Das Vertragsrecht greift überall dort, wo zwischen zwei oder mehreren Parteien, gültige Verträge geschlossen werden. Damit berührt das Vertragsrecht fast alle übrigen Rechtsgebiete.
- Kaufrecht – Kaufverträge
- Leasingverträge
- Darlehnsverträge
- Mitgliedsverträge – Vereine, andere Organisationen
- Mietverträge, Pachtverträge
- Verträge mit Dienstleistern, Handwerkern, Arztverträge
- Lieferantenverträge
- Arbeitsverträge
- Lehrverträge
- Reiseverträge
Wo eine rechtsgültige Verpflichtung eingegangen werden soll, wird grundsätzlich ein Vertrag geschlossen. Das kann ein schriftlicher oder in manchen Fällen ein mündlicher Vertrag sein. Jüngere Formen des Vertrags sind die vielen verschiedenen Verträge online, für die es häufig einige abweichende rechtliche Formulierungen gibt.
Vertrag wird nicht eingehalten
Wenden Sie sich bei Problemen mit einem Vertragspartner immer an einen zuständigen Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet. Das kann beispielsweise der Anwalt 
Ein Vertrag ist nichtig
Ein geschlossener Vertrag kann für ungültig erklärt werden, wenn nur ein wichtiger Bestandteil des Vertrages nicht der Rechtsnorm entspricht. Für nichtig erklärt wird auch ein Vertrag, bei dem von einem der Vertragspartner falsche Angaben gemacht wurden. Auch in solchen Fällen wenden Sie an die Rechtsberatungen von Fachanwälten. Entscheidend für die Wahl des Fachanwalts ist die jeweilige Vertragssache. Zu fast allen Rechtsangelegenheiten können Sie online die kostenlose Erstberatung oder Ersteinschätzung von einem zuständigen Fachanwalt einholen. Diese Erstberatung ist unverbindlich. Es liegt bei Ihnen, ob Sie sich künftig weiterhin von diesem Anwalt vertreten lassen möchten.
