Bei Fällen, in denen eine Rechtsberatung notwendig wird, können bezüglich einer Erstberatung unterschiedliche Angebote wahrgenommen werden.
In vielen Fällen – und unter den entsprechenden Voraussetzungen – ist eine solche Rechtsberatung dabei kostenlos, bzw. mit nur sehr geringem Kostenaufwand verbunden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche Angebote in welchen Rechtsangelegenheiten kostenlos wahrgenommen werden können:
1. Die Rechtsschutzversicherung
Wer Mitglied in einer Rechtsschutzversicherung ist, muss zwar einen monatlichen Beitrag zahlen, damit ist man jedoch in der Regel berechtigt, eine kostenlose Rechtsberatung sowie gegebenenfalls eine juristische Vertretung vor Gericht in Anspruch zu nehmen. Allerdings sollte man, bevor der Anwalt aufgesucht wird, überprüfen, welche Belange Inhalt der Rechtschutzversicherungspolice sind, denn im Normalfall werden nicht alle juristischen Gebiete von einer Rechtsschutzersicherung abgedeckt.
2. Verbraucherzentralen
In vielen Bundeländern bieten auch die Verbraucherzentralen kostenlose Rechtsberatung an. Häufig kann die Terminvergabe jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, in dringenden Fällen ist die Verbraucherzentrale also nicht zwangsläufig die beste Lösung.
3. Beim Rechtsanwalt
Die Erstberatung beim Rechtsanwalt ist immer dann kostenlos, wenn es sich um allgemeine Rechtsfragen handeln, die unter die Regelungen der 12 Sozialgesetzbücher fallen. Dazu zählen unter anderem Angelegenheit der Rente, der Pflege oder auch der Arbeitsföderung/Arbeitslosigkeit.
4. Sozialverband Deutschland
Eine ebenfalls kostenlose Rechtsberatung für allgemeine Rechtsfragen erhält man beim Sozialverband Deutschland (VDK). Der Verband kann zudem gegebenenfalls eine Rechtsvertretung in einem Verfahren übernehmen – dazu muss der Beratungssuchende jedoch Mitglied im Verband werden und einen Beitrag zahlen (Jahresbeitrag ca. 50 €, Vertretung in einem Verfahren ca. 100 €).
5. Amtsgericht
Auch die Amtsgerichte vieler Bundesländer bieten eine kostenlose Beratung für allgemeine Rechtsfragen bei einem zuständigen Rechtspfleger an. Zudem sind die Rechtspfleger dabei behilflich, einen Beratungsschein und/oder eine Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dazu ist jedoch ein geringes Einkommen sowie eine gewisse Erfolgsaussicht der Klage notwendig.