Wie viel eine Rechtsberatung beim Juristen kostet, kann man schwer verallgemeinern oder in Rechtsgebiete gliedern.
Die Grundlage bildet stets eine Gebührenvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.
Hierbei dürfen sich die Kosten für die Erstberatung bei Privatpersonen jedoch nicht auf mehr als 190,00 € (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) belaufen.
Darüber hinaus werden die Kosten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt (einsehbar auf www.gesetze-im-internet.de).
Um Ihnen einen grundlegenden Einblick in die Kostenbereiche der einzelnen Rechtsgebiete zu ermöglichen, haben wir folgende Tabelle für Sie zusammengestellt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ungefähre Richtwerte.
Da die Kosten der Erstberatung wie erwähnt auf maximal 190,00 € zzgl. Steuer rechtlich begrenzt sind, handelt es sich im Folgenden ausschließlich um die Kosten für Folgeleistungen.
Rechtsgebiet | Kosten für Verbraucher | |
Anwalt: | Arbeitsrecht | ca. 50 Eur – 150 Eur pro Termin |
Erbrecht | ca. 250 Eur – 500 Eur mit Testament | |
Familienrecht | bis 300 Eur pro Termin | |
Mietrecht | ca. 80 Eur – 190 Eur pro Termin | |
Scheidung | bis 250 Eur pro Termin | |
Verkehrsrecht | sehr unterschiedlich –> zwischen 30 und 400 Eur pro Termin | |
Verbraucherzentrale: | Folgetermin | 15 Eur pro Folgetermin |
telefon. Beratung | 1,50 Eur pro Minute | |
außerger. Rechtsvertretung | 30 Eur |
Um sich vorab einen Überblick über die eventuell entstehenden Anwaltskosten zu verschaffen, ist es eine weitere Möglichkeit diese online zu berechnen. Im Internet stehen dafür verschiedene Rechner zur Verfügung. Füllen Sie dafür das Formular aus und beachten Sie die Hinweise, die sehr hilfreich sein können. Um den Endwert zu erhalten, geben Sie den Streitwert ein und die Berechnung wird durchgeführt. Zu den angegebenen Kosten kommen die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent und die Telekommunikationspauschale, die 20 Euro beträgt, hinzu. Verschiedene Rechner beschränken sich bei den Berechnungen auf Streitigkeiten im Zivilrecht.