Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Rechtsberatungskosten: Was kostet die Rechtsberatung?

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Was eine Rechtsberatung beim Anwalt kostet, hängt davon ab, ob Sie Verbraucher sind, ob eine Vereinbarung getroffen wurde und ob es bei der Beratung bleibt. Die wichtigste Zahl vorab: Ohne Vereinbarung zahlen Verbraucher für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro (§ 34 RVG). Mit Beratungshilfeschein sind es höchstens 15 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstberatung für Verbraucher: höchstens 190 Euro, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 1 RVG).
  • Weitere Beratung oder schriftliches Gutachten: höchstens 250 Euro für Verbraucher ohne Vereinbarung.
  • Selbständige und Unternehmen: keine Obergrenze; Preis frei vereinbar.
  • Vereinbarung: Anwalt und Mandant sollen eine Gebühr vereinbaren – sie kann auch höher oder niedriger sein. Fragen Sie vorher.
  • Anrechnung: Übernimmt die Kanzlei danach den Fall, wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG).
  • Kostenlos oder günstig: Beratungshilfe (höchstens 15 Euro), Mitgliedschaft in Gewerkschaft oder Mieterverein, freiwillig kostenlose Erstberatung einer Kanzlei.
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Was kostet eine Beratung beim Anwalt? Die Übersicht

SituationAngaben
Erstes Beratungsgespräch, Verbraucher, keine VereinbarungWas Sie zahlen: höchstens 190 €
Grundlage: § 34 Abs. 1 RVG
Weitere Beratung oder schriftliches Gutachten, Verbraucher, keine VereinbarungWas Sie zahlen: höchstens 250 €
Grundlage: § 34 Abs. 1 RVG
Beratung mit Vereinbarung (z. B. Stundensatz oder Pauschale)Was Sie zahlen: was vereinbart ist
Grundlage: § 34 Abs. 1 RVG
Selbständige, Unternehmen ohne VereinbarungWas Sie zahlen: übliche Vergütung, keine Obergrenze
Grundlage: § 34 Abs. 1 RVG, § 612 BGB
Außergerichtliche Vertretung (Schreiben an die Gegenseite)Was Sie zahlen: Gebühren nach Gegenstandswert oder Vereinbarung
Grundlage: RVG, Vergütungsverzeichnis
GerichtsverfahrenWas Sie zahlen: Gebühren nach Streitwert, dazu Gerichtskosten
Grundlage: RVG, GKG
Mit BeratungshilfescheinWas Sie zahlen: höchstens 15 €, kann erlassen werden
Grundlage: Nr. 2500 VV RVG
Kostenlose Erstberatung einer KanzleiWas Sie zahlen: nichts
Grundlage: zulässig, aber freiwillig

Zu den Gebühren kommen in der Regel Auslagen wie Porto und Telefon sowie die Umsatzsteuer hinzu (Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG). Ob die Obergrenzen von 190 und 250 Euro schon die Umsatzsteuer enthalten, sagt der Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich; üblicherweise wird sie hinzugerechnet. Fragen Sie nach dem Endpreis.

Gebührenvereinbarung und Vergütungsvereinbarung

Für Beratung, Gutachten und Mediation soll die Anwältin oder der Anwalt mit Ihnen eine Gebühr vereinbaren (§ 34 Abs. 1 RVG). Das kann formlos geschehen, etwa ein Festpreis für das Erstgespräch.

Will die Kanzlei mehr als die gesetzliche Vergütung, zum Beispiel für eine Vertretung, braucht sie eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG. Diese muss

  • in Textform geschlossen werden (Papier oder E-Mail),
  • als „Vergütungsvereinbarung“ bezeichnet sein und sich deutlich von anderen Vereinbarungen abheben,
  • darf nicht in der Vollmacht stehen und
  • muss darauf hinweisen, dass die Gegenseite oder die Staatskasse im Erstattungsfall regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstattet.

Lesen Sie eine solche Vereinbarung vor der Unterschrift genau: Bei Stundensätzen gehört dazu, in welchen Zeitschritten abgerechnet wird.

Darf ein Anwalt kostenlos beraten?

Ja. Eine kostenlose Erstberatung ist zulässig; das Landgericht Essen hat ein solches Angebot nicht beanstandet (Urteil vom 10.10.2013 – 4 O 226/13). In außergerichtlichen Angelegenheiten darf außerdem eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden; liegen die Voraussetzungen der Beratungshilfe vor, darf die Kanzlei sogar ganz auf eine Vergütung verzichten (§ 4 Abs. 1 RVG). Einen Anspruch auf eine kostenlose Beratung haben Sie aber nicht.

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Günstige und kostenlose Wege

  • Beratungshilfe: Mit wenig Einkommen erhalten Sie beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein und zahlen höchstens 15 Euro. Mehr: Der Beratungshilfeschein.
  • Prozesskostenhilfe: übernimmt im Gerichtsverfahren ganz oder in Raten die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten. Mehr: Prozesskostenhilfe.
  • Verbraucherzentrale: Preise je Bundesland. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Erstgespräch kostenlos, Rechtsberatung 20 Euro (Folgeberatung 10 Euro), Rechtsvertretung 50 Euro (Folge 30 Euro), Schuldner- und Insolvenzberatung kostenlos (verbraucherzentrale.nrw/preise, Stand 10/2026).
  • Mitgliedschaft: Gewerkschaften, Mietervereine, Sozialverbände und Automobilclubs beraten Mitglieder in ihrem Bereich (§ 7 RDG).
  • Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage vor dem Termin einholen; Umfang und Selbstbeteiligung stehen im Vertrag.

Alle Anlaufstellen: Wo finde ich eine kostenlose Rechtsberatung?

Kostenrisiko im Prozess

Wer einen Prozess verliert, trägt grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits, auch die Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO). Daran ändert auch Prozesskostenhilfe nichts (§ 123 ZPO). Eine Ausnahme gilt vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz: Dort trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Lassen Sie sich das Kostenrisiko vor einer Klage beziffern.

Kostenfallen vermeiden

  • Preis zuerst fragen: Klären Sie die Kosten, bevor Sie Ihren Fall schildern. Auch eine Auskunft per Telefon oder E-Mail kann eine Beratung sein, für die eine Gebühr anfällt.
  • Erstberatung abgrenzen: Die 190-Euro-Grenze gilt nur für das erste Beratungsgespräch. Schreibt die Kanzlei danach Briefe oder prüft Unterlagen ausführlich, kann es teurer werden.
  • Vereinbarungen lesen: Achten Sie auf Stundensatz, Abrechnungstakt und Auslagen.
  • Hotlines: Kostenpflichtige 0900-Nummern dürfen höchstens 3 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Verbindung kosten (§ 112 TKG). Unterlagen vor dem Anruf bereitlegen.
  • Beschwerde: Halten Sie eine Rechnung für überhöht, können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.

Sonderfall Abmahnung

Wer wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt wird, etwa wegen Filesharing, sollte die gesetzte Frist ernst nehmen und die Abmahnung prüfen lassen. Unterschreiben Sie eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Wichtige Regeln aus § 97a UrhG:

  • Die Abmahnung muss unter anderem die Rechtsverletzung genau bezeichnen und die geforderten Zahlungen aufschlüsseln; sonst ist sie unwirksam.
  • Bei Privatpersonen, die das Werk nicht beruflich nutzen und gegenüber dem Abmahnenden noch nicht zur Unterlassung verpflichtet sind (etwa durch eine frühere Unterlassungserklärung oder ein Urteil), sind die erstattungsfähigen Anwaltskosten in der Regel auf einen Gegenstandswert von 1.000 Euro begrenzt (§ 97a Abs. 3 UrhG).
  • Ist die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, können Sie Ersatz Ihrer Verteidigungskosten verlangen (§ 97a Abs. 4 UrhG).

Mehr auf Urheberrecht. Bei Abmahnungen beraten auch viele Verbraucherzentralen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Beratung beim Anwalt?

Für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro für das erste Beratungsgespräch und höchstens 250 Euro für eine weitere Beratung oder ein Gutachten (§ 34 RVG), meist zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Mit Vereinbarung gilt der vereinbarte Preis.

Wird die Erstberatung angerechnet, wenn der Anwalt den Fall übernimmt?

Ja, wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Beratungsgebühr auf die Gebühr für die folgende Tätigkeit angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).

Ist eine kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt verboten?

Nein. Kanzleien dürfen ein kostenloses Erstgespräch anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Was kostet ein Anwalt mit Beratungshilfeschein?

Höchstens 15 Euro (Nr. 2500 VV RVG). Den Rest zahlt die Staatskasse.

Wer zahlt den Anwalt, wenn ich den Prozess gewinne?

In der Regel die Gegenseite, aber nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren (§ 91 ZPO). Haben Sie mehr vereinbart, bleibt der Rest bei Ihnen. Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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