Der für eine kostenlose Rechtsberatung erforderliche Rechtshilfeschein kann grundsätzlich bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Amtsgericht unter Vorlage der Einkommens- und Ausgabennachweise beantragt werden.
Beim zuständigen Amtsgericht müssen Sie zudem auch Unterlagen vorlegen, aus denen sich eine konkrete rechtliche Streitigkeit ergibt. Viele Berufsverbände und Vereine bieten Ihren Mitgliedern ebenfalls eine kostenlose Rechtsberatung an, die naturgemäß deren Tätigkeitsfeld nahekommt, etwa
- Mietervereine bei Mietrechtssachen
- Automobilclubs bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Gewerkschaften bei arbeitsrechtlichen Problemen.
Auch enthalten viele Rechtsschutzversicherungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer kostenlosen Rechtsberatung. In diesem Fall sollten Sie aber vor der Rechtsberatung mit Ihrem Versicherer abklären, ob er die Rechtsberatungskosten auch in dem akuten Fall übernehmen wird.
Geht aus der ersten Rechtsberatung hervor, dass Sie für den vorliegenden Fall einen Anwalt benötigen, sich diesen aber aus finanziellen Gründen nicht leisten können, können Sie den Berechtigungsschein beantragen. Damit erhalten Sie die Möglichkeit mit dem Anliegen zu einem von Ihnen ausgewählten Anwalt zu gehen, der Sie weiterhin beraten und vertreten soll. Es kann jedoch vorkommen, dass der ausgewählte Anwalt Sie nicht vertreten möchte aufgrund des Scheines. Dies liegt im Ermessen des Anwaltes.