Die GEW-Rechtsberatung ist für Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ohne zusätzliche Kosten. Sie hilft in allen Fragen, die mit dem Beruf zusammenhängen – etwa bei Abmahnung, Streit mit dem Arbeitgeber oder Dienstherrn, falscher Eingruppierung oder Besoldung. Zuständig ist die Rechtsschutzstelle Ihres GEW-Landesverbands. In Nordrhein-Westfalen ist das die Landesrechtsstelle der GEW NRW in Essen, die auch telefonisch berät.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer: nur GEW-Mitglieder, zum Beispiel Lehrkräfte, Beschäftigte in Kitas, Hochschulen und Weiterbildung.
- Was: Rechtsberatung und – wenn der Fall Aussicht auf Erfolg hat – Rechtsschutz bis vor Gericht in beruflichen Angelegenheiten.
- Kosten: im Mitgliedsbeitrag enthalten, kein extra Versicherungsbeitrag.
- Wo: bei der Rechtsschutzstelle des Landesverbands; in NRW per E-Mail oder Telefon bei der Landesrechtsstelle in Essen.
- Rechtsgrundlage: Gewerkschaften dürfen ihre Mitglieder im satzungsmäßigen Aufgabenbereich beraten (§ 7 RDG).
Was die GEW-Rechtsberatung abdeckt
Die GEW berät und vertritt ihre Mitglieder in Angelegenheiten, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Die GEW NRW nennt als typische Anlässe eine Abmahnung, Streit mit dem Arbeitgeber und eine falsche Eingruppierung. Dazu gehören je nach Beschäftigung auch Fragen wie diese:
- Angestellte (Tarifbeschäftigte): Arbeitsvertrag, Befristung, Kündigung, Eingruppierung, Arbeitszeit, Zeugnis.
- Beamtinnen und Beamte: Besoldung, Versetzung, Beihilfe, dienstliche Beurteilung, Teilzeit und Ruhestand.
- Berufseinstieg: Fragen im Referendariat oder Anerkennungsjahr.
Private Rechtsfragen, zum Beispiel Mietstreit, Erbschaft oder Verkehrsunfall, gehören nicht dazu. Dafür gibt es andere Wege, siehe weiter unten.
Beratung und Rechtsschutz: der Unterschied
Bei der Rechtsberatung prüft eine Juristin oder ein Jurist Ihre Frage und sagt Ihnen, wie die Rechtslage ist und was Sie tun können. Das ist der häufigste Fall und reicht oft schon aus.
Beim Rechtsschutz übernimmt die GEW darüber hinaus die Vertretung, etwa im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht. Nach den Regeln der GEW ist der Rechtsschutz eine freiwillige Leistung für Mitglieder: Sie wird für einen bestimmten Verfahrensabschnitt gewährt und setzt voraus, dass der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Den Antrag stellen Sie über die zuständige Rechtsschutzstelle. Vertritt Sie nicht die GEW selbst, sondern eine Anwältin oder ein Anwalt, übernimmt die GEW die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, wenn sie Rechtsschutz dafür bewilligt hat.
Zusätzlich ist in der GEW-Mitgliedschaft eine Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Der Versicherungsschutz beginnt nach Angaben der GEW drei Monate nach Beginn der Mitgliedschaft, bei Übertritt aus einer anderen DGB-Gewerkschaft sofort.
GEW-Rechtsberatung in NRW: so erreichen Sie die Landesrechtsstelle
In Nordrhein-Westfalen ist die Landesrechtsstelle der GEW NRW zuständig (Nünningstraße 11, 45141 Essen). Laut GEW NRW gibt es zwei Wege (Stand Oktober 2026):
| Weg | So geht es |
| Anfrage mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, Ihrer Telefonnummer und allen wichtigen Unterlagen als PDF an rechtsschutz[at]gew-nrw.de (die GEW NRW schreibt die Adresse so; [at] durch @ ersetzen) | |
| Telefon | 0201 29403-37, Montag bis Donnerstag 8.15–16.30 Uhr, Freitag 8.15–14.00 Uhr; ist niemand frei, ruft die Landesrechtsstelle zurück |
Daneben gibt es in den Bezirken ehrenamtliche Rechtsschützerinnen und Rechtsschützer. Ihre Kontaktdaten stellt die GEW NRW Mitgliedern im geschützten Bereich der Website bereit. Für Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft erreichen Sie die Geschäftsstelle in Essen unter 0201 2940301.
