Kostenlose Rechtsberatung in Niedersachsen

Streitigkeiten beginnen in der Regel durch Bagatellen. Hundegebell, Kindergeschrei, Störung der Mittagsruhe oder laute Musik zur falschen Zeit. Ein Wort ergibt das andere und ehe sich versehen wird, befinden sich die Parteien in einem Streit mit offener Eskalationsspirale. Wenn der Zeitpunkt überschritten ist, den Streit durch ein klärendes Gespräch zu beenden, bleibt im Resultat nur der Gang zum Rechtsanwalt. Problematisch wird allerdings eine Beratung, wenn das Honorar nicht bezahlt werden kann. Auch wenn der Rechtssuchende tatsächlich im Recht sein sollte, so wird kein Rechtsanwalt eine Beratung durchführen in der Gewissheit, dass der Rechtssuchende die Rechnung nicht begleichen kann. Um dennoch den Anspruch auf Rechtsberatung erfüllt zu bekommen, kann der Rechtssuchende auf eine Sozialleistung des Staates zurückgreifen, die ihm bei der Inanspruchnahme der Rechtsberatung behilflich sein wird.

Die kostenlose Rechtsberatung als soziale Leistung

Ein Rechtssuchender, der möglicherweise eine Streitigkeit vor Gericht bringen will, wird bei dem ersten Termin beim Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dies bedeutet für den Rechtssuchenden, dass er im Falle eines Prozesses die anfallenden Kosten entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten bezahlt. In der Regel übernimmt der Staat die Kosten des Verfahrens, kann der Rechtssuchende belegen, dass er wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen. Bei der sozialen Leistung des Staates kann der Rechtssuchende sich auf den Paragraphen § 15 den Beratungshilfegesetzes (BerHG) berufen. Auch hier muss der Hilfesuchende glaubhaft belegen, dass er wirtschaftlich und persönlich nicht in der Lage ist, die Kosten für den Anwalt zu tragen.

Welche Nachweise aufgebracht werden müssen

Um einen Beratungshilfeschein beantragen zu können, muss der Rechtssuchende folgende Nachweise erbringen:

  • Eine Verdienstbescheinigung
  • Einen Mietvertrag
  • Eine Nebenkostenabrechnung
  • Einen Nachweis über Werbungskosten
  • Einen Bewilligungsbescheid im Falle von Hartz IV

Die Beratung kann online auch kostenfrei möglich sein.

Bürger mit geringfügigem Einkommen können bei den zuständigen Amtsgerichten in Niedersachsen Beratungshilfe beantragen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden von der Verbraucherzentrale in Niedersachen Prozesskostenhilfen und Rechtsberatungen zu unterschiedlichen Gebühren angeboten. Kostenlose Rechtsberatungen für ihre Mitglieder bieten Gewerkschaften, Mietervereinigungen und Sozialvereine. In den meisten Fällen wird es am sinnvollsten sein, wenn Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden. Dort erhalten berechtigte Bürgerinnen und Bürger Ihren Beratungsschein ebenso schnell wie unbürokratisch. In Niedersachsen gibt es derzeit über 70 Amtsgerichte, unten folgen die drei wichtigsten.

Amtsgericht Delmenhorst

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseBismarckstraße 110
27749 Delmenhorst
KontaktTel: (04221) 1262-0
Fax: (04221) 1262-160
agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Info/TippTermine außerhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch zu vereinbaren. Einzelheiten erfahren Sie vom Pförtner oder unter der Telefonnummer 04221 /1262-0

Amtsgericht Hannover

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseVolgersweg 1
30175 Hannover
KontaktTel: 0511 / 347-0
Fax: 0511 / 347-2723
agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
ÖffnungszeitenRechtsantragsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Info/TippEinkommensnachweis muss vorgelegt werden.

Amtsgericht Lüneburg

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseAm Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg
KontaktTel: 04131/202-1
Fax: 04131/202-453
AGLG-poststelle@justiz.niedersachsen.de
ÖffnungszeitenMo bis Fr 9:00 – 12:00 Uhr
In dringenden Fällen zwischen 14:00 – 15:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Info/TippEinkommensnachweis muss vorgelegt werden.

1. Einleitung

In Niedersachsen, wie auch in anderen deutschen Bundesländern, können Streitigkeiten zwischen Bürgern oft unerwartet auftreten und sich zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln. Ob es um Lärmbelästigung, Mietstreitigkeiten oder andere rechtliche Fragen geht, eine kompetente Rechtsberatung ist oft unverzichtbar, um die eigenen Rechte zu wahren. In diesem umfassenden Überblick erfahren Sie, wie Sie in Niedersachsen kostenlose Rechtsberatung erhalten können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

2. Die Bedeutung von Rechtsberatung

Rechtsberatung spielt eine entscheidende Rolle in einer gerechten Gesellschaft. Sie ermöglicht es den Bürgern, ihre Rechte zu verstehen und zu schützen. Oft beginnen Streitigkeiten mit scheinbar harmlosen Alltagsproblemen wie Lärm, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Vertragsfragen. Wenn diese Konflikte eskalieren und rechtliche Schritte erforderlich werden, ist eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich.

