Definition Rechtsberatung: Was ist das genau?

Unter einer Rechtsberatung versteht man eine individuelle, konkrete Beratung in rechtlichen Angelegenheiten sowohl für private als auch für juristische Personen wie etwa Firmen oder Verbänden.

Näheres hierzu regelt das am 1.7.2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz RDG. Generell ist die Rechtsberatung nur zugelassenen Rechtsanwälten oder Personen, die diesen gleichgestellt sind erlaubt.

Andere Personen benötigen die Erlaubnis gemäß RDG. Eine Rechtsberatung kann auch per Telefon oder online erfolgen, es bedarf also nicht der persönlichen Anwesenheit des Rechtsberaters respektive des zu Beratenden.

Von der Rechtberatung abzugrenzen sind Fälle der Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung. Dafür ist eine Erweiterung der Beratungstätigkeit erforderlich.

Angeboten werden Rechtsberatungen nicht nur von Rechtsanwälten, sondern auch von Arbeitnehmerverbänden, Universitäten, Verbraucherzentralen und anderen Interessenvertretungen. Gerade in spezifischen Fragen und Angelegenheiten ist es wichtig, dass die Beratung kompetent ist. Deshalb ist es wichtig, dass die beratende Person auch die aktuellen Gerichtsurteile und Gesetzestexten kennen. Mit der Rechtsberatung können Sie außerdem abwägen, ob es sich lohnt weitere Schritte zu gehen.

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