Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Kostenlose Rechtsberatung Markenrecht, Patentrecht

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Alte Maschine als Symbol für Erfindungen

Sie haben eine Erfindung gemacht oder wollen einen Namen als Marke schützen? Für Erfinder gibt es tatsächlich eine kostenlose Erstberatung durch Patentanwälte, beim Deutschen Patent- und Markenamt und an vielen weiteren Orten. Die Anmeldung selbst kostet Gebühren, und für die eigentliche Ausarbeitung brauchen Sie meist einen Patent- oder Rechtsanwalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erfinderberatung: Kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München und Berlin, außerdem in Patentinformationszentren, bei IHKs und einigen Handwerkskammern.
  • Erst anmelden, dann zeigen: Wer seine Erfindung vor der Anmeldung veröffentlicht, kann sie oft nicht mehr patentieren lassen.
  • Marke: Die Anmeldung beim DPMA kostet online 290 Euro für bis zu drei Klassen. Der Schutz gilt zehn Jahre und lässt sich verlängern.
  • Wer berät: Bei Patenten Patentanwälte, bei Marken Patent- oder Rechtsanwälte, zum Beispiel Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
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Kostenlose Erfindererstberatung

BeschreibungErfindererstberatung des Deutschen Patent- und Markenamts in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltschaft
AdresseDPMA-Hauptgebäude München und DPMA-Informations- und Dienstleistungszentrum (IDZ) Berlin
KontaktTermin unter 089 2195-1000 oder info@dpma.de (Betreff „Terminvereinbarung – Erfinderberatung in München“ bzw. „… im IDZ Berlin“)
ÖffnungszeitenMünchen: Mittwoch 9:30 bis 12:30 Uhr und Donnerstag 14:30 bis 17:30 Uhr, höchstens 30 Minuten je Termin. Berlin: Donnerstag 10 bis 13:30 Uhr, höchstens 20 Minuten (laut Website, Stand 10/2026)
Info/TippKostenlos. Weitere Erfinderberatungen und Sprechtage gibt es bundesweit in Patentinformationszentren, Industrie- und Handelskammern und einigen Handwerkskammern; eine Übersicht nach Bundesländern führt die Patentanwaltskammer. Quelle: dpma.de

Bereiten Sie sich vor: eine kurze Beschreibung der Erfindung, Skizzen und, wenn möglich, eine eigene Recherche, ob es so etwas schon gibt. In 20 bis 30 Minuten kann der Patentanwalt nur einschätzen, ob sich eine Anmeldung lohnt und wie Sie weiter vorgehen. Die Anmeldung selbst schreibt er nicht.

Patent: was Erfinder wissen müssen

  • Neuheit: Patentiert wird nur, was neu ist. Was vor der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich war, zählt zum Stand der Technik, auch Ihre eigene Veröffentlichung, etwa im Internet oder auf einer Messe (§ 3 Patentgesetz). Sprechen Sie deshalb nur unter Verschwiegenheit über Ihre Idee.
  • Dauer: Ein Patent schützt höchstens 20 Jahre ab dem Tag nach der Anmeldung (§ 16 PatG). Dafür fallen laufend Jahresgebühren an.
  • Wer hilft: Patentanwälte sind technisch und rechtlich ausgebildet und vertreten Sie beim Patentamt. Bei geringem Einkommen gibt es für das Patenterteilungsverfahren unter Umständen Verfahrenskostenhilfe; fragen Sie danach in der Erfinderberatung.

Marke anmelden: Kosten und Schutz

  • Gebühren beim DPMA: elektronisch 290 Euro, auf Papier 300 Euro, jeweils einschließlich bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen; jede weitere Klasse 100 Euro. Die Gebühr muss innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung bezahlt sein (dpma.de, Stand 10/2026).
  • Schutzdauer: zehn Jahre, danach verlängerbar um jeweils zehn Jahre (§ 47 Markengesetz).
  • Vorher prüfen: Ob es schon ähnliche Marken gibt, können Sie im kostenlosen Register des DPMA recherchieren. Das Amt prüft bei der Anmeldung nicht, ob Ihre Marke ältere Marken verletzt. Diese Prüfung ist Ihre Sache und der häufigste Grund für spätere Abmahnungen.
  • EU und international: Eine Unionsmarke melden Sie beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) an, eine internationale Registrierung über die WIPO.

Abmahnung wegen Markenverletzung

Bekommen Sie eine Abmahnung, weil Ihr Name, Logo oder Produktname eine fremde Marke verletzen soll, unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, halten Sie aber die Frist ein. Mehr zu Abmahnungen gegen kleine Unternehmen: Rechtsberatung für Gründer und Unternehmen. Bei geringem Einkommen gibt es einen Beratungsschein für höchstens 15 Euro.

Häufige Fragen

Gibt es eine kostenlose Beratung zum Patent?

Ja, die Erfindererstberatung des DPMA und viele Sprechtage in Patentinformationszentren und Kammern. Sie ist kurz und ersetzt nicht die Ausarbeitung der Anmeldung.

Was kostet es, eine Marke anzumelden?

Beim DPMA 290 Euro online für bis zu drei Klassen. Wenn ein Anwalt die Anmeldung und eine Recherche übernimmt, kommt sein Honorar dazu.

Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?

Nein, Sie können selbst anmelden. Eine Recherche nach älteren, ähnlichen Marken sollten Sie aber gründlich machen oder machen lassen.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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