Kostenlose Rechtsberatung im Saarland
Eine Rechtsberatung ist per Gesetz jedem Rechtssuchenden zugesichert und war bereits Bestandteil einer Urteilsfindung beim Bundesverfassungsgericht. Ein Rechtssuchender kann, aufgrund mangelnder persönlicher und/ oder wirtschaftlicher Verhältnisse eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hierbei sind wichtige Voraussetzungen zu erfüllen, die wie folgt aussehen können:
- Der Rechtssuchende übt eine geringfügige Beschäftigung aus und kann somit die Kosten einer Rechtsberatung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln tragen
- Der Rechtssuchende ist Bezieher von Hartz IV und verfügt über einen aktuellen Bewilligungsbescheid
- Der Rechtssuchende bezieht eine Basisrente und kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln begleichen
- Der Rechtssuchende hat bereits erfolgreich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt
In welchen Fällen ein Beratungshilfeschein verwehrt bleibt
Ein Rechtssuchender sollte sich vor Antragstellung bewusst sein, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Die hat den Hintergrund, dass der Beratungshilfeschein dem Rechtssuchenden ermöglicht, eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Die Voraussetzungen einer Zusicherung einer Rechtsberatung sind im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.
Ein Beratungsgutschein kann verwehrt bleiben, wenn erwiesen wird, dass Rechtssuchender den Rechtsstreit schuldhaft herbeigeführt hat. Der Rechtssuchende muss belegen, dass sein Handeln nicht schuldhaft zu dieser Situation geführt hat.
In Streitfällen, die sich in verschiedenen Verfahren ähnlich lagern, kann eine Entscheidung eines Gerichts dazu führen, dass ein Beratungshilfeschein versagt bleibt. Dies begründet sich in der Weise, dass ein vorgelagerter Fall in der gleichen Sache bereits zu einem Beschluss durch ein Gericht geführt hatte. Im Klartext bedeutet dies: Ein Rechtssuchender kann einen Rechtsberatungshilfeschein nicht mehrmals für eine gleiche Sache beantragen. Wurde ein Urteil durch ein Gericht gefällt, ist die Entscheidung in einem ähnlichen oder gleichen Fall gleich zu werten.
Online kann eine Beratung auch kostenfrei möglich sein.
Im Saarland lebende Rechtssuchende mit geringem Einkommen erhalten Beratungs- und Prozesshilfe bei den für sie zuständigen Amtsgerichten. Zudem erhalten Menschen mit geringem Einkommen seit Mitte 2018 eine kostenlose Rechtsberatung an den saarländischen Amtsgerichten Saarbrücken, Merzig und Neunkirchen. Zu diesem Zweck wurden dort anwaltliche Beratungsstellen integriert. Die Adressen dieser drei Gerichte finden Sie in der unten stehenden Liste. Die Installation anwaltlicher Beratungsstellen auch an den anderen acht saarländischen Amtsgerichten ist derzeit in Planung.
Kostenlose Rechtsberatungen erhalten außerdem Mitglieder von Gewerkschaften, Mieterorganisationen, Sozialverbänden sowie weiteren Vereinigungen. Eine fachlich fundierte Rechtsberatung von Rechtanwälten/Rechtsanwältinnen ist dagegen meistens mit zumindest geringen Gebühren verbunden. Hier einige Anlaufstellen für kostenlose Rechtsberatungen im Saarland:
Amtsgericht Saarbrücken
Beschreibung | Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Franz-Josef-Röder-Straße 13 66119 Saarbrücken |
Kontakt | |
Öffnungszeiten | Mo, Die und Do: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr |
Info/Tipp | Bringen Sie Nachweise Ihrer Bedürftigkeit mit, also beispielsweise Belege Ihrer regelmäßigen Einkünfte. |
Amtsgericht Merzig
Beschreibung | Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Wilhelmstraße 2 66663 Merzig |
Kontakt | Tel.: 06861-703200 Fax: 06861- E-Mail: poststelle@agmzg.justiz.saarland.de |
Öffnungszeiten | Mo, Di und Do: 08:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr Mi und Fr: 08:30–12:00 Uhr |
Info/Tipp | Bringen Sie Nachweise Ihrer Bedürftigkeit mit, also beispielsweise Belege Ihrer regelmäßigen Einkünfte. |
Amtsgericht Neunkirchen
Beschreibung | Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden. |
Adresse | Knappschaftsstraße 16 66538 Neunkirchen |
Kontakt | Tel: (06821) 10601 Fax: (06821) 106-100 E-Mail: poststelle@agnk.justiz.saarland.de |
Öffnungszeiten | Mo, Di und Do: 08:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr Mi und Fr: 08:30–12:00 Uhr |
Info/Tipp | Bringen Sie Nachweise Ihrer Bedürftigkeit mit, also beispielsweise Belege Ihrer regelmäßigen Einkünfte. |
Verbraucherzentrale Saarland
Beschreibung | Die Verbraucherzentrale erteilt juristisch sattelfesten Rat in allen Verbraucher-relevanten Fragen wie etwa Schulden, Miete oder Patientenschutz und sieht sich als Interessenvertretung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. |
Adresse | Verbraucherzentrale Beratungsstelle Saarbrücken Trierer Str. 22 66111 Saarbrücken |
Kontakt | Tel: (0681) 50089-0 Fax: (0681) 50089-22 E-Mail: vz-saar@vz-saar.de Telefonzeiten: Mo bis Do: 8.30 – 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten | Mo bis Do: 8:00 – 16:00 Uhr Fr: 8:00 – 15:00 Uhr Weitere Beratungen nach Terminvereinbarung |
Info/Tipp | Einige Rechtsberatungen sind kostenlos, andere zu sehr niedrigen Gebühren oder stark reduzierten Gebühren möglich. Kostenlose Rechtsberatungen und Gebühren sollten zuvor telefonisch erfragt werden. |
Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsultieren Sie dazu einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.