Kostenlose Rechtsberatung in Niedersachsen

Streitigkeiten beginnen in der Regel durch Bagatellen. Hundegebell, Kindergeschrei, Störung der Mittagsruhe oder laute Musik zur falschen Zeit. Ein Wort ergibt das andere und ehe sich versehen wird, befinden sich die Parteien in einem Streit mit offener Eskalationsspirale. Wenn der Zeitpunkt überschritten ist, den Streit durch ein klärendes Gespräch zu beenden, bleibt im Resultat nur der Gang zum Rechtsanwalt. Problematisch wird allerdings eine Beratung, wenn das Honorar nicht bezahlt werden kann. Auch wenn der Rechtssuchende tatsächlich im Recht sein sollte, so wird kein Rechtsanwalt eine Beratung durchführen in der Gewissheit, dass der Rechtssuchende die Rechnung nicht begleichen kann. Um dennoch den Anspruch auf Rechtsberatung erfüllt zu bekommen, kann der Rechtssuchende auf eine Sozialleistung des Staates zurückgreifen, die ihm bei der Inanspruchnahme der Rechtsberatung behilflich sein wird.

Die kostenlose Rechtsberatung als soziale Leistung

Ein Rechtssuchender, der möglicherweise eine Streitigkeit vor Gericht bringen will, wird bei dem ersten Termin beim Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dies bedeutet für den Rechtssuchenden, dass er im Falle eines Prozesses die anfallenden Kosten entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten bezahlt. In der Regel übernimmt der Staat die Kosten des Verfahrens, kann der Rechtssuchende belegen, dass er wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen. Bei der sozialen Leistung des Staates kann der Rechtssuchende sich auf den Paragraphen § 15 den Beratungshilfegesetzes (BerHG) berufen. Auch hier muss der Hilfesuchende glaubhaft belegen, dass er wirtschaftlich und persönlich nicht in der Lage ist, die Kosten für den Anwalt zu tragen.

Welche Nachweise aufgebracht werden müssen

Um einen Beratungshilfeschein beantragen zu können, muss der Rechtssuchende folgende Nachweise erbringen:

  • Eine Verdienstbescheinigung
  • Einen Mietvertrag
  • Eine Nebenkostenabrechnung
  • Einen Nachweis über Werbungskosten
  • Einen Bewilligungsbescheid im Falle von Hartz IV

Die Beratung kann online auch kostenfrei möglich sein.

Bürger mit geringfügigem Einkommen können bei den zuständigen Amtsgerichten in Niedersachsen Beratungshilfe beantragen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden von der Verbraucherzentrale in Niedersachen Prozesskostenhilfen und Rechtsberatungen zu unterschiedlichen Gebühren angeboten. Kostenlose Rechtsberatungen für ihre Mitglieder bieten Gewerkschaften, Mietervereinigungen und Sozialvereine. In den meisten Fällen wird es am sinnvollsten sein, wenn Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden. Dort erhalten berechtigte Bürgerinnen und Bürger Ihren Beratungsschein ebenso schnell wie unbürokratisch. In Niedersachsen gibt es derzeit über 70 Amtsgerichte, unten folgen die drei wichtigsten.

Amtsgericht Delmenhorst

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseBismarckstraße 110
27749 Delmenhorst
KontaktTel: (04221) 1262-0
Fax: (04221) 1262-160
agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Info/TippTermine außerhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch zu vereinbaren. Einzelheiten erfahren Sie vom Pförtner oder unter der Telefonnummer 04221 /1262-0

Amtsgericht Hannover

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseVolgersweg 1
30175 Hannover
KontaktTel: 0511 / 347-0
Fax: 0511 / 347-2723
agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
ÖffnungszeitenRechtsantragsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Info/TippEinkommensnachweis muss vorgelegt werden.

Amtsgericht Lüneburg

Beschreibung
Finanziell Bedürftige, die in diesem Gerichtsbezirk ihren Erstwohnsitz haben  bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseAm Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg
KontaktTel: 04131/202-1
Fax: 04131/202-453
AGLG-poststelle@justiz.niedersachsen.de
ÖffnungszeitenMo bis Fr 9:00 – 12:00 Uhr
In dringenden Fällen zwischen 14:00 – 15:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Info/TippEinkommensnachweis muss vorgelegt werden.

Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsutlieren Sie dafür einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.

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