Diese Möglichkeiten gibt es bei einer kostenlosen Rechtsberatung

Kostenlose Rechtsberatung: Online, telefonisch oder öffentlich

Manche Streitfrage lässt sich offensichtlich nur gerichtlich klären. Aber selbst wenn Ihnen das unvermeidlich erscheint, ist es in jedem Fall dennoch angebracht, sehr sorgfältig nachzudenken, ob sich der Gang vor Gericht nicht doch vermeiden lässt. Denn dieser könnte selbst bei scheinbar ganz offensichtlichen Fällen deutlich mehr Zeit, Geld und Nerven verschlingen, als Sie sich in Ihren kühnsten Träumen vorstellen.

Auch bei dieser grundsätzlichen Vorüberlegung kann Ihnen ein Anwalt im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs hilfreich zur Seite stehen.

Bevor Sie sich an einen Anwalt wenden, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag 6 Fragen, die Sie sich vor dem Beauftragen eines teuren Anwalts stellen sollten. Damit der Gang zum Anwalt aber nicht zum ersten Schritt in die juristische Kostenfalle wird, sollten Sie auch einen Blick auf unseren Artikel: Wie Anwälte mit Ihrem Problem Profit machen: 3 Wege sich zu schützen werfen!

Als legitimierter Volljurist kann der Advokat Ihre Erfolgsaussichten bei jedem Streitfall sicherlich weitaus besser einschätzen als die allermeisten der zwar wohlmeinenden aber in aller Regel rechtsunkundigen Freunde, Verwandte oder Nachbarn, selbst wenn diese einige juristische Seminare an der Universität belegt haben sollten.

Die nachfolgende Tabelle informiert über die Besonderheiten der drei Rechtsprodukte

  • lokale,
  • telefonische und
  • onlinebasierende Rechtsberatung.

Diese gleichen sich insoweit, als dass sie allesamt gleichermaßen rechtsverbindlich sind. Das bedeutet der Anwalt haftet bei allen drei Beratungsformen gleichermaßen für seine Aussagen.

Vergleich: Lokale, telefonische, und online Rechtsberatung

Lokale RechtsberatungTelefonische RechtsberatungOnline-Rechtsberatung
Ablauf
  • i.d.R in der Kanzlei
  • Termine beim Klienten nur in Ausnahmefällen
  • Folgetermin im Falle eines unterbrochenen Erstberatungsgesprächs
  • i.d.R. gebührenpflichtig
  • meist 7/24 erreichbar
  • Anrufe aus dem In- und Ausland möglich
  • Sachverhalt wird schriftlich geschildert und beantwortet
  • alternativ kann der Sachverhalt (öffentlich!) in einem Forum gepostet werden
  • Preise für Antworten i.d.R. pauschal festgelegt
Vorteile
  • persönlicher Kontakt
  • gemeinsames Durchgehen von Unterlagen
  • einfaches Erklären des Sachverhalts möglich
  • Aufbau einer vertrauensvollen Mandant-Anwalt-Beziehung.
  • schnelle und unkomplizierte Rechtsberatungsform
  • in dringenden Fällen empfehlenswert
  • Terminvereinbarung, Anfahrt und Wartezeit entfallen
  • anonym und zeitlich flexibel
  • ortsungebunden
  • zeitlich unabhängig
  • sämtliche Inhalte in schriftlicher Form
  • Unterlagen werden upgeloadet
  • keine Anfahrt notwendig
  • ortsungebunden
Nachteile
  • i.d.R. lange Wartezeiten
  • Anfahrten kosten Zeit und Geld
  • nicht in jeder Region sind spezialisierte Fachanwälte verfügbar
  • Telefonkosten können relativ hoch ausfallen
  • kein schriftliches Protokoll
  • kein Wunsch-Ansprechpartner möglich
  • Nachfragen müssen abermals schriftlich eingebracht werden
  • zeitaufwändig
  • Foren sind meist öffentlich – Datenschutz beachten (DSGVO‎)
Kosten
  • Erstberatungen sind oft kostenlos (Urteil vom 10. Oktober 2013, Az. 4 O 226/13)
  • kostenpflichtige Erstgespräche dürfen 190 € (zzgl. MwSt.) nicht übersteigen (RVG §34)
  • weitere außergerichtliche Leistungen dürfen gemäß RVG berechnet werden (pauschal oder Stundensatz)
  • Verrechnung je nach Anbieter nach Telefonminuten oder pauschal gemäß RVG
  • Preis / Minute i.d.R 1-3 €
  • bei Minutenabrechnung darauf achten, alle Unterlagen bereitzulegen um Zeit zu sparen!
  • häufig nur individuelle Preisangebote
  • in Foren bietet der Ratsuchende i.d.R. selbst ein einen Preis für die Antwort auf seine Frage an
  • Mindestpreis liegt i.d.R. bei 25-50 €
Empfehlenswert bei…
  • mittelschweren bis sehr schwierigen Fällen
  • einfachen bis mittelschweren Fragen
  • nicht dringenden und einfachen Fällen
Tipps
  • Kostenfrage vor dem Termin klären!
  • im Vorfeld klären, ob der Anwalt über die notwendige Spezifikation verfügt
  • Fachanwalt vorziehen, z.B. Arbeitsrechtler für einen arbeitsrechtlichen Fall, einen Verkehrsanwalt für einen Verkehrsunfall oder einen Scheidungsanwalt bei einer Scheidung
  • bei Minutenabrechnung immer die Zeit im Blick haben
  • Unterlagen bereithalten
  • Hotlines mit Fachanwälten vorziehen
  • auf Seriosität achten (zB. auf Impressum achten)
  • Preisangaben und Informationen über Reaktionszeiten beachten
  • Portale mit Sitz in der EU – idealerweise in Deutschland vorziehen

