Es gibt eine Gebührenordnung, welche den Anwälten die erlaubte Gebührenhöhe vorschreibt. Dennoch existieren gewisse Spielräume, die von findigen Anwälten ausgeschöpft werden, etwa indem sie sich Portokosten separat vergüten lassen.
Vorsicht vor Abzocke bei Mail oder Telefon Auskünften
Wenn Sie nicht aufpassen, kann schon alleine die anwaltliche Erstberatung auf bis zu 250 Euro ansteigen und bei gewerblich oder selbstständig tätigen Personen sogar noch deutlich höher ausfallen.
Umso wichtiger ist es daher, dass Sie sich bereits vor dem ersten Anwaltstermin telefonisch oder per Mail über dessen Gebührensätze erkundigen.
Aber Achtung: Selbst eine per Mail oder Telefon erteilte anwaltliche Auskunft auf eine juristische Frage kann dieser mit einer Gebühr von deutlich über 200 Euro belegen.
So schützen Sie sich
Sie sollten Ihre Erkundigung besser nicht mit einer juristischen Frage verknüpfen oder diese zumindest mit einer Vorabfrage im Stil von: „Was würde mich das kosten, wenn Sie mir folgende Frage beantworten…“ koppeln.
Vorsicht vor Abzocke vermeintlicher Abmahn-Anwälte
Der Zusatzgebühren-Kniff ist jedoch für manche Anwälte nur Klimpergeld verglichen mit den Abzock-Möglichkeiten, welche das Internet bietet.
Schließlich werden hinter zahlreichen Streaming-Portalen Urheberrechtsverletzungen vermutet und im Auftrag der Rechteinhaber verschicken Abmahn-Anwälte Abmahnungen an tausende Nutzer mit absurd hohen Bußgeldforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße.
Seriöse Anwälte raten zur Gegenwehr. Da diese Abmahnungen beispielsweise zumeist gegen das Bundesdatenschutzgesetz gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz verstoßen, haben Abgemahnte einen unentgeltlichen Auskunftsanspruch über ihre Daten und deren Herkunft. Wird dieser nicht innerhalb einer zuvor durch Sie gesetzten Frist (beispielsweise 14 Tage) erteilt, dann fehlt der Abmahnung jegliche Legitimation und Sie sollten umgehend die Datenschutzbehörde informieren.
Einen Musterbrief zur Auskunftserteilung durch den Abmahn-Anwalt finden Sie auf den Websites der Verbraucherzentralen, beispielsweise auf www.vzbv.de. Es dürfte für Abmahn-Anwälte unmöglich sein, innerhalb dieser kurzen Zeitspanne die legal recherchierte (!) Datenherkunft von tausenden Abgemahnten zu ermitteln.
Abmahn-Anwälte mit ihren eigenen Waffen schlagen
- Der Anwalt riskiert ein Bußgeld, sollte er diese Auskunft verweigern (§ 43 BDSG).
- Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass Ihre Daten ohne Ihr Wissen ausgespäht wurden, liegt eine weitere Straftat vor, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden kann (§ 202a StGB). In diesem Fall können Sie Strafanzeige stellen.
Da dies den Abmahn-Anwälten durchaus bewusst ist, agieren Sie vornehmlich im Auftrag einer im Ausland ansässigen Firma. Daher sollten Sie hellhörig werden, wenn Sie ein Abmahnschreiben von einer ausländischen Firma erhalten. Deutet dies doch darauf hin, dass die gestellte Forderung rechtlich nicht haltbar ist!
Sollte dem Abmahn-Anwalt die Unrechtmäßigkeit seiner Forderung bewusst gewesen sein, riskiert er ein weiteres Strafverfahren.
Es genügt übrigens bei Straftatbeständen, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Mitteilung über den Sachverhalt einzureichen, die weiteren Ermittlungen erfolgen dann vollautomatisch von Amts wegen.
Zusätzlich können Sie eine Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer einreichen. Diese prüft dann, ob Berufsrechtsverstöße von Seiten des Abmahn-Anwalts vorliegen.
Fristen müssen beachtet werden
All diese Gegenangriffe haben jedoch keinerlei Einfluss auf das Abmahnschreiben. Diesem müssen Sie separat entgegentreten und dabei vor Allem die gesetzten Fristen beachten. Versäumen Sie diese, so erkennen Sie den Forderungsanspruch automatisch an.
Keine Angst vor den Kosten rechtlicher Schritte
Viele Betroffene entscheiden sich alleine aus Angst vor den finanziellen Folgen gegen rechtliche Schritte und bezahlen lieber. Aber auch hier gibt es Mittel und Wege.
Zwecks Kostendämpfung schließen Sie sich am besten mit anderen Betroffenen zusammen. Es gibt Kanzleien, die gleich hunderte Abgemahnte vertreten und günstige Pauschalpreise etwa zwischen 300 und 500 Euro nehmen. Damit nehmen Sie auch den gewieftesten Abmahn-Anwälten den Wind aus den Segeln. Die spekulieren nämlich genau darauf, dass Sie lieber bezahlen als deutlich höhere Rechtsanwaltskosten zu berappen.
Überblick: So gehen Sie gegen die größten Abzock-Maschen vor!
1. Vorsicht bei juristischen Telefon- oder Mail-Auskünften Sichern Sie sich ab, indem Sie die Kostenfrage bereits zu Beginn Ihrer Korrespondenz oder Ihres Gespräch abklären.
2. Auskunftsanspruch bei Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverstöße. Heutzutage verdienen sich sogenannte Abmahn-Anwälte durch (meist ungerechtfertigte) Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße eine goldene Nase. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, fordern Sie umgehend Auskunft über die gegenständlichen Daten und Herkünfte! Werden diese nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist beauskunftet, ist die Abmahnung in der Regel hinfällig.
3. Gehen Sie gegen Betrüger gerichtlich vor – schließen Sie sich einer Sammelklage an. Wenn Sie zusammen mit anderen Betroffenen klagen, sparen Sie Kosten und können deutlich wirksamer gegen derlei betrügerische Machenschaften vorgehen.