Kostenlose Rechtsberatung Wettbewerbsrecht

Die freie Marktwirtschaft hat Grenzen, wo sie in unlauteren Wettbewerb und systematische Verunglimpfung von Mitbewerbern ausartet. Das Wettbewerbsrecht ist geregelt in den Gesetzen „gegen unlauteren Wettbewerb“ (UWG) und „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB).

Zu diesen Rechtsregelungen gehören u.a. auch:

Startups haben es ohnehin schwer, sich auf dem großen Markt durchzusetzen. Werden sie dann noch durch unlauteren Wettbewerb und rechtsungültige Abmahnungen behindert, könnte mit der neuen Existenz schon bald Schluss sein. Um nicht Gefahr zu laufen, selbst aus mangelnder Rechtskenntnis mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt die Entwürfe zu den AGB, dem Impressum und wichtige Vertragsentwürfe unbedingt prüfen.

Internet-Handel – keine Spielwiese für gesetzwidrige Methoden

Einige Online-Unternehmen scheinen zu glauben, im Internet sei alles erlaubt. So ist es nicht. Unfaire Handelsbedingungen und unfaire Konkurrenz gegen Mitbewerber sind auch hier nicht erlaubt. Schon wer nur aus einzelnen Online-Auftritten Gewinn schöpft, ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Dennoch kommt es besonders häufig im Internet zu Fällen von unlauterem Wettbewerb, dem Missbrauch von Namen und Verstößen gegen das Markenrecht. So werden Produkte mit Eigenschaften beworben, die sie nicht haben oder unter einem falschen Markennamen angepriesen. Auch Portale für Social Media sind keine Spielwiese für die Rufschädigung unliebsamer Konkurrenten. Lassen Sie sich von spezialisierten Anwälten beraten, reagieren Sie mit einer Abmahnung und ggf. mit einem Gerichtsverfahren.

Schädigung von Verbrauchern durch unlauteren Wettbewerb

Nicht nur Mitbewerber, auch Verbraucher werden durch Praktiken von unlauterem Wettbewerb geschädigt und betrogen. Als Verbraucher können Sie sich an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentrale oder einen anderen Anwalt wenden, wenn:

  • Eine Ware mit „nur heute“ zu einem günstigen Preis beworben wurde, diese jedoch auch später noch beim Anbieter zum gleichen Preis erhältlich ist;
  • Produkte zum Schleuderpreis „wegen Geschäftsaufgabe“ angeboten werden, obwohl das Unternehmen weiterhin tätig ist;
  • Produkte oder Dienstleistungen als „gratis“ angeboten werden, für die z.B. lediglich ein Download oder der eine andere Einzelheit kostenlos ist oder für die nachträglich eine Bezahlung gefordert wird;
  • „Rücknahme nur in Originalverpackung“ kann ein Grund zur Abmahnung für den Händler sein;
  • eine Irreführung und Schädigung von Verbrauchern ist die Verschleierung, dass eine Leistung oder ein Produktkauf an bestimmte Bedingungen geknüpft ist;
  • Nachahmung von Markenzeichen, Firmenlogos oder Urhebern und vieles mehr.

Möglichkeiten für kostenlose Rechtsberatung zum Wettbewerbsrecht

Bei immer mehr Anwälten haben Sie heute die Möglichkeit, online eine kostenlose Ersteinschätzung vorzunehmen. Diese Erstgespräche sollten unbedingt als unverbindlich deklariert sein. Sie können sich dann später auch von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Beim Erstgespräch können Sie bereits Ihre wichtigste Frage stellen und bekommen zudem eine rechtskundige Einschätzung für den Erfolg, falls Sie ein Vorgehen vor Gericht planen.

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