Kostenlose Rechtsberatung im Saarland

Eine Rechtsberatung ist per Gesetz jedem Rechtssuchenden zugesichert und war bereits Bestandteil einer Urteilsfindung beim Bundesverfassungsgericht. Ein Rechtssuchender kann, aufgrund mangelnder persönlicher und/ oder wirtschaftlicher Verhältnisse eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hierbei sind wichtige Voraussetzungen zu erfüllen, die wie folgt aussehen können:

  • Der Rechtssuchende übt eine geringfügige Beschäftigung aus und kann somit die Kosten einer Rechtsberatung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln tragen
  • Der Rechtssuchende ist Bezieher von Hartz IV und verfügt über einen aktuellen Bewilligungsbescheid
  • Der Rechtssuchende bezieht eine Basisrente und kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln begleichen
  • Der Rechtssuchende hat bereits erfolgreich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt

In welchen Fällen ein Beratungshilfeschein verwehrt bleibt

Ein Rechtssuchender sollte sich vor Antragstellung bewusst sein, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Die hat den Hintergrund, dass der Beratungshilfeschein dem Rechtssuchenden ermöglicht, eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Die Voraussetzungen einer Zusicherung einer Rechtsberatung sind im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.

Ein Beratungsgutschein kann verwehrt bleiben, wenn erwiesen wird, dass Rechtssuchender den Rechtsstreit schuldhaft herbeigeführt hat. Der Rechtssuchende muss belegen, dass sein Handeln nicht schuldhaft zu dieser Situation geführt hat.

In Streitfällen, die sich in verschiedenen Verfahren ähnlich lagern, kann eine Entscheidung eines Gerichts dazu führen, dass ein Beratungshilfeschein versagt bleibt. Dies begründet sich in der Weise, dass ein vorgelagerter Fall in der gleichen Sache bereits zu einem Beschluss durch ein Gericht geführt hatte. Im Klartext bedeutet dies: Ein Rechtssuchender kann einen Rechtsberatungshilfeschein nicht mehrmals für eine gleiche Sache beantragen. Wurde ein Urteil durch ein Gericht gefällt, ist die Entscheidung in einem ähnlichen oder gleichen Fall gleich zu werten.

Online kann eine Beratung auch kostenfrei möglich sein.

Im Saarland lebende Rechtssuchende mit geringem Einkommen erhalten Beratungs- und Prozesshilfe bei den für sie zuständigen Amtsgerichten. Zudem erhalten Menschen mit geringem Einkommen seit Mitte 2018 eine kostenlose Rechtsberatung an den saarländischen Amtsgerichten Saarbrücken, Merzig und Neunkirchen. Zu diesem Zweck wurden dort anwaltliche Beratungsstellen integriert. Die Adressen dieser drei Gerichte finden Sie in der unten stehenden Liste. Die Installation anwaltlicher Beratungsstellen auch an den anderen acht saarländischen Amtsgerichten ist derzeit in Planung.

Kostenlose Rechtsberatungen erhalten außerdem Mitglieder von Gewerkschaften, Mieterorganisationen, Sozialverbänden sowie weiteren Vereinigungen. Eine fachlich fundierte Rechtsberatung von Rechtanwälten/Rechtsanwältinnen ist dagegen meistens mit zumindest geringen Gebühren verbunden. Hier einige Anlaufstellen für kostenlose Rechtsberatungen im Saarland:

Amtsgericht Saarbrücken

Beschreibung
Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseFranz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Kontakt
Tel: (0681) 501- 05
Fax: (0681) 501-5600
E-Mail: poststelle@agsb.justiz.saarland.de
ÖffnungszeitenMo, Die und  Do: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Info/TippBringen Sie Nachweise Ihrer Bedürftigkeit mit, also beispielsweise Belege Ihrer regelmäßigen Einkünfte.

 

Amtsgericht Merzig

BeschreibungFinanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseWilhelmstraße 2
66663 Merzig
KontaktTel.: 06861-703200
Fax: 06861-703229
E-Mail: poststelle@agmzg.justiz.saarland.de
ÖffnungszeitenMo, Di und Do: 08:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
Mi und Fr: 08:30–12:00 Uhr
Info/TippBringen Sie Nachweise Ihrer Bedürftigkeit mit, also beispielsweise Belege Ihrer regelmäßigen Einkünfte.

 

Amtsgericht Neunkirchen

Beschreibung
Finanziell Bedürftige mit Erstwohnsitz in diesem Gerichtsbezirk bekommen hier einen Beratungsschein ausgestellt. Der Schein kann für eine kostenlose Erstberatung bei einem beliebigen Anwalt verwendet werden.
AdresseKnappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
KontaktTel: (06821) 10601
Fax: (06821) 106-100
E-Mail: poststelle@agnk.justiz.saarland.de
ÖffnungszeitenMo, Di und Do: 08:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
Mi und Fr: 08:30–12:00 Uhr
Info/TippBringen Sie Nachweise Ihrer Bedürftigkeit mit, also beispielsweise Belege Ihrer regelmäßigen Einkünfte.

Verbraucherzentrale Saarland

BeschreibungDie Verbraucherzentrale erteilt juristisch sattelfesten Rat in allen Verbraucher-relevanten Fragen wie etwa Schulden, Miete oder Patientenschutz und sieht sich als Interessenvertretung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
AdresseVerbraucherzentrale Beratungsstelle Saarbrücken
Trierer Str. 22
66111 Saarbrücken
KontaktTel: (0681) 50089-0
Fax: (0681) 50089-22
E-Mail: vz-saar@vz-saar.de
Telefonzeiten: Mo bis Do: 8.30 – 12:00 Uhr
ÖffnungszeitenMo bis Do: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr: 8:00 – 15:00 Uhr
Weitere Beratungen nach Terminvereinbarung
Info/TippEinige Rechtsberatungen sind kostenlos, andere zu sehr niedrigen Gebühren oder stark reduzierten Gebühren möglich. Kostenlose Rechtsberatungen und Gebühren sollten zuvor telefonisch erfragt werden.

Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist. Konsultieren Sie dazu einfach die nachfolgende Deutschlandkarte.

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