Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

Kostenlose Rechtsberatung Immobilienrecht

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Beim Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks geht es um viel Geld. Eine kostenlose Rechtsberatung im Immobilienrecht gibt es nur in wenigen Fällen. Einen Teil der Beratung bezahlen Sie beim Kauf ohnehin mit: über den Notar. Für alles Weitere gibt es günstige Wege.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notar: Ein Immobilienkauf ist nur mit notariellem Vertrag wirksam. Der Notar muss beide Seiten neutral über die rechtliche Tragweite belehren. Kaufen Sie als Verbraucher von einem Unternehmer, etwa einem Bauträger, sollen Sie den Entwurf in der Regel zwei Wochen vorher bekommen.
  • Eigene Prüfung: Wer den Vertrag zusätzlich prüfen lassen will, findet bei manchen Verbraucherzentralen eine Kaufvertragsprüfung zum Festpreis, zum Beispiel in Niedersachsen für 165 Euro.
  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen und Vermögen gibt es einen Beratungsschein, Eigenanteil höchstens 15 Euro. Eine eigene Immobilie zählt allerdings zum Vermögen.
  • Makler: Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses darf ein Verbraucher höchstens die Hälfte der Provision tragen.
  • Eigentümer und Vermieter: Haus & Grund berät seine Mitglieder.
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Der Notar: Beratung, die Sie ohnehin bezahlen

Ein Vertrag über den Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Notar ist neutral. Er muss den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und sie über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren (§ 17 Abs. 1 Beurkundungsgesetz).

Kaufen Sie als Verbraucher von einem Unternehmer, etwa von einem Bauträger, soll Ihnen der beabsichtigte Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nutzen Sie diese Zeit. Fragen Sie den Notar vor dem Termin alles, was Ihnen unklar ist. Diese Erklärungen sind in den Notarkosten enthalten.

Der Notar vertritt aber nicht Ihre Interessen gegen die andere Seite. Ob der Preis angemessen ist, ob es Mängel gibt oder ob eine Klausel für Sie ungünstig ist, prüft er nicht wie ein eigener Anwalt.

Günstige Beratung zum Immobilienkauf

  • Verbraucherzentrale: Einige Verbraucherzentralen prüfen Kaufverträge und Bauverträge zum Festpreis. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet zum Beispiel eine Hausbau- und Kaufvertragsprüfung für 165 Euro an (verbraucherzentrale-niedersachsen.de, Stand 10/2026). Angebote und Preise unterscheiden sich je Bundesland; fragen Sie bei der Verbraucherzentrale Ihres Landes nach.
  • Haus & Grund: Die Eigentümervereine beraten ihre Mitglieder rechtlich, etwa zu Wohnungseigentum, Vermietung oder Nachbarstreit. Nach eigenen Angaben gibt es rund 840 Ortsvereine (Vereinssuche Haus & Grund).
  • Beratungshilfe: Auch im Immobilienrecht gibt es den Beratungsschein vom Amtsgericht, wenn Sie die Kosten nach Einkommen und Vermögen nicht tragen können (§ 1 BerHG). Wer eine Immobilie besitzt, muss sie unter Umständen als Vermögen einsetzen; das selbst bewohnte, angemessene Haus ist aber in der Regel geschützt. Mehr: Der Beratungshilfeschein.
  • Anwalt: Eine erste Beratung darf für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro kosten (§ 34 RVG). Manche Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Das ist erlaubt, ersetzt aber keine Prüfung des Vertrags. Fragen Sie vorher, was die weitere Beratung kostet.

Maklerprovision: was Käufer zahlen müssen

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten besondere Regeln:

  • Der Maklervertrag braucht die Textform, eine E-Mail genügt (§ 656a BGB).
  • Ist der Makler für beide Seiten tätig, dürfen Käufer und Verkäufer nur gleich viel Provision zahlen (§ 656c BGB).
  • Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer abwälzen (§ 656d BGB).

Stimmt eine Provisionsvereinbarung damit nicht überein, kann sie unwirksam sein. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie zahlen.

Kostenlose Informationen vor dem Kauf

  • Bodenrichtwerte: Wie viel der Boden in einer Gegend wert ist, ermitteln die Gutachterausschüsse. Die Werte sind online über BORIS-D abrufbar, ein gemeinsames Angebot mehrerer Bundesländer.
  • Grundbuch: Einsicht bekommt, wer ein berechtigtes Interesse hat (§ 12 Grundbuchordnung). Als Kaufinteressent erhalten Sie den Grundbuchauszug meist über den Verkäufer oder den Notar.

Eigentumswohnung: Streit in der Eigentümergemeinschaft

Wer mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung nicht einverstanden ist, muss schnell handeln: Die Anfechtungsklage ist innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung zu erheben und innerhalb von zwei Monaten zu begründen (§ 45 Wohnungseigentumsgesetz). Lassen Sie sich deshalb früh beraten.

Was nicht hierher gehört

Streit mit dem Vermieter oder Mieter, Kündigung und Räumung: siehe Mietrecht. Hausbau, Handwerker und Bauträger: siehe Baurecht. Erben Sie eine Immobilie mit Schulden, beachten Sie die Frist zur Ausschlagung von sechs Wochen (§ 1944 BGB).

Häufige Fragen

Gibt es eine kostenlose Rechtsberatung im Immobilienrecht?

Ganz kostenlos fast nie. Die Belehrung durch den Notar ist in den Notarkosten enthalten, die beim Kauf ohnehin anfallen. Mit Beratungsschein zahlen Sie höchstens 15 Euro, eine Vertragsprüfung bei der Verbraucherzentrale kostet einen Festpreis.

Sollte ich den Kaufvertrag vor dem Notartermin prüfen lassen?

Bei einem Kauf vom Bauträger oder bei ungewöhnlichen Klauseln ist das sinnvoll. Beim Kauf vom Unternehmer bekommen Sie den Entwurf in der Regel zwei Wochen vorher. Stellen Sie Ihre Fragen zuerst dem Notar.

Muss ich als Käufer die volle Maklerprovision zahlen?

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses als Verbraucher nein. Sie zahlen höchstens die Hälfte, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat (§ 656d BGB).

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Streit um eine Immobilie?

Das hängt vom Vertrag ab. Streit rund um Kauf, Finanzierung oder Bau ist in vielen Verträgen ausgeschlossen. Lassen Sie vorher eine Deckungszusage einholen.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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