Ein Rechtsberatungsschein berechtigt zur unentgeltlichen Inanspruchnahme einer Beratungsleistung durch eine für diese Tätigkeit qualifizierte und berechtigte Person.
In allererster Linie handelt es sich dabei natürlich um Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände. Sie bekommen einen Rechtsberatungsschein bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Amtsgericht.
Ausschlagend für den Erhalt eines Rechtsberatungsscheins ist zum Ersten das Vorliegen eines juristisch relevanten Streitfalls.
Zum Zweiten kommen nur bedürftige Antragsteller in den Genuss eines Rechtsberatungsscheins.
Die Bedürftigkeit muss durch die Vorlage entsprechender Einkommens- und Ausgabennachweise, Freibeträge und Mietausgaben belegt werden. Um den Beratungshilfeschein möglichst schnell zu erhalten, kann man sich vorbereiten und die entsprechenden Unterlagen mit zur Antragstellung nehmen. Diese sind beispielsweise:
- aktuelle Lohnabrechnungen
- aktuelle Auszüge des Bankkontos
- Mietvertrag
- sind Schulden vorhanden, entsprechende Nachweise
- der Fall bzw. Unterlagen zum Fall, für den der Rechtsberatungsschein benötigt wird
- ein amtliches Ausweisdokument in Form von Personalausweis oder Reisepass
- Sparbücher falls Spareinlagen vorhanden sind
- der bereits ausgefüllte Antrag.
Und zum Dritten darf der Antragsteller auch über keine andere ihm zuzumutende Möglichkeit verfügen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nähere Infos dazu finden Sie unter anderem in unserem Beitrag Der Beratungshilfeschein.