In welchen Fällen ist die Rechtsberatung verboten?

Das Verbot einer Rechtsberatung kann sich nur auf die Person, welche die Beratung durchführt, nicht aber auf die Rechtsberatung selbst beziehen.

Seit dem 1. Juli 2006 regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Befugnisse einer Rechtsberatung. Es hat damit das bis dahin geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Ratsuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.

Zur Rechtsberatung befugt sind grundsätzlich Volljuristen, hauptsächlich also Rechtsanwälte. 

In besonderen Fällen können auch Verbände und Vereine diese Befugnis besitzen wie etwa Mietervereine bei Mietrechtsstreitigkeiten oder Automobilclubs bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Letzteres ist aber eine rechtliche Grauzone und wurde gesetzlich noch nicht abschließend geregelt.

Genauere Details über die Befugnisse einzelner Personen und Personengruppen zur Rechtsberatung können Sie dem Rechtsdienstleistungsregister entnehmen: www.rechtsdienstleistungsregister.de

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