GEW-Rechtsberatung in anderen Bundesländern
Die GEW ist in Landesverbänden organisiert, und jeder Landesverband hat eine eigene Rechtsschutzstelle. Mitglieder wenden sich an die Stelle ihres Landesverbands; nur wer direkt beim Bundesverband Mitglied ist, wendet sich an die Bundesstelle für Rechtsschutz. Die Kontaktdaten stehen auf der Website des jeweiligen Landesverbands, oft im Mitgliederbereich. Wie schnell und auf welchem Weg (Telefon, E-Mail, Sprechstunde) beraten wird, legt jeder Landesverband selbst fest.
Fristen, die Sie im Blick behalten sollten
Auch mit Gewerkschaft im Rücken laufen gesetzliche Fristen weiter. Melden Sie sich deshalb sofort, wenn ein Schreiben kommt:
- Kündigung: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG).
- Befristung: Auch gegen eine unwirksame Befristung muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende geklagt werden (§ 17 TzBfG).
- Bescheide an Beamtinnen und Beamte: Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids, meist ein Monat.
- Tarifliche Ausschlussfristen: Viele Tarifverträge im öffentlichen Dienst verlangen, dass Ansprüche, etwa auf Nachzahlung, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden. Fragen Sie in der Beratung danach.
Noch kein Mitglied? Diese Wege gibt es außerdem
Ob die GEW bei einem Fall hilft, der schon vor dem Beitritt begonnen hat, entscheidet sie nach ihren eigenen Regeln – fragen Sie vor dem Eintritt danach. Unabhängig davon gibt es diese Möglichkeiten:
- Personalrat oder Betriebsrat: berät zu Fragen an der Dienststelle und kennt die örtlichen Regeln, ersetzt aber keine Rechtsvertretung.
- Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen berät eine Anwältin oder ein Anwalt Ihrer Wahl für höchstens 15 Euro Eigenanteil (Beratungshilfeschein).
- Anwaltliche Erstberatung: für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro (§ 34 RVG).
- Arbeitskammer: Im Saarland berät die Arbeitskammer Beschäftigte im Arbeitsrecht ohne zusätzliche Kosten, in Bremen die Arbeitnehmerkammer für 10 Euro.
Weitere Anlaufstellen finden Sie auf den Seiten Arbeitsrecht, Kostenlose telefonische Rechtsberatung und Kostenlose Rechtsberatung in NRW.
Häufige Fragen
Ist die GEW-Rechtsberatung kostenlos?
Für Mitglieder fallen keine zusätzlichen Kosten an, die Beratung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nichtmitglieder berät die GEW nicht.
Wie erreiche ich die GEW-Rechtsberatung in NRW?
Per E-Mail an die Landesrechtsstelle der GEW NRW in Essen oder telefonisch unter 0201 29403-37 (Montag bis Donnerstag 8.15–16.30 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr).
Übernimmt die GEW auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren?
Ja, wenn sie Rechtsschutz gewährt. Das ist eine freiwillige Leistung und setzt voraus, dass der Fall beruflich ist und Aussicht auf Erfolg hat.
Hilft die GEW auch bei privaten Rechtsfragen?
Nein. Die Rechtsberatung und der Rechtsschutz der GEW gelten für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
Stand: Oktober 2026. Angaben zur GEW NRW laut gew-nrw.de, Seite „Kontakt und Beratung“. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.