Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Wo finde ich eine kostenlose Rechtsberatung?

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Eine kostenlose oder sehr günstige Rechtsberatung finden Sie vor allem über die Beratungshilfe beim Amtsgericht, bei Vereinen und Verbänden, in denen Sie Mitglied sind, und bei einigen öffentlichen oder gemeinnützigen Stellen. Welche Stelle passt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnort und Ihrem Rechtsproblem ab. Diese Seite zeigt alle Wege im Überblick – mit dem Hinweis, wo es wirklich nichts kostet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenig Geld: Beratungshilfeschein beim Amtsgericht am Wohnsitz; Sie zahlen der Kanzlei höchstens 15 Euro (§ 4 BerHG, Nr. 2500 VV RVG).
  • Hamburg und Bremen: öffentliche Rechtsberatung statt Beratungshilfe (ÖRA Hamburg 5–15 Euro, Arbeitnehmerkammer Bremen derzeit 10 Euro); in Berlin Wahlrecht (§ 12 BerHG).
  • Mitglieder von Gewerkschaft, Mieterverein, Sozialverband oder Automobilclub werden im jeweiligen Themenbereich beraten (§ 7 RDG).
  • Verbraucherzentralen beraten zu Verbraucherfragen, aber nicht überall kostenlos; Schuldnerberatung ist oft kostenlos (§ 8 RDG).
  • Studentische Law Clinics beraten kostenlos unter Anleitung von Volljuristen (§ 6 Abs. 2 RDG), meist nur bei kleineren Streitwerten.
  • Opfer von Straftaten können beim WEISSEN RING einen Beratungsscheck für eine anwaltliche Erstberatung bekommen; Opfer-Telefon 116 006.
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Schnell-Check: Welche Stelle passt zu mir?

Ihre FrageErste Anlaufstelle
Ich habe wenig Einkommen und brauche einen Anwalt.Amtsgericht (Beratungshilfe) – in Hamburg ÖRA, in Bremen Arbeitnehmerkammer
Ich werde verklagt oder will klagen.Gericht des Verfahrens (Prozesskostenhilfe)
Kündigung, Lohn, Abmahnung im JobGewerkschaft (für Mitglieder), sonst Beratungshilfe oder Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mieterhöhung, Nebenkosten, Kündigung der WohnungMieterverein (für Mitglieder), sonst Beratungshilfe
Bescheid vom Jobcenter, Rente, Pflege, SchwerbehinderungSozialverband (für Mitglieder), Beratungshilfe
Vertrag, Handy, Inkasso, VersicherungVerbraucherzentrale
Schulden, Pfändung, Insolvenzanerkannte Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherzentrale
Unfall, BußgeldRechtsschutzversicherung, Automobilclub (für Mitglieder)
Ich wurde Opfer einer Straftat.WEISSER RING, Polizei
Ich studiere.Law Clinic oder Rechtsberatung von AStA/Studierendenwerk

1. Amtsgericht: Beratungshilfe für Menschen mit wenig Geld

Die Beratungshilfe ist der wichtigste Weg zur fast kostenlosen Rechtsberatung. Sie bekommen sie, wenn Sie nach Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe ohne Raten bekämen, keine andere zumutbare Hilfe haben und nicht mutwillig handeln (§ 1 BerHG). Einen Bezug von Grundsicherungsgeld setzt das Gesetz nicht voraus.

  • Wo: Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnsitz (§ 4 BerHG), per Post oder online über service.justiz.de/beratungshilfe.
  • Was Sie bekommen: einen Berechtigungsschein für eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl (§ 6 Abs. 1 BerHG). Oft heißt er auch Beratungsschein oder Rechtsberatungsschein.
  • Was abgedeckt ist: Beratung und, wenn nötig, außergerichtliche Vertretung in allen Rechtsgebieten; im Straf- und Bußgeldrecht nur Beratung (§ 2 BerHG).
  • Was es kostet: höchstens 15 Euro an die Kanzlei, die darauf verzichten kann.
  • Hilfe direkt am Gericht: Reicht eine kurze Auskunft oder ein Hinweis auf eine andere Stelle, hilft die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger sofort (§ 3 Abs. 2 BerHG).

Alle Voraussetzungen, Freibeträge und Unterlagen: Der Beratungshilfeschein. Das zuständige Amtsgericht finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes (Karte auf der Startseite).

2. Öffentliche Rechtsberatung in Hamburg, Bremen und Berlin

In Hamburg und Bremen tritt die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe, in Berlin können Sie wählen (§ 12 BerHG).

  • Hamburg: Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA), höchstens 15 Euro, bei sehr niedrigem Einkommen 5 Euro; nur mit Termin – mehr zu Hamburg.
  • Bremen: Öffentliche Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer, derzeit 10 Euro – mehr zu Bremen.
  • Berlin: öffentliche Rechtsberatung einiger Bezirksämter oder Beratungshilfe über das Amtsgericht – mehr zu Berlin.

Andere Bundesländer haben keine öffentliche Rechtsberatung in diesem Sinn; dort ist das Amtsgericht zuständig.

3. Vereine und Verbände: Beratung für Mitglieder

Berufs- und Interessenvereinigungen dürfen ihre Mitglieder im satzungsmäßigen Aufgabenbereich rechtlich beraten (§ 7 RDG). Die Beratung ist dann im Mitgliedsbeitrag enthalten. Fragen Sie vor dem Eintritt, ob es eine Wartezeit gibt und ob auch ein Streit beraten wird, der schon vor dem Beitritt begonnen hat.

  • Gewerkschaften: Arbeits- und Sozialrecht, häufig auch Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Mehr auf Arbeitsrecht.
  • Mietervereine: Mietrecht. Mehr auf Mietrecht.
  • Sozialverbände wie VdK und SoVD (zwei verschiedene Verbände): Sozialrecht, etwa Rente, Pflege, Schwerbehinderung, Grundsicherung. Mehr auf Sozialrecht.
  • Automobilclubs: Verkehrsrecht für Mitglieder. Mehr auf Verkehrsrecht.

Ein Betriebsrat ist keine Rechtsberatungsstelle, kann aber im Betrieb über Ihre Rechte informieren.

4. Verbraucherzentralen und Schuldnerberatung

Verbraucherzentralen dürfen in ihrem Aufgabenbereich rechtlich beraten (§ 8 RDG). Die Preise legt jede Verbraucherzentrale selbst fest. Ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen: Das Erstgespräch ist kostenlos, eine Rechtsberatung kostet 20 Euro (Folgeberatung 10 Euro), eine Rechtsvertretung 50 Euro; die Schuldner- und Insolvenzberatung ist kostenlos (verbraucherzentrale.nrw/preise, Stand 10/2026). Fragen Sie in Ihrem Bundesland vorher nach den Kosten.

Bei Schulden helfen nach Landesrecht anerkannte Schuldnerberatungsstellen, etwa von Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 RDG, § 305 InsO). Sie stellen auch die Bescheinigung aus, die für eine Privatinsolvenz nötig ist. Mehr auf Finanzrecht.

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5. Wohlfahrtsverbände, Jugendhilfe und Migrationsberatung

Auch Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO, DRK und Paritätischer sowie Träger der Jugendhilfe dürfen in ihrem Aufgabenbereich rechtlich beraten (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 RDG). Sie helfen vor allem bei sozialen Fragen, Anträgen und Aufenthaltsfragen. Hinweise für Geflüchtete und Zugewanderte finden Sie auf den Seiten Rechtsberatung für Geflüchtete und Ausländerrecht, für junge Menschen auf Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche.

6. Studentische Rechtsberatung (Law Clinics)

An vielen Universitäten beraten Jurastudierende kostenlos. Das ist erlaubt, wenn eine Person mit Befähigung zum Richteramt sie anleitet (§ 6 Abs. 2 RDG). Law Clinics übernehmen meist nur außergerichtliche Fälle mit kleinem Streitwert und brauchen Zeit; bei kurzen Fristen sind sie oft nicht der richtige Weg. Mehr auf Rechtsberatung für Studierende.

7. Hilfe für Opfer von Straftaten

Der WEISSE RING unterstützt Opfer von Straftaten, unter anderem mit einem Beratungsscheck für eine Erstberatung bei einem Anwalt (laut weisser-ring.de, Stand 10/2026). Das Opfer-Telefon erreichen Sie unter 116 006. Mehr auf Strafrecht.

8. Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, holen Sie vor dem Anwaltstermin eine Deckungszusage ein. Was übernommen wird, steht in Ihrem Vertrag; oft gibt es eine Selbstbeteiligung, und manche Rechtsgebiete sind ausgeschlossen. Achtung: Wer versichert ist, wird bei Beratungshilfe und bei der ÖRA Hamburg in der Regel auf die Versicherung verwiesen.

9. Kostenlose Erstberatung beim Anwalt

Manche Kanzleien bieten ein kostenloses erstes Gespräch an. Das ist zulässig, aber freiwillig. Ohne Vereinbarung kostet eine Erstberatung Verbraucher höchstens 190 Euro (§ 34 RVG). Fragen Sie vor dem Termin ausdrücklich, ob und was das Gespräch kostet. Mehr auf Rechtsberatungskosten.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Frist prüfen: Steht auf Ihrem Schreiben eine Frist (Widerspruch, Einspruch, Klage)? Sie läuft weiter, auch während Sie Hilfe suchen.
  2. Mitgliedschaften und Versicherung prüfen: Gewerkschaft, Mieterverein, Sozialverband, Automobilclub, Rechtsschutzversicherung – sie gehen der Beratungshilfe vor.
  3. Einkommen grob prüfen: Mit dem Vorab-Check auf service.justiz.de/beratungshilfe sehen Sie, ob Beratungshilfe in Frage kommt.
  4. Unterlagen sammeln: Ausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge und alle Schreiben zu Ihrem Problem.
  5. Antrag stellen oder Kanzlei suchen: beim Amtsgericht oder direkt bei einer Kanzlei, die Beratungshilfe übernimmt (Antrag dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung, § 6 Abs. 2 BerHG).
  6. Kosten vorher klären: Ohne Beratungshilfe fragen Sie vor dem Gespräch nach dem Preis.

Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, helfen unsere 6 Fragen vor dem Gang zum Anwalt.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich eine kostenlose Rechtsberatung?

Mit wenig Einkommen über den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht (höchstens 15 Euro), in Hamburg bei der ÖRA und in Bremen bei der Arbeitnehmerkammer. Mitglieder von Gewerkschaften, Mietervereinen und Sozialverbänden werden dort beraten. Kostenlos sind oft auch Schuldnerberatung, Law Clinics und Angebote für Opfer von Straftaten.

Ist die Anwalts-Erstberatung kostenlos?

Nur wenn die Kanzlei das anbietet. Sonst kostet sie Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro (§ 34 RVG), mit Beratungshilfeschein höchstens 15 Euro.

Was ist kostenlose Rechtshilfe?

Gemeint ist meist die staatliche Hilfe für Menschen mit wenig Geld: Beratungshilfe außerhalb des Gerichts und Prozesskostenhilfe im Gerichtsverfahren.

Muss ein Anwalt einen Beratungshilfeschein annehmen?

Fragen Sie vor dem Termin, ob die Kanzlei Beratungshilfe übernimmt. Wenn nicht, suchen Sie eine andere Kanzlei; der Schein gilt für eine Beratungsperson Ihrer Wahl.

Sind Verbraucherzentralen kostenlos?

Nicht immer. Jede Verbraucherzentrale hat eigene Preise. In Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel das Erstgespräch kostenlos, eine Rechtsberatung kostet 20 Euro.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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