Es ist nicht einfach, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, von Hartz 4 zu leben bzw. vom Jobcenter abhängig zu sein. Nicht jeder hat einen sicheren Job und ist immer mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes konfrontiert. Wer arbeitslos geworden ist, der fällt nicht nur finanziell, sondern auch physisch in ein tiefes Loch. Alleine kommt man nur schwer wieder heraus. Zudem gibt es viele Unsicherheiten und Fragen, die beantwortet werden müssen. Doch wer kann sich schon eine teure Rechtsberatung durch einen Anwalt leisten. In diesem Fall sorgt eine kostenlose Rechtsberatung für Arbeitslose für etwas mehr Sicherheit.
Wer hat Anspruch auf eine kostenlose Beratung?
Arbeitslose verfügen in aller Regel nur über ein geringes Einkommen oder beziehen Leistungen vom Jobcenter. Für eine herkömmliche Rechtsberatung oder gar gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt bleibt in diesem Fall so gut wie kein Geld. Aber auch diejenigen, die Hartz 4 beziehen, müssen nicht ohne Schutz dastehen. Jedoch sind bei Arbeitslosen auch immer das vorhandene Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen. Eine bestimmte Einkommensgrenze darf daher nicht überschritten werden. Anspruch haben diejenigen, die ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit eines Beratungshilfescheins.
Was ist ein Beratungshilfeschein?
Diejenigen, die nicht über ausreichend Einkommen verfügen und arbeitslos sind, können sich an ihr zuständiges Amtsgericht ihres Wohnortes wenden und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem Schein können die Betroffenen sich an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden und die gewünschte Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Die Gebühren für diese Rechtsberatung werden anschließend über den Beratungsschein mit dem Gericht abgerechnet.
Als Grundlage für diesen Beratungshilfeschein steht das Beratungshilfegesetz, kurz BerHG. Er ist für Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts aber nur für eine Beratung und nicht für eine gerichtliche Vertretung zulässig. Dagegen können Betroffene diesen Schein uneingeschränkt für das Zivil- und Arbeitsrecht, Verwaltungs-, Verfassungs- und Sozialrechts einsetzen.
Hierbei sind sämtliche anwaltlichen Leistungen, wie zum Beispiel:
- die Beratung,
- die Vertretung vor Gericht,
- der Schriftverkehr und
- die außergerichtliche Einigung bei Streitfällen
abgedeckt.
Zu beachten ist, dass dieser Beratungshilfeschein nicht verwendet werden kann, wenn bereits eine Rechtsschutzversicherung besteht. In einigen Bundesländern besteht sogar die Wahl, ob ein Beratungshilfeschein oder eine öffentliche Rechtsberatung in Anspruch genommen wird.
Worauf ist besonders zu achten?
Wer eine Rechtsangelegenheit durch einen Anwalt klären möchte, der sollte zuvor den Beratungshilfeschein beantragen. Wenn dieser Schein vom Gericht versagt wird und dennoch ein Anwalt tätig war, dann muss der Hilfesuchende in diesem Fall die Rechtsanwaltskosten tragen.
Ebenfalls darf der Beratungshilfeschein nicht mit der Prozesskostenhilfe verwechselt werden. Nach § 114 ff. der Zivilprozessordnung können die Gerichtskosten und die Anwaltskosten für eine Prozess teilweise oder ganz übernommen werden. Bei der Prozesskostenhilfe gelten übrigens dieselben Voraussetzungen in Bezug auf Einkommen und Vermögen, wie beim Beratungshilfeschein.