Kostenlose Rechtsberatung für Bedürftige

Hierzulande gibt es für bedürftige Menschen, die zum Beispiel Hartz 4 beziehen oder Geringverdiener sind eine kostenlose Rechtsberatung bzw. eine Rechtsbeihilfe. Hierbei ist zu beachten, dass die für die Beratung herangezogenen Rechtsanwälte jedoch nicht kostenlos sind, jedoch die Kosten hierfür vom Staat übernommen werden. Grund hierfür ist, dass nach geltendem Recht die Rechtsanwälte in Deutschland nicht kostenlos arbeiten dürfen.

Wer hat Anspruch auf eine kostenlose Beratung?

In Deutschland leben viele Menschen, die an der sogenannten Armutsgrenze liegen. Neben Arbeitslosen und Hartz-4-Empfängern gehören hierzu auch ältere Menschen, die aus verletztem Stolz nicht ein Sozialamt aufsuchen möchten. Problematisch wird es, wenn ein Rechtsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden muss und hierzu eine anwaltliche Vertretung vonnöten ist. Es gibt viele Fälle, in denen die Bedürftigen auf Hilfe angewiesen sind. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Mietstreitigkeiten,
  • Ordnungswidrigkeiten,
  • Familienstreitigkeiten oder
  • Strafrecht.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Als Bedürftiger ist es ratsam, sich direkt an das zuständige Amtsgericht in Ortsnähe zu wenden. Hier kann das rechtliche Problem erörtert werden, wobei die dortigen Rechtspfleger ebenso die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüfen. Wer wirklich nur wenig oder gar kein Geld zur Verfügung hat, der kann eine kostenlose Rechtsberatung erhalten. In diesem Fall wird ein Beratungshilfeschein ausgestellt. Darauf ist genau angegeben, für welche Rechtssache er gültig ist. Letztlich rechnen die Rechtsanwälte ihre Aufwendungen über den Schein mit dem Gericht ab.

Beachten Sie, dass einige Rechtsanwälte dennoch eine Beratung trotz Vorlage des Beratungsscheins ablehnen können. In diesem Fall bleibt nur der Weg zum zuständigen Rechtspfleger, der Ihnen in diesem Fall einen anderen Rechtsanwalt empfiehlt. Andererseits gibt es auch Rechtsanwälte, die selbst den Beratungshilfeschein bei Gericht anfordern.

Was bekommen Sie für einen Beratungshilfeschein geboten?

Im Beratungshilfeschein ist das rechtliche Problem genau niedergelegt. Mit diesem Schein werden alle Kosten von Maßnahmen übernommen, die geeignet sind, den Betroffenen zu seinem Recht zu verhelfen. Jedoch endet die Hilfe vor Gericht. In diesem Fall können Bedürftige eine Verfahrenskostenhilfe bzw. eine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Die Verfahrenskostenhilfe deckt Familienangelegenheiten und Abstammungssachen ab. Die Prozesskostenhilfe deckt dagegen alle anderen Verfahren ab.

Wer in rechtlichen Schwierigkeiten ist und eine anwaltliche Vertretung benötigt, der sollte sich rechtzeitig um einen Beratungshilfeschein kümmern. Die jeweiligen Leistungen werden in diesem Fall vom Staat übernommen.

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