Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Kostenlose Rechtsberatung Urheberrecht

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Person am Laptop im Dunkeln

Ein Foto auf der eigenen Website, ein Film über eine Tauschbörse, ein Stadtplan im Vereinsblatt: Urheberrechtsverletzungen passieren oft aus Versehen. Meist folgt eine Abmahnung mit Kostenforderung und einer Frist. Für Privatleute begrenzt das Gesetz die Anwaltskosten, und es gibt günstige Beratung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht ignorieren: Auf eine Abmahnung sollten Sie innerhalb der Frist reagieren, sonst droht eine teure einstweilige Verfügung.
  • Nicht ungeprüft unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst.
  • Kostendeckel: Für Privatleute, die gegenüber dem Abmahnenden noch nicht zur Unterlassung verpflichtet sind, werden die Anwaltskosten der Gegenseite in der Regel nach einem Wert von 1.000 Euro berechnet (§ 97a Abs. 3 UrhG).
  • Günstige Beratung: Verbraucherzentralen beraten zu Abmahnungen gegen Gebühr; mit Beratungsschein zahlen Sie höchstens 15 Euro.
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Abmahnung erhalten: so gehen Sie vor

  1. Frist notieren und ruhig bleiben. Die Fristen sind oft kurz, aber eine Woche reicht meist, um Rat einzuholen.
  2. Abmahnung prüfen: Sie muss den Rechteinhaber nennen, wenn ein Vertreter abmahnt, die Verletzung genau beschreiben, Schadensersatz und Kosten aufschlüsseln und angeben, ob die verlangte Unterlassungserklärung über die Verletzung hinausgeht. Fehlt das, ist sie unwirksam (§ 97a Abs. 2 UrhG).
  3. Kosten prüfen: Sind Sie Privatperson, handeln nicht gewerblich und sind Sie dem Abmahnenden gegenüber noch nicht zur Unterlassung verpflichtet (durch eine frühere Unterlassungserklärung, ein Urteil oder eine einstweilige Verfügung), werden die Anwaltskosten des Abmahners nach einem Gegenstandswert von 1.000 Euro berechnet (§ 97a Abs. 3 UrhG). Der Deckel gilt für die Anwaltskosten, nicht für einen geforderten Schadensersatz.
  4. Beraten lassen: Oft ist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung besser als die vorformulierte. Das sollte jemand mit Erfahrung formulieren.
  5. Unberechtigt? War die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, können Sie Ihre eigenen Anwaltskosten zurückverlangen (§ 97a Abs. 4 UrhG).

Wo Sie günstig Rat bekommen

  • Verbraucherzentrale: Viele Verbraucherzentralen beraten zu Abmahnungen, etwa bei Filesharing. Die Preise sind je Bundesland verschieden; in NRW kostet eine Rechtsberatung 20 Euro, eine Vertretung 50 Euro (verbraucherzentrale.nrw/preise, Stand 10/2026).
  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen bekommen Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Er gilt auch für ein Schreiben an den Abmahner; Sie zahlen höchstens 15 Euro (Beratungshilfegesetz). Mehr: Der Beratungshilfeschein.
  • Anwalt: Spezialisiert sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Eine Erstberatung darf ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro kosten (§ 34 RVG). Manche Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Urheberrechtsstreit nicht; fragen Sie nach.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

Geschützt sind persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 UrhG), zum Beispiel Texte, Musik, Fotos, Filme, Kunstwerke, Stadtpläne und Computerprogramme (§ 69a UrhG). Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung; eine Anmeldung oder ein ©-Zeichen ist nicht nötig. Wer ein fremdes Werk nutzen will, braucht deshalb eine Erlaubnis (Lizenz), auch wenn das Bild „frei im Internet“ steht.

Wer selbst Fotos, Texte oder Software erstellt hat und sie ungefragt woanders findet, kann Unterlassung und Schadensersatz verlangen (§ 97 UrhG).

Datenschutz ist ein eigenes Thema

Datenschutz gehört nicht zum Urheberrecht. Wenn ein Unternehmen Ihre Daten missbraucht, können Sie sich kostenlos bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes beschweren; die Behörde wird für betroffene Personen unentgeltlich tätig (Art. 57 Abs. 3 und Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung). Fragen zu Abmahnungen gegen Unternehmen wegen Impressum oder Datenschutz: Rechtsberatung für Gründer und Unternehmen.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich eine kostenlose Rechtsberatung zum Urheberrecht?

Ganz kostenlos selten. Günstig sind die Verbraucherzentrale und, bei geringem Einkommen, der Beratungsschein für höchstens 15 Euro.

Wie viel darf eine Abmahnung wegen Filesharing kosten?

Für Privatleute, die noch nicht zur Unterlassung verpflichtet sind, werden die Anwaltskosten in der Regel nach einem Wert von 1.000 Euro berechnet. Zusätzlich kann Schadensersatz verlangt werden; dessen Höhe ist nicht gedeckelt und sollte geprüft werden.

Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Sie gilt in der Regel dauerhaft und ist mit einer Vertragsstrafe verbunden. Häufig ist eine abgeänderte Erklärung sinnvoll. Lassen Sie sich vor Ablauf der Frist beraten.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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