Faktengeprüft mit QuellenStand: Oktober 2026Unabhängiger Ratgeber – keine Kanzlei

6 Fragen, die Sie sich vor dem Beauftragen eines teuren Anwalts stellen sollten

FaktengeprüftMit Gesetzesquellen

Ein Anwalt kann viel Geld sparen – oder viel Geld kosten, wenn der Fall den Aufwand nicht lohnt. Bevor Sie eine Kanzlei beauftragen, helfen sechs Fragen bei der Entscheidung. Und wenn Sie beim Anwalt sitzen, sollten Sie ihm selbst einige Fragen stellen: zu Kosten, Fristen und Erfolgsaussichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst die Frist, dann alles andere: Widerspruchs-, Einspruchs- und Klagefristen laufen weiter, während Sie überlegen.
  • Kosten vorher fragen: Für Verbraucher kostet ein erstes Beratungsgespräch ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro (§ 34 RVG).
  • Günstigere Wege prüfen: Beratungshilfe (höchstens 15 Euro), Gewerkschaft, Mieterverein, Rechtsschutzversicherung.
  • Kostenrisiko kennen: Wer einen Prozess verliert, zahlt grundsätzlich auch den Anwalt der Gegenseite (§ 91 ZPO) – Ausnahme Arbeitsgericht erster Instanz (§ 12a ArbGG).
  • Außergerichtlich geht oft viel: Ein Anwaltsschreiben oder ein Vergleich kann einen Prozess ersparen.
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Frage 1: Lohnt sich der Gang zum Anwalt überhaupt?

Wägen Sie ab, was auf dem Spiel steht und was die Durchsetzung kostet – an Geld, Zeit und Nerven. Eine Rechtsberatung ist besonders sinnvoll, wenn

  • ein Bescheid, eine Kündigung, eine Klage oder ein Mahnbescheid mit Frist vorliegt,
  • es um viel Geld, Ihre Wohnung, Ihren Arbeitsplatz, Ihren Aufenthalt oder Ihre Kinder geht,
  • Sie einen Vertrag mit langer Bindung unterschreiben sollen,
  • die Gegenseite bereits anwaltlich vertreten ist,
  • Ihnen ein Strafverfahren oder ein Fahrverbot droht.

Geht es um einen kleinen Betrag und ist die Rechtslage unklar, kann ein Brief an die Gegenseite, die Schlichtungsstelle oder die Verbraucherzentrale der bessere erste Schritt sein. Wer mit Beratungshilfeschein zum Anwalt geht, zahlt höchstens 15 Euro – dann lohnt sich die Beratung fast immer.

Frage 2: Welche Frist läuft?

Fristen sind der häufigste Grund, warum Menschen Rechte verlieren. Beispiele: drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG), zwei Wochen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG) oder gegen einen Strafbefehl (§ 410 StPO), ein Monat für den Widerspruch gegen einen Sozialleistungsbescheid (§ 84 SGG). Die Frist steht meist in der Rechtsbehelfsbelehrung. Lassen Sie sich früh beraten, statt bis kurz vor Ablauf zu warten.

Frage 3: Gibt es einen günstigeren Weg?

  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen über das Amtsgericht, höchstens 15 Euro – Der Beratungshilfeschein.
  • Mitgliedschaften: Gewerkschaft (Arbeitsrecht), Mieterverein (Mietrecht), Sozialverband (Sozialrecht), Automobilclub (Verkehrsrecht) beraten Mitglieder (§ 7 RDG).
  • Verbraucherzentrale: bei Verträgen, Inkasso und Versicherungen; Preise je Bundesland.
  • Prozesskostenhilfe: Kommt es zum Gerichtsverfahren – Prozesskostenhilfe.

Alle Stellen: Wo finde ich eine kostenlose Rechtsberatung?

Frage 4: Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern holen Sie vor dem Anwaltstermin eine Deckungszusage ein – am besten schriftlich. Was versichert ist, steht in Ihrem Vertrag: Manche Rechtsgebiete sind ausgeschlossen, oft gibt es Wartezeiten und eine Selbstbeteiligung. Viele Kanzleien fragen die Deckung auf Wunsch selbst bei der Versicherung an. Lehnt die Versicherung ab, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben.

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Frage 5: Welcher Anwalt passt zu meinem Fall?

