empfänger Rückforderungen gestellt, die rechtlich nicht oder nur in geringerer Höhe gültig sind. Probleme tauchen immer wieder in Zusammenhang mit Sanktionen der Jobcenter auf, ebenso, wenn es um Leistungen für die volle Miete geht oder Leistungen, um Mietschulden begleichen zu können. Als Empfänger von Leistungen zur Existenzsicherung verfügen Sie nur über ein geringfügiges Einkommen. Daher haben Sie in jedem Fall das Recht, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Verschiedene gemeinnützige Organisationen und Organisation der Kirchen bieten zusätzliche kostenlose Rechtsberatungen an. Insbesondere in größeren Städten und Metropolen wie beispielsweise in Berlin gibt es Vereine, die von ehrenamtlichen Rechtsanwälten zu Hartz-IV-Fragen kostenlose Rechtsberatungen anbieten. Wenden Sie sich an die kostenlosen Rechtsberatungen solcher Organisationen auch, wenn in Ihrem Leistungsbescheid Ihre Kinder oder Leistungen für die Schule nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Existenzminimum heißt nicht rechtlos sein

Das Existenzminimum für den Lebensunterhalt der ganzen Familie ist ein Bürgerrecht in Deutschland. Wer mit diesem geringen Einkommen auskommen muss, ist nicht rechtlos. Die zuständigen Ämter für Sozialhilfe und die Jobcenter sind vielfach überfordert. Es werden Fehler gemacht. Lassen Sie Ihre Bescheide zu berechtigten Leistungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, wenn Sie meinen, dass Leistungen unberücksichtigt blieben. Zwar können viele Fälle bereits außergerichtlich im Güteverfahren geklärt werden, oft bleibt jedoch der Gang vor ein Gericht nicht aus. In diesem Fall erhalten Sie Prozesshilfe, um ohne soziale Lasten und hohe Kosten, Ihre Rechte geltend zu machen.

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