Rechtsberatung – ein teures Vergnügen?

Die Erstberatung hat ganz entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf einer juristischen Auseinandersetzung. Denn bereits dort entscheidet sich, ob das weitere gerichtliche Verfolgen der eigenen Interessen angebracht erscheint.

Geradezu existenziell wichtig ist es, dass Sie sich während des Erstberatungsgesprächs über die einzuhaltenden Fristen, etwa bezüglich des Einspruchs bei einer Strafandrohung oder beim Einreichen einer Anzeige, informieren.

Versäumen Sie eine solche Frist, haben Sie den Prozess bereits verloren, bevor er überhaupt begonnen hat! Da trifft es sich gut, dass es verschiedenste Möglichkeiten gibt, zumindest die anwaltliche Erstberatung fast kostenfrei zu gestalten.

Das Beratungshilfegesetz ermöglicht beispielsweise Rechtssuchenden, die nur über ein geringes Einkommen respektive Vermögen verfügen, eine Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt ihrer Wahl. Gezahlt werden muss in diesem Fall maximal eine kleine finanzielle Eigenleistung von etwa 10 bis 20 Euro. Sämtliche weiteren durch die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Beratungskosten übernimmt die Landeskasse.

Die Beratungshilfe ist damit das außergerichtliche Pendant zur Prozesskostenhilfe, die nur für ein gerichtliches Verfahren – etwa vor dem Amtsgericht – beantragt werden kann. Die Beratungshilfe kann in fast allen Rechtsgebieten sowie für obligatorische Güteverfahren gewährt werden. Ausgenommen hiervon sind nur einige wenige Sonderfälle wie etwa Steuerrechtsprobleme oder bereits laufende Verfahren.

Nähere Informationen zum Thema kostenlose Rechtsberatung finden Sie in unserem Artikel Kurzanleitung: Wie Sie an eine kostenlose Rechtsberatung kommen.

Kampf der Kostenlawine

Erst nach der juristischen Erstberatung wird es in aller Regel kostenpflichtig. Den Gebühren einer Rechtsberatung werden jedoch auch hier gewisse Grenzen gesetzt, diesmal durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Laut § 34 RVG darf eine Rechtsberatung den Verbraucher jeweils höchstens 190 Euro plus Mehrwertsteuer verlangen darf.

Geht es allerdings um Rechtsstreitigkeiten aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit, können die Gebühren deutlich höher ausfallen. In jedem Fall wird aber diese immerhin bei Übernahme des Mandats immerhin auf die Folgekosten angerechnet.