3. Kostenlose Rechtsberatung als soziale Leistung

Die Kosten für eine professionelle Rechtsberatung können jedoch abschreckend sein. Besonders für Menschen mit geringem Einkommen kann der Gang zum Rechtsanwalt eine finanzielle Belastung darstellen. In solchen Fällen bietet der Staat eine wichtige soziale Leistung in Form der Beratungshilfe an. Dies ermöglicht finanziell bedürftigen Personen den Zugang zu einer qualifizierten Rechtsberatung, auch wenn sie die Kosten nicht tragen können.

4. Beratungshilfeschein: Voraussetzungen und Nachweise

Um einen Beratungshilfeschein zu beantragen, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden. Hierzu gehören:

  • Verdienstbescheinigung: Um Ihre finanzielle Situation nachzuweisen, müssen Sie eine Verdienstbescheinigung vorlegen.
  • Mietvertrag: Ein gültiger Mietvertrag ist erforderlich, um die Kosten Ihrer Unterkunft zu dokumentieren.
  • Nebenkostenabrechnung: Die Nebenkostenabrechnung bietet Einblicke in Ihre laufenden Kosten und Belastungen.
  • Nachweis über Werbungskosten: Hierzu gehören alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit oder Ihrem Einkommen stehen.
  • Bewilligungsbescheid im Falle von Hartz IV: Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) beziehen, müssen Sie den Bewilligungsbescheid vorlegen.

5. Verschiedene Quellen für kostenlose Rechtsberatung

Neben der Beratungshilfe gibt es auch andere Quellen für kostenlose Rechtsberatung in Niedersachsen. Hierzu gehören:

  • Amtsgerichte: In Niedersachsen gibt es zahlreiche Amtsgerichte, die Beratungshilfe anbieten und Beratungsscheine ausstellen.
  • Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen bieten Prozesskostenhilfen und Rechtsberatungen zu unterschiedlichen Gebühren an.
  • Gewerkschaften: Einige Gewerkschaften bieten kostenlose Rechtsberatung für ihre Mitglieder an.
  • Mietervereinigungen: Mietervereinigungen sind eine wichtige Anlaufstelle für Mieter, die rechtliche Fragen haben.
  • Sozialvereine: Verschiedene Sozialvereine bieten kostenlose Rechtsberatung für Menschen in sozialen Notlagen an.

6. Amtsgerichte in Niedersachsen: Anlaufstellen für Beratungshilfe

Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind wichtige Anlaufstellen für Beratungshilfe. Hier sind drei der wichtigsten Amtsgerichte in Niedersachsen aufgeführt:

Amtsgericht Delmenhorst

  • Adresse: Bismarckstraße 110, 27749 Delmenhorst
  • Kontakt: Tel: (04221) 1262-0, Fax: (04221) 1262-160, agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr, Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch zu vereinbaren.

Amtsgericht Hannover

  • Adresse: Volgersweg 1, 30175 Hannover
  • Kontakt: Tel: 0511 / 347-0, Fax: 0511 / 347-2723, agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
  • Öffnungszeiten: Rechtsantragsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr, Einkommensnachweis muss vorgelegt werden.

Amtsgericht Lüneburg

  • Adresse: Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg
  • Kontakt: Tel: 04131/202-1, Fax: 04131/202-453, AGLG-poststelle@justiz.niedersachsen.de
  • Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9:00 – 12:00 Uhr, in dringenden Fällen zwischen 14:00 – 15:30 Uhr oder nach Vereinbarung, Einkommensnachweis muss vorgelegt werden.

7. Welches Amtsgericht ist zuständig?

Die Zuständigkeit eines Amtsgerichts hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. Um herauszufinden, welches Amtsgericht für Ihre Anliegen zuständig ist, können Sie die Deutschlandkarte konsultieren oder sich direkt an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden.

8. Fazit

In Niedersachsen stehen verschiedenen Quellen für kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung, um auch Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu einer qualifizierten Rechtsberatung zu ermöglichen. Die Beratungshilfe des Staates, Verbraucherzentralen, Gewerkschaften, Mietervereinigungen und Sozialvereine sind wichtige Anlaufstellen, um rechtliche Fragen und Streitigkeiten zu klären. Die Amtsgerichte in Niedersachsen spielen eine zentrale Rolle bei der Ausstellung von Beratungsscheinen und der Bereitstellung von Unterstützung für Bürger in rechtlichen Angelegenheiten. Es ist entscheidend, dass Bürger ihre Rechte verstehen und schützen können, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer finanziellen Situation.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur kostenlosen Rechtsberatung in Niedersachsen

1. Was ist kostenlose Rechtsberatung und wie funktioniert sie?

Die kostenlose Rechtsberatung ist eine soziale Leistung, die es finanziell bedürftigen Personen ermöglicht, qualifizierte Rechtsberatung und Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten zu erhalten, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Dies erfolgt in der Regel durch die Ausstellung eines Beratungsscheins, der es dem Empfänger ermöglicht, die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Rechtsberatung werden dann in der Regel vom Staat übernommen, sofern bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen?

Um Beratungshilfe in Niedersachsen zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Nachweis Ihrer finanziellen Bedürftigkeit, einschließlich eines Einkommensnachweises.
  • Vorlage eines gültigen Mietvertrags und einer Nebenkostenabrechnung, um Ihre Wohnkosten zu dokumentieren.
  • Nachweis über eventuelle Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Einkommen stehen.
  • Im Falle von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) muss der Bewilligungsbescheid vorgelegt werden.

3. Welche Art von Rechtsfragen können mit Beratungshilfe geklärt werden?

Beratungshilfe kann für eine Vielzahl von Rechtsfragen in Anspruch genommen werden. Dies kann Angelegenheiten wie Mietstreitigkeiten, Vertragsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und vieles mehr umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass Beratungshilfe in der Regel für die außergerichtliche Beratung und nicht für die Vertretung vor Gericht gilt.

4. Wie kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen?

Um einen Beratungshilfeschein zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Formulare und Informationen zum Antragsverfahren. Sie müssen alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorlegen, um Ihre finanzielle Bedürftigkeit nachzuweisen.

5. Wie hoch sind die Kosten für Beratungshilfe?

Die Kosten für Beratungshilfe sind für den Empfänger in der Regel sehr niedrig oder sogar kostenlos. Der Staat übernimmt die meisten Kosten im Zusammenhang mit der Beratung. Es können jedoch geringe Gebühren für den Beratungsschein selbst anfallen.

6. Gibt es andere Quellen für kostenlose Rechtsberatung in Niedersachsen?

Ja, es gibt verschiedene andere Quellen für kostenlose Rechtsberatung in Niedersachsen. Dazu gehören:

  • Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen bieten Prozesskostenhilfen und Rechtsberatungen zu unterschiedlichen Gebühren an.
  • Gewerkschaften: Einige Gewerkschaften bieten kostenlose Rechtsberatung für ihre Mitglieder an.
  • Mietervereinigungen: Mietervereinigungen sind eine wichtige Anlaufstelle für Mieter, die rechtliche Fragen haben.
  • Sozialvereine: Verschiedene Sozialvereine bieten kostenlose Rechtsberatung für Menschen in sozialen Notlagen an.

7. Welche Rolle spielen Amtsgerichte bei der Beratungshilfe?

Amtsgerichte sind zentrale Anlaufstellen für die Ausstellung von Beratungsscheinen und die Bereitstellung von Unterstützung für Bürger in rechtlichen Angelegenheiten. Sie prüfen die finanzielle Bedürftigkeit und stellen die Beratungshilfescheine aus.

8. Wie finde ich das für mich zuständige Amtsgericht?

Die Zuständigkeit eines Amtsgerichts hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. Um herauszufinden, welches Amtsgericht für Ihre Anliegen zuständig ist, können Sie die Deutschlandkarte konsultieren oder sich direkt an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden.

9. Kann ich Beratungshilfe auch online beantragen?

Ja, in einigen Fällen ist es möglich, Beratungshilfe online zu beantragen. Dies kann von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich sein. Es ist ratsam, die Website des zuständigen Amtsgerichts zu besuchen oder telefonisch nachzufragen, ob Online-Anträge akzeptiert werden.

10. Gibt es Beschränkungen für die Anzahl der Beratungsscheine, die ich erhalten kann?

Es gibt keine festgelegte Beschränkung für die Anzahl der Beratungsscheine, die Sie erhalten können. Jedoch sollten Sie bedenken, dass Beratungshilfe in der Regel für die außergerichtliche Beratung gilt. Wenn Sie vor Gericht vertreten werden müssen, können zusätzliche Schritte erforderlich sein.

11. Kann ich meinen eigenen Rechtsanwalt auswählen, wenn ich einen Beratungsschein habe?

Ja, wenn Sie einen Beratungsschein erhalten haben, können Sie in der Regel einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl konsultieren. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der ausgewählte Anwalt die Bedingungen des Beratungsscheins akzeptiert.

12. Was sollte ich tun, wenn ich mit der Beratung unzufrieden bin oder weitere rechtliche Schritte erforderlich sind?

Wenn Sie mit der Beratung unzufrieden sind oder weitere rechtliche Schritte erforderlich sind, sollten Sie dies mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, Prozesskostenhilfe zu beantragen, um vor Gericht vertreten zu werden. Ihr Rechtsanwalt kann Sie in diesem Prozess unterstützen.

Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsutlieren Sie dafür einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.

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