Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Steuerberater

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Taschenrechner und Steuerformulare

Eine Steuererklärung, ein falscher Steuerbescheid oder Schulden beim Finanzamt: Einen Steuerberater brauchen Arbeitnehmer und Rentner oft gar nicht. Günstiger ist der Lohnsteuerhilfeverein, und bei einfachen Fragen hilft das Finanzamt selbst. Gegen einen falschen Bescheid können Sie kostenlos Einspruch einlegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lohnsteuerhilfeverein: Für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ohne Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit; Sie zahlen einen Mitgliedsbeitrag statt eines Honorars.
  • Finanzamt: Hilft bei Fragen zu Formularen und weist auf offensichtliche Fehler hin, berät aber nicht wie ein Steuerberater.
  • ELSTER: Die Steuererklärung können Sie kostenlos online über Mein ELSTER abgeben.
  • Einspruch: Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats, kostenlos und ohne Berater (§ 355 AO).
  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen auch für Steuerfragen; Steuerberater dürfen mit Beratungsschein beraten.
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Lohnsteuerhilfeverein: die günstige Alternative

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten und die Steuererklärung für sie machen (Steuerberatungsgesetz). Das gilt für Mitglieder mit

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn und Gehalt),
  • Renten und anderen wiederkehrenden Bezügen,
  • Unterhaltsleistungen.

Nicht beraten dürfen sie, wenn Sie Einkünfte aus Gewerbe, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft haben oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen; bestimmte steuerfreie Nebeneinnahmen, etwa aus einer Übungsleitertätigkeit, sind davon ausgenommen. Haben Sie daneben weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen, darf der Verein auch diese mit erklären (§ 4 Abs. 2 StBerG). Die Beratung umfasst die Einkommensteuer und zum Beispiel das Kindergeld. Den Beitrag legt jeder Verein selbst fest, meist nach Einkommen gestaffelt. Vergleichen Sie vor dem Eintritt.

Kostenlose Hilfe vom Finanzamt

Die Finanzämter haben Servicestellen, an die Sie sich mit Fragen zur Steuererklärung wenden können. Das Finanzamt soll Sie auf Angaben hinweisen, die offensichtlich versehentlich oder aus Unkenntnis fehlen oder falsch sind, und Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Verfahren informieren (§ 89 Abs. 1 Abgabenordnung). Eine Beratung, wie Sie möglichst viel Steuern sparen, ist das nicht.

Ihre Steuererklärung können Sie kostenlos online über Mein ELSTER abgeben, dem Portal der Steuerverwaltung. Viele Daten, etwa die Lohnsteuerbescheinigung, sind dort schon vorausgefüllt abrufbar.

Falscher Steuerbescheid: Einspruch einlegen

Halten Sie einen Steuerbescheid für falsch, legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt ein (§ 355 AO). Das geht schriftlich oder über ELSTER und kostet nichts. Begründen Sie kurz, was falsch ist; Belege können Sie nachreichen. Erst wenn das Finanzamt den Einspruch zurückweist, kommt eine Klage beim Finanzgericht in Betracht.

Können Sie eine Steuerschuld nicht auf einmal zahlen, beantragen Sie beim Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung (§ 222 AO). Bei mehreren Schulden hilft eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, oft kostenlos. Mehr dazu auf der Seite Bankrecht.

Beratungshilfe für Steuerfragen

Auch bei Steuerfragen gibt es den Beratungsschein vom Amtsgericht, wenn Ihr Einkommen gering ist. Beraten dürfen damit nicht nur Anwälte, sondern auch Steuerberater (§ 3 Beratungshilfegesetz). Ihr Eigenanteil beträgt höchstens 15 Euro. Mehr: Der Beratungshilfeschein.

Wann sich ein Steuerberater lohnt

Für Selbstständige und Unternehmer sowie bei Erbschaft und Schenkung ist ein Steuerberater meist sinnvoll; Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht beraten. Auch bei umfangreicher Vermietung kann ein Steuerberater sinnvoll sein. Steuerberater rechnen nach einer gesetzlichen Gebührenordnung ab. Fragen Sie vorher nach den voraussichtlichen Kosten. Gründer finden weitere Hinweise unter Rechtsberatung für Gründer und Unternehmen.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich eine kostenlose Steuerberatung?

Ganz kostenlos nur eingeschränkt: Das Finanzamt beantwortet Fragen zu Formularen, und ELSTER ist kostenlos. Günstig ist der Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer und Rentner. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe für höchstens 15 Euro.

Darf mir der Lohnsteuerhilfeverein auch bei einem Nebengewerbe helfen?

In der Regel nicht. Sobald Sie Einkünfte aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit haben, darf der Verein nicht tätig werden, außer bei bestimmten steuerfreien Einnahmen.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Einen Monat ab Bekanntgabe. Ein Bescheid gilt in der Regel am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post bzw. nach der elektronischen Absendung als bekannt gegeben (§ 122 AO).

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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