11 Rechtsfragen & 11 Antworten

  1. Definition Rechtsberatung: Was ist das genau?
  2. Ab wann ist eine Rechtsberatung sinnvoll?
  3. Wo bekomme ich eine Rechtsberatung?
  4. Wann und für wen ist eine Rechtsberatung kostenlos?
  5. Wo finde ich eine kostenlose Rechtsberatung?
  6. Rechtsberatungskosten: Was kostet die Rechtsberatung?
  7. Wer darf eine Rechtsberatung anbieten und durchführen?
  8. Was muss ich zum Rechtsberatungsgesetz wissen?
  9. Was ist ein Rechtsberatungsschein und wo bekomme ich ihn her?
  10. In welchen Fällen ist die Rechtsberatung verboten?
  11. Was kostet eine Rechtsberatung in bestimmten Rechtsgebieten?

Rechtsberatung – ein teures Vergnügen?

“Nicht mal der Tod ist umsonst”… und schon gar nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Die Kosten einer Rechtsberatung in Gänze zu durchblicken ist nicht so einfach wie es auf den ersten Blick erscheinen mag, denn die gesetzlichen Vorgaben bieten dem Advokaten schon bei der Rechtsberatung genügend

  • Schlupflöcher,
  • Sonderregelungen und
  • zweideutige Formulierungen,

um sein Honorar in lichte Höhen zu schrauben.

So setzt zwar das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einzusehen unter www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html, diesem Gewinnstreben gewisse Grenzen.

Die dort festgelegten Rahmengebühren erlauben ihm aber beispielsweise Porto- und Kopierkosten extra ausweisen und dadurch zusätzlich Kasse machen oder sich das Studium fallrelevanter Unterlagen extra versilbern zu lassen. Darüber hinaus kann der Anwalt seine Einnahmen auch durch die Annahme von Sammelklagen bequem multiplizieren.

Den sonst im internationalen Recht üblichen Begriff „Sammelklage“ gibt es im deutschen Gerichtswesen gar nicht. Dort spricht man lieber von Klagehäufung oder Streitgenossenschaft.

Aber wie immer man es auch nennen mag, für den Anwalt bringt dies den Vorteil mit sich, dass er sich nur einmal in ein Sachgebiet und einen Fall vertiefen muss, um zeitgleich mehrere Mandanten mit seinem Wissen und seiner Arbeit bedienen zu können.

Stundensätze statt Gebührentabellen

Zwar soll sich der Anwalt an der auf Basis des RVG erstellten Gebührentabelle orientieren, er ist jedoch nicht verpflichtet, sich daran zu halten!

Und in der Tat bevorzugen die allermeisten Rechtsanwälte eine Bezahlung nach einem Pauschalhonorar oder noch lieber nach Stundensätzen. Deren Höhe bemisst sich grundsätzlich nach dem Streitwert sowie dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu bearbeitenden Streitfrage.

Weitere Einflussfaktoren sind oftmals

  • das Haftungsrisiko,
  • der Grad seiner Spezialisierung in dem betroffenen Fachbereich,
  • seine Erfahrung sowie nicht zuletzt auch
  • die Popularität des Juristen.

Die Spannbreite kann daher durchaus von 120 Euro bis zu 500 Euro oder sogar darüber hinaus reichen.

Das durchschnittliche Stundenhonorar eines Rechtsanwalts beträgt zurzeit etwa 180 bis 200 Euro.

Dabei sollte man folgendes klar unterscheiden:

Während der Durchschnitts-Stundensatz des Anwalts für Privatpersonen und Kleinbetrieben bei etwa 100 Euro liegt, beträgt dieser bei größeren Firmen und Mittelständlern rund 250 Euro die Stunde.

Auf derartige Vereinbarungen greifen Anwälte umso lieber zurück je geringer der Streitwert ist, denn die Gebührentabelle deckt insbesondere bei kleineren Fällen kaum dessen Unkosten.

Umso wichtiger ist es daher trotz aller erwähnten gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass Sie sich bereits während der ersten Kontaktaufnahme mit dem Anwalt über dessen Gebühren informieren und vor der Entscheidung für einen Rechtsanwalt mehrere unverbindliche Vergleichsangebote einholen.

Viele gemeinnützige und öffentliche Hilfsorganisationen und Verbände bieten zudem vor allem in größeren Städten wie Berlin, München, Hamburg, Leipzig oder Bremen eine unentgeltliche Rechtsauskunft für Arbeitslose sowie für Bezieher von Hartz 4 an – beispielsweise bei der Agentur für Arbeit.

Viele Träger bieten diesen Service jedoch nur für einen sehr begrenzten Zeitraum an. Hier auf kostenloserechtsberatung.com erfahren Sie, welche Hilfsorganisationen diesen Service aktuell anbieten. Darüber hinaus können Sie sich auch bei einem Verbraucherverband informieren.

Die Beratungsgebühr – einsamer Leuchtturm in der Kostenfinsternis

Praktisch die einzige und daher umso löblichere unumstößliche Ausnahme von diesem juristischen Gebührendickicht findet sich beim ersten Beratungsgespräch. Hier hat der Gesetzgeber dem Gewinnstreben der Anwälte klare Grenzen gesetzt.

So darf die Erstberatung maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer kosten. Dies gilt jedoch nur für Verbraucher.

Für Unternehmen, Selbständige und auch Scheinselbständige gibt es diese beiden Deckelungen nicht. Stattdessen fallen dort Gebühren an, die sich nach dem jeweiligen Streitwert bemessen.

Für alle wird diese Gebühr bereits fällig, wenn Sie sich auch nur mit dem Anwalt treffen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle,

  • ob sich der Anwalt während des Gesprächs in irgendeiner Form zur Sachlage geäußert hat,
  • wie lange Sie mit ihm zusammensaßen oder
  • ob der Beratungstermin in seinen Anwaltsräumen, in einer Kneipe oder auch nur am Telefon stattgefunden hat.

Entscheidend ist einzig und alleine, dass dieses Gespräch mündlich stattgefunden hat.

Die Rechtsschutzversicherung – Retter in der Not?

Eine (relativ) einfache Möglichkeit, finanzielle Unterstützung bei anwaltlichen Honorarforderungen zu erhalten bieten Rechtsschutzversicherungen. Hier empfiehlt es sich aber auf jeden Fall und unabhängig vom Wortlaut der Versicherungspolice bereits im Vorfeld nachzufragen, ob die Versicherung auch gewillt ist, alle oder zumindest einen Teil der Kosten des geplanten Beratungstermins zu übernehmen.

Oftmals werden die Erstberatungsgebühren in den AGB nicht separat aufgeführt. Darüber hinaus decken die Rechtsschutzversicherungen nicht immer sämtliche Beratungskosten.

Wie so oft ist hier das „Kleingedruckte“, sprich die AGB ausschlaggebend.

Dort verstecken sie sich gerne,

  • diverse Deckelungen,
  • maximale Deckungssummen,
  • Höchstbeträge und
  • Leistungsausschlüsse.

Und wenn die Übernahme von Beratungskosten dort nicht ausdrücklich bestätigt wird, ist eine Nachfrage beim Versicherer Pflicht – wenn Sie nicht auf den Beratungskosten sitzen bleiben wollen.

Denn die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die der Mandant dem Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Erstberatung und Beratung zu zahlen hat, haben mit den Beträgen, für die der Rechtsschutzversicherer einsteht, per se nichts zu tun.

Wichtig ist zu guter Letzt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses:

Bei nach 2006 abgeschlossenen Versicherungsverträgen übernimmt diese nur noch Beratungskosten in einer Höhe von 250 Euro plus Mehrwertsteuer, egal wie hoch Zeitaufwand und Haftungsrisiko für den Anwalt und wie hoch der Streitwert ist. Die darüber liegenden Gebühren wird der Rechtsbeistand dann dem Mandanten in Rechnung stellen.

Verkehrsrechtsschutzversicherung für Vielreisende

In Deutschland verfügen derzeit über 20 Millionen Haushalte über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie gilt bei einem Unfall, an dem ein Fortbewegungsmittel beteiligt war (in der Regel ein Fahrzeug), und dies bei den allermeisten Versicherern national wie international.

Einige Versicherer wie etwa die ARAG bieten sogar einen rückwirkenden Schutz für bereits laufende Rechtskonflikte an. Bei einem Bußgeldbescheid übernimmt der Versicherer in der Regel die bei einer Anfechtung entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt jedoch in der Regel nicht für vorsätzliche, schwere verkehrsrechtliche Straftaten wie etwa Betrug oder Diebstahl.

Ein klassisches Beispiel für diese Art des Versicherungsschutzes ist dagegen eine gerichtlich zu klärende Frage, ob ein Blitzer korrekt eingestellt war. Sollte hier zur Vermeidung einer Strafe aus dem Bußgeldkatalog ein Gutachten notwendig sein, so trägt der Versicherer die dabei entstehenden Kosten.

Auf Verkehrsrecht spezialisierte Versicherer wie der vom ADAC bieten kostenlose, juristische Erstberatungen sowie Beratungsstellen rund um das Thema Verkehr exklusiv für ihre Mitglieder an.

Erstberatung bei einer Kündigung

Zu den häufigsten Streitfällen, welche einer Erstberatung zugrunde liegen, zählt eine drohende oder bereits vollzogene Kündigung einer Arbeitsstelle oder einer Wohnung. Dies betrifft die Bereiche Arbeitsrecht und Mietrecht.

Aufgrund der gerade in diesen Bereichen besonders komplizierten Rechtslage ist es in solchen Fällen sehr sinnvoll, sich einen Anwalt zu suchen, der sich auf das betroffene Fachgebiet spezialisiert hat sowie vor der Mandatserteilung eine Erstberatung durchzuführen. Gleiches gilt auch insbesondere für komplizierte Sachverhalte, welche den juristisch anspruchsvollen Bereichen

zuzuordnen sind.

Beim Erstberatungsgespräch sollten Sie ausloten, ob der Anwalt die für Ihren Fall benötigte Sachkompetenz besitzt und ob die Chemie zwischen Ihnen stimmt oder ob Sie besser einen anderen, spezialisierten Fachanwalt aufsuchen sollten.

Wie sachkompetent der Anwalt ist erkennen Sie übrigens oft schon daran, wie viel Zeit er dafür benötigt, eine auf Ihren Streitfall bezogene, einfache Frage zu beantworten sowie wie präzise und sachkompetent diese Antwort ausfällt.

Frei sein hat seinen Preis

Wie auch bei den normalen Stundensätzen existieren zudem erhebliche Unterschiede zwischen unselbstständig Beschäftigten und anderen Privatpersonen auf der einen Seite sowie Freiberuflern und Firmen auf der anderen Seite.

Für Letztere gilt die 190 Euro-Kappung, wie bereits erwähnt, nicht. Aus diesem Grund müssen sie deutlich tiefer in die Tasche greifen. Dies gilt übrigens selbst dann, wenn sich der vorliegende Fall auf eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit einer ansonsten unselbstständig tätigen Privatperson bezieht.

Aber zumindest muss der Advokat diese Gebühr auf jeden Fall – vorausgesetzt er wurde von Ihnen mandatiert – von der Gesamtrechnung abziehen.

Falls der Anwalt eine über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeit zugunsten des Mandanten ausgeübt hat, so muss er diese selbst dann von der Gesamtrechnung abziehen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Erstberatung stand.

Voraussetzung dafür ist, dass Erstberatung und Zusatztätigkeit von derselben Person in Auftrag gegeben wurden, der Gegenstand von Beratung und Tätigkeit zumindest teilweise identisch ist und zwischen der Beratung und Tätigkeit ein zeitlicher Zusammenhang besteht.

Vereine und Verbände können ebenfalls recht hilfreich sein

Kompetente Auskünfte zur Erlangung einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie bei den Verbraucherschutzverbänden. Vielleicht gehören Sie aber auch einem Verband wie etwa dem Mieterschutzbund oder einem Uni-Verbund an, der seinen Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung bei Mietstreitigkeiten bietet.

Auch andere auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Verbände und Vereine wie

  • Automobilclubs,
  • größere Sportvereine oder
  • Gewerkschaften

bieten ihren Mitgliedern oftmals eine kostenlose Erstberatung.

Dies jedoch zumeist nur in deren jeweiligem Tätigkeitsfeld, also beispielsweise Verkehrs- und Reiserecht bei Automobilclubs oder Arbeitsrecht bei Gewerkschaften.

Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um Infos & Tipps zu kostenloser Rechtsberatung vor Ort zu finden:

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