Kostenlose Rechtsberatung Urheberrecht

Die Urheberrechte von geistigem Eigentum (Bild und Schrift) und von materiellem Eigentum sind rechtlich geschützt. Das Internet stellt die Formulierung des Urheberrechts vor neue Anforderungen. Viele Inhalte wurden neu formuliert und werden auch in Zukunft noch entsprechend angepasst werden. Zu diesem Gebiet gehören auch die besonderen Auflagen für den Datenschutz. Der besondere Schutz von persönlichen Daten ist in der Datenschutzverordnung (DSGVO) enthalten.

Datenschutz muss auf Webseiten angepasst werden

Die DSGVO wird immer wieder durch neue Einfügungen ergänzt und erweitert. Wer eine Webseite betreibt, auf der von anderen Personen Daten erhoben werden, muss seine Datenschutzerklärung regelmäßig den neusten Anforderungen anpassen. Damit hier keine Fehler unterlaufen, sollte die Datenschutzerklärung von einem Anwalt geprüft werden. Solche Prüfungen fallen in den Bereich der Rechtsberatung. Sie sind allerdings für gewöhnlich nicht kostenlos. An der Angabe von Daten kommt im Internet heute kein Nutzer mehr vorbei. Daten erhoben werden u.a. von:

  • Online Shops
  • Dienstleistern online
  • Social Media
  • Portalen für verschiedensten Downloads von Programmen und mehr
  • Leistungen von Banken und Versicherungen
  • Leistungen diverser Agenturen
  • Anfragen für Angebote für Produkte oder Dienstleistungen

Die Liste lässt sich fast endlos fortsetzen. Die Datenschutzerklärung muss nicht nur der aktuellen Rechtsnorm entsprechen, sondern auch für jeden Nutzer einfach und vollständig einsehbar sein.

Urheberrecht bei Kunstwerken

Urheberrechtlich geschützt sind Kunstwerke wie

  • Bilder (Gemälde, Fotos),
  • Bildhauerarbeiten,
  • Inszenierungen von Theater und Show,
  • Filme,
  • Radiosendungen,
  • Texte,
  • Literatur, Lyrik,
  • Tonaufnahmen,
  • Kompositionen.

Wer etwas urheberrechtlich Geschütztes nutzen möchte, bedarf der Einwilligung des Urhebers. Dafür werden eigens rechtsgültige Verträge ausgehandelt und Lizenzen vergeben. Dafür sollte ein Fachanwalt für Urheberrecht und Markenrecht herangezogen werden.

Urheberrecht am Computerprogramm

Auch das eigene, selbst erstellte Computerprogramm kann urheberrechtlich geschützt werden. Dieser Schutz sichert dem Urheber, aus der Nutzung durch Dritte durch Lizenzen Teilhabe an den Gewinnen aus den Gewinnen zu ziehen. Das gilt auch für digitale Animationen, digitale Kunstwerke usw. Das gesicherte Urheberrecht wird bei den Veröffentlichungen für andere Nutzer kenntlich gemacht.

Rechtsberatung für Datenschutz und Urheberrecht

Ob es die eigenen Daten sind oder online veröffentlichte Fotos, schnell können Nutzer hier mit dem Urheberrecht unbeabsichtigt in Konflikt kommen. Als Reaktion erfolgt in der Regel eine Abmahnung mit der formvollen Aufforderung zur Unterlassung. Verletzungen vom Urheberrecht sind keine Kavaliersdelikte. Sie können mit sehr hohen Strafen und Bußgeldern belegt werden. Umgekehrt kann die unberechtigte Nutzung dem Urheber einen beträchtlichen Schaden zufügen. In beiden Fällen sollte so schnell wie möglich eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Oft geht es um hohe Streitwerte. Entsprechend teuer werden die Rechtsvertretungen durch einen Fachanwalt sein. Eine Einschätzung vorab kann aber bereits kostenlos von einem Anwalt online eingeholt werden. Diese gibt Aufschluss darüber, wie und ob eine rechtliche Auseinandersetzung von Erfolg gekrönt sein könnte und in welchem Ausmaß Rechtsfolgen abzusehen sind. Eine kostenlose Rechtsberatung ist möglich, wenn es ein Anrecht auf einen Berechtigungsschein dafür gibt. Rechtsberatungen für private Nutzer können auch bei den Niederlassungen der Verbraucherzentrale eingeholt werden.

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