Viele Anwältinnen und Anwälte haben Schwerpunkte, etwa im Arbeits-, Miet-, Familien- oder Verkehrsrecht. Ein Fachanwaltstitel zeigt besondere Kenntnisse und Erfahrung in einem Rechtsgebiet. Ob eine Person als Anwalt zugelassen ist, können Sie im bundesweiten Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer prüfen. Wichtig ist auch, dass Sie sich verstanden fühlen und Ihre Fragen beantwortet werden.

Frage 6: Was kostet ein Prozess, und was riskiere ich?

Ein Gerichtsverfahren kostet Gerichts- und Anwaltsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten. Wer verliert, trägt grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO). Auch mit Prozesskostenhilfe bleiben die Kosten der Gegenseite bei Ihnen, wenn Sie verlieren (§ 123 ZPO). Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst (§ 12a ArbGG).

Verfahren können lange dauern, besonders wenn die Gegenseite in die nächste Instanz geht – jede Instanz kostet zusätzlich. Ein Vergleich vor oder im Prozess spart oft Zeit und Kosten. Ein Anwalt kann auch außergerichtlich viel erreichen: Er prüft, welche Ansprüche Sie haben, schreibt die Gegenseite an und verhandelt.

Diese Fragen sollten Sie dem Anwalt stellen

Wer „Anwalt fragen“ will, sollte gut vorbereitet sein. Stellen Sie im ersten Gespräch diese Fragen:

  • Was kostet das heutige Gespräch, und was kostet es, wenn Sie den Fall übernehmen?
  • Rechnen Sie nach Gesetz (RVG), nach Stunden oder pauschal ab?
  • Übernehmen Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe?
  • Welche Frist läuft, und bis wann muss ich was tun?
  • Wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein, und was ist das größte Risiko?
  • Was kostet es im schlimmsten Fall, wenn ich verliere?
  • Gibt es einen außergerichtlichen Weg oder eine Schlichtung?
  • Welche Unterlagen brauchen Sie noch von mir?

Bringen Sie alle Schreiben, Verträge und Bescheide geordnet mit und notieren Sie vorher die wichtigsten Daten. Das spart Zeit – und bei Abrechnung nach Stunden auch Geld. Mehr zu Preisen und Kostenfallen: Rechtsberatungskosten.

In welchen Rechtsgebieten ist eine Beratung besonders oft sinnvoll?

Häufige Anlässe sind Kündigung und Abfindung (Arbeitsrecht), Mieterhöhung und Kündigung der Wohnung (Mietrecht), Trennung, Unterhalt und Sorgerecht (Familienrecht), Unfall und Bußgeld (Verkehrsrecht), Bescheide von Jobcenter oder Rentenversicherung (Sozialrecht) sowie Schulden und Kredite (Finanzrecht).

Häufige Fragen

Ab wann ist eine Rechtsberatung sinnvoll?

Immer dann, wenn eine Frist läuft, viel auf dem Spiel steht oder die Gegenseite schon einen Anwalt hat. Bei kleinen Beträgen sollten Sie Kosten und Nutzen abwägen und günstigere Wege wie Beratungshilfe oder die Verbraucherzentrale prüfen.

Kann ich einen Anwalt kostenlos fragen?

Manche Kanzleien bieten ein kostenloses Erstgespräch an, verpflichtet sind sie nicht. Fragen Sie vorher. Mit Beratungshilfeschein zahlen Sie höchstens 15 Euro, als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Mietervereins meist nichts zusätzlich.

Was kostet es, einem Anwalt eine Frage zu stellen?

Auch eine kurze Auskunft am Telefon oder per E-Mail kann eine Beratung sein. Für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro für das erste Gespräch (§ 34 RVG). Klären Sie den Preis, bevor Sie Ihren Fall schildern.

Wer zahlt, wenn ich den Prozess verliere?

Grundsätzlich Sie – auch die gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO), selbst mit Prozesskostenhilfe (§ 123 ZPO). Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz zahlt jede Seite ihren eigenen Anwalt.

Wie finde ich den richtigen Anwalt?

Achten Sie auf den Schwerpunkt oder Fachanwaltstitel im passenden Rechtsgebiet, fragen Sie nach Kosten und Erreichbarkeit und prüfen Sie die Zulassung